Überführungskennzeichen

Bei diesem Schild ist generell zwischen einem sogenannten Kurzzeitkennzeichen und einem Ausfuhrkennzeichen zu unterschieden.

Kurzzeitkennzeichen zur Überführung

Ein Kurzzeitkennzeichen zum Beispiel ist ideal um ein beliebiges Fahrzeug von A nach B zu überführen, dabei kann auch eine Überführung ins Ausland erfolgen. Eine grüne Versicherungskarte ist allerdings dabei, auch wenn es nur um eine Überführung in ein EU-Land geht, dringend zu empfehlen. Neben dem Transport ist dieses Überführungskennzeichen auch für eine Probe- oder Testfahrt einzusetzen. Dabei kann es sich auch die Fahrt um TÜV oder Gutachter handeln. Kurzzeitkennzeichen sind maximal fünf Tage gültig. Besonders interessant ist bei diesem Schild die freie Wahl einer Zulassungsstelle. Ist man bei den meisten Schildern immer nur örtlich gebunden, kann hier eine Zulassungsstelle nach ganz Wunsch irgendwo in Deutschland gewählt werden.- Oder aber auch eine direkte Bestellung bei einem Internetdienstleister erfolgen. Der Onlineanbieter sendet das Schild bereits am nächsten Tag zur Montage und Nutzung per Kurier. Egal wie das Schild auch angemeldet wird, es ist grundsätzliche eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung von Nöten. Diese erfolgt per SMS oder eMail als eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Somit können die Schilder inklusive Versicherung innerhalb von einem Tag beantragt und in Empfang genommen werden.

Einsatzzweck

  • Überführung innerhalb von Deutschland, auch in andere Länder (besonders EU).
  • Es kann jedoch zu Problemen bei der Anerkennung in anderen Ländern kommen!
  • Einsatz auch für Probe- und Testfahrten.

Maximale Gültigkeit des Kennzeichens

5 Tage

Versicherung

Nur Haftpflicht (kommt per SMS, eMail als eVB), Kaskoschutz nicht möglich

Antrag

  • Bei jeder Zulassungsstelle bundesweit. Örtliche Gebundenheit besteht nicht!
  • Wahlweise auch bei einem Online-Dienstleister.

Einschränkung

Nur für Privatpersonen, keine Händler.

Unterlagen für die Zulassungsstelle beim Kurzzeitkennzeichen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Firmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregisterauszug
  • eVB
  • Eventuell als Nachweis Kaufvertrag oder Fahrzeugpapier (bei Online-Dienstleister unnötig)

Ausfuhrkennzeichen zur Überführung

Das Ausfuhrkennzeichen wird dabei gerne als Internationales Kurzzeitkennzeichen bezeichnet und ist identisch mit dem bereits oben beschriebenen Kennzeichen. In den 1990er Jahren hat es das alte Zollkennzeichen abgelöst. Möchte man problemlos ein Auto oder sonstiges Fahrzeug ins Ausland exportieren, so wählt man dieses Schild. Im Gegensatz zu dem oben genannten normalen Kurzzeitkennzeichen liegt die Gültigkeit bei mindestens 9 Tagen und maximal 360 Tagen. Also ausreichend Zeit um ein Fahrzeug bis ans Ende der Welt zu überführen. Das Schild wird nach neuester Regelung mit der Anmeldung versteuert. Eine Teilnahme am Lastschrifteneinzugsverfahren der Finanzämter ist damit erforderlich. Die alte Regelung, wonach erst nach Ablauf von 3 Monaten eine Versteuerung erfolgt, ist nichtig.

Eine Haftpflicht Versicherung ist für die gesamte Dauer abzuschließen. Hier kann allerdings keine eVB Nummer zur schnellen Anmeldung erteilt werden. Der Antragsteller erhält auf dem Postwege eine Internationale Versicherungskarte (grün) und eine gelbe Versicherungskarte.

Einsatzzweck

Überführung in jedes Land der Welt

Maximale Gültigkeit des Kennzeichens

9 – 365 Tage

Versicherung

Nur Haftpflicht (Versicherungsdoppelkarten per Post), Kaskoschutz nicht möglich

Antrag

Bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle am Wohn- oder Betriebsort

Unterlagen für die Zulassungsstelle beim Ausfuhrkennzeichen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei Firmen zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug
  • Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinung Teil I
  • Eventuell Abmeldebestätigung
  • Gelbe Versicherungskarte (Grüne Karte ist für die Anmeldung nicht erforderlich)
  • TÜV/ASU Nachweis
  • Giro-Kontonummer