Motorradkennzeichen

Nach viele Jahrzehnten hat sich auch endlich bei den Motorradkennzeichen etwas bewegt. In den zahlreichen Jahren haben sich die Halter immer über die großen und klumpigen Schilder beschwert. Der Fahrer hat sein Motorrad gepflegt und gehegt wie ein kleiner Schatz und wollte stets der Blickpunkt im Straßenverkehr sein. Das große Schild jedoch störte nicht nur die Fahrdynamik, sondern das gesamte optische Bild. Seit dem 18. März 2011 ist endlich Schluss damit. Eine Änderung der Zulassungsverordnung traf mit diesem Datum in Kraft und erlaubt nun auch wesentlich kleinere Schilder.

Die Schrift wurde ebenfalls verkleinert, dadurch kommt es sogar zu mehr Platz für eine längere Erkennungsnummer. Alte Schilder dürfen aber weiter verwendet werden. Neu ist auch das Wunschkennzeichen für das Zweirad. Was viele bislang nur aus dem Pkw-Bereich kannten, wird damit auch endlich beim Motorrad eingeführt.

Doch was die Politik nach so vielen unendlichen Diskussionen und Gesetzesvorschlägen endlich umgesetzt hat, stößt auf Grenzen bei der Vergabe. Viele Zulassungsstellen weigern sich förmlich die Wunschkennzeichen auszustellen und beharren auf die bereits zugeteilten Zahlenkombinationen. Auch die schmaleren Schilder soll es nur gegen eine Extragebühr geben. Wozu die Politik viele Jahre gebraucht hat, wird vermutlich durch die Zulassungsstellen auch erst in einem ähnlichen Zeitumfang wirklich umgesetzt werden können. Dabei hapert es nicht an der Technik oder dem eindeutigen Gesetz, sondern viel mehr am Willen.

Blickt man ein wenig in der Geschichte zurück, waren die ersten Schilder für die damaligen Motorrad ähnlichen Gefährten noch zur Fahrtrichtung gebogen und befanden sich vorne auf dem Schutzblech. Die Nutzung solcher spezieller Kennzeichen ist übrigens auch heute nicht verboten! Doch der Standard sind die kleinen Schilder, die man sowohl beim Motorrad, als auch zum Beispiel bei Trike hinten am Heck findet.

Neben der Stadt- oder Landkreiskennung, die aus einem Buchstabenkürzel besteht, folgt eine Kombination aus Nummern und Buchstaben. Wobei auch nur Zahlenkombinationen möglich sind. Das Zweirad muss wie jedes andere Fahrzeug, welches im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird, versichert sein. Hierzu hat der Gesetzgeber die Haftpflicht Versicherung als Pflichtversicherung bereits in den 1930er Jahren ins Leben gerufen.

Wo erhalte ich mein Motorradkennzeichen?

Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihr Kennzeichen ganz regulär bei der Zulassungsstelle. Neben den Papieren für Ihr Motorrad und dem Versicherungsnachweis müssen Sie sich zusätzlich ausweisen (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung). Für jede Bearbeitung wird eine Gebühr berechnet, die um die 30 Euro liegt.

Wie Minimal-Größe darf das Schild haben?

Nach der neuen Regelung von 2011 darf das Schild nicht kleiner sein als 18*20 cm. Zudem besteht die Möglichkeit auf ein Wunschkennzeichen. Allerdings kommt es nach wie vor bei vielen Zulassungsstellen zu großen Problemen.