Kurzzeit Doppelkarte

Kurzzeitdoppelkarten zum sofort Starten

Möchten Sie ein Fahrzeug überführen oder Probe fahren? Dann benötigen Sie eine Kurzzeitdoppelkarte, diese ist unverzichtbar für den Erhalt eines Kurzzeitkennzeichens. Die Karte erhalten Sie online und mit einem schnellen Druck haben Sie bereits alle Informationen für die Zulassung.

Die Doppelkarten werden heute auch als elektronische Versicherungsbestätigung bezeichnet, kurz eVB. Bis 2003 waren die sogenannten Papier-Karten regulär im Einsatz bei allen Zulassungsbehörden. Der Name leitete sich von der Nutzung ab, denn jeweils eine Karte wurde an die Versicherungsgesellschaft für deren Unterlagen gesandt.

Zwischen 2003 und 2008 erfolgte dann kontinuierlich die Umstellung auf eine elektronische Versicherungsbestätigung, die seit 01. März 2008 vollends abgeschlossen ist. Seit dem wird die Zulassung, egal in welcher Form, nur noch mit der elektronischen Bestätigung (eVB), die ehemalige Kurzzeitdoppelkarte, durchgeführt.

Der Vorteil für die Zulassungsstelle liegt vor allem in dem direkten Austausch mit der Versicherungsgesellschaft. Zusätzlicher Aktenaufwand, oder das Verschicken einer Kopie per Post entfallen damit vollkommen. Weniger Arbeitsaufwand bedeutet letztlich auch für den Kunden geringere Wartezeiten.

Vorteile der eVB bei der Zulassung

  • Weniger Arbeitsaufwand
  • Direkte Kommunikation und Abfrage bei der Versicherung (zentrale Datenbank)
  • Weniger Warteschlangen

Kurzzeitkennzeichen nur mit einer eVB

Nach wie vor sind die Doppelkarten (eVB) zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Kurzkennzeichens. Damit bestätigen Sie gegenüber dem Zulassungsbüro über eine gültige Haftpflicht Versicherung zu verfügen, gleichzeitig kann der Sachbearbeiter dieses ohne zusätzlichen Zeitaufwand prüfen. Hierzu muss er nur den eVB-Code in die Datenbank der Versicherungswirtschaft eingeben. Dadurch erhält er alle für die Zulassung benötigten Informationen.

Muster eVB: A3WA9S9 oder HR12BV1

Der Code ist grundsätzlich immer 7stellig und setzt sich aus Buchstaben und Nummern (s.o.) zusammen und gilt grundsätzlich nur für eine Haftpflicht Versicherung, die einem bestimmten Wagen zugeordnet wird. Auch bei einem Kurzzeitkennzeichen darf nur ein Auto genutzt werden.

So erhalte ich meine Kurzzeit Doppelkarten (eVB)

Sobald Sie die kurze Haftpflicht bei einer Versicherung Ihrer Wahl abgeschlossen haben, sendet Ihnen der Versicherer den Code via SMS, eMail, Fax oder auf Wunsch auch per Post. Bevor Sie sich für eine eine solche Haftpflicht entscheiden, sollten Sie vorab einen Versicherungsvergleich vornehmen. Dieser kann generell online erfolgen und ist stets kostenlos, hilft aber gewaltig beim Sparen! Besonders wenn Sie das Fahrzeug später ganz normal zulassen wollen, sollten Sie sich vorab über günstige Angebote informieren. Lassen Sie das überführte Mobil bei der gleichen Gesellschaft zu, wird der gezahlte Beitrag für die Kurzversicherung auf die neue Versicherungspolice zu Ihren Gunsten angerechnet. Es empfiehlt sich daher, auch für die reguläre Versicherung einen Vergleich vorzunehmen.

Möchten Sie nun Ihre Schilder bei der Zulassungsbehörde beantragen, müssen Sie neben Ihrem Ausweis nur noch die Kurzzeitdoppelkarten (elektronische Bestätigung) vorlegen und eine kleine Gebühr für den Verwaltungsakt bezahlen.

Wo und wie darf das Kennzeichen genutzt werden?

Die Gültigkeit für ein solches Schild ist grundsätzlich auf 5 Tagen begrenzt. Das genaue Ablaufdatum befindet sich direkt auf den Schildern gedruckt, Sie finden dieses im rechten gelben Balken. Dabei ist das Datum jeweils mit Tag, Monat und Jahr untereinander aufgedruckt. Um 23:59 Uhr an dem dort ersichtlichen Tag läuft das Schild automatisch ab. Eine Verlängerung oder Vordatierung bei dem Antrag ist nicht möglich. Die Kurzzeitdoppelkarten gelten nur für dieses Fahrzeug.
Der Verwendungszweck ist eng gesteckt und darf nicht missbräuchlich ausgelegt werden. Eine Kurzzeitdoppelkarte und das damit zusammenhängende Kurzkennzeichen werden generell nur für Überführungs- und Probefahrten erteilt. Unter Probefahrten versteht man auch sogenannte Testfahrten, in dem das Fahrzeug zur Werkstatt oder einem Gutachter zwecks einer weiteren Untersuchung gebracht werden soll. Aber auch die Vorstellung beim TÜV oder DEKRA ist vorstellbar. Zusätzlich zählen auch alle Überführungen eines Fahrzeuges (PKK, Lkw, Motorrad, Wohnmobil aber auch ein Anhänger) innerhalb Deutschlands von Punkt A nach B. Ebenso Überführungen von Deutschland aus in ein anderes Land. Allerdings ist der Transport eines Fahrzeuges von einem anderen Land nach Deutschland nicht zulässig. Die Kurzzschilder sind für den grenzüberschreitenden Verkehr akzeptiert. Nach einem EU-Amtsblatt von 2007sollen die deutschen Schilder für eine kurze Überführung in allen EU-Ländern anerkennt werden. Leider sieht die Praxis jedoch ganz anders aus. So werden diese meistens nur geduldet, wobei es hin und wieder in einigen Ländern zu Problemen kommen kann.

Kurzablauf, so einfach kann das sein

  1. Auto finden
  2. Online Versicherungsvergleich
  3. Kurzzeit-Haftpflicht online abschließen
  4. Kurzzeitdoppelkarte (eVB) kommt per eMail, SMS, Post
  5. Angabe der eVB bei der Zulassungsbehörde
  6. Kennzeichen montieren und losfahren!

Seit dem die elektronische Bestätigung die Papier-Doppelkarten abgelöst haben, schreitet die online Bearbeitung immer weiter voran. So können Sie in fast allen Städten und in zahlreichen Landkreisen Ihr Kurzzeitkennzeichen bereits fast online Bestellen. Auf den Seiten der Zulassungsbehörde geben Sie dabei nur Ihre Personalien ein, sowie den eVB-Code. Einzig das Schild müssen Sie noch in vielen Fällen persönlich bei einem Schilderpräger in Auftrag geben und einmalig für die Montage der Stadt- beziehungsweise Landkreissiegel bei der Zulassungsstelle vorlegen. Sollte der Antrag vor einem Wochenende oder einem Feiertag erfolgen, kann sich die Gültigkeit gegebenenfalls verkürzen. Grundsätzlich gilt als Fristbeginn immer der Tag der Zuteilung. Denken Sie daran, dass Sie unter Umständen den Bedarf nachweisen müssen. Hierfür können bereits ein Kaufvertrag oder die Fahrzeugpapiere ausreichend sein.

Eine andere interessante alternative sind dabei direkte Dienstleister im Internet. Bei einem Kurzzeitschild sind Sie nicht örtlich an eine Zulassungsstelle gebunden, praktisch können Sie überall im Bundesgebiete Ihre Schilder beantragen, unabhängig, wo Sie Ihren aktuellen Wohnsitz in Deutschland haben. Dieses machen sich die Online-Anbieter zu nutzen. Auch dort geben Sie Ihre Personalien und den Code der Kurzzeitdoppelkarten (eVB) ein. Bereits am nächsten Tag klingelt der Kurierbote an Ihrer Tür und übergibt die gültigen Schilder. Im Gegensatz zur Zulassungsstelle sind diese bereits mit einem Stadt- oder Landkreissiegel versehen, ein Besuch bei einer Behörde entfällt damit. Bedenken Sie aber, dass es durch den Versand zu einer Verkürzung der Frist von 5 auf 4 Tagen kommt. In fast allen Fällen, braucht hier kein Bedarf nachgewiesen werden. Sie müssen sich als nicht zusätzlich erklären, wie es teilweise noch bei der Zulassungsbehörde der Fall ist.

Bei jedem Weg (ob Dienstleister oder Zulassungsbehörde) erhalten Sie einen rosa Fahrzeugschein, in diesem müssen Sie sämtliche Fahrzeugdaten sowie die Versicherungsnummer eintragen. Bitte erledigen Sie dieses generell vor dem Fahren. Sollten Sie bei einer Kontrolle mit einem nicht ausgefüllten Schein erwischt werden, kann es zu Strafen kommen. Diese sind zwar harmlos, solange man Ihnen keinen Missbrauch vorwirft, müssen aber nicht sein. Ein Missbrauch kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn die Schilder entgegen der Nutzung für mehr als ein Fahrzeug verwendet werden sollen.

Wie kann ich mich ausweisen?

Bei der Zulassungsbehörde oder einem Dienstleister muss neben der Kurzzeitdoppelkarte (eVB) auch immer eine Identifizierung des Antragstellers erfolgen. Hierzu ist es notwendig sich entweder mit einem deutschen Personalausweis oder ersatzweise mit einem Reisepass (+ Meldebestätigung) auszuweisen. Bei Firmen soll zusätzlich ein Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Während dieses im Zulassungsbüro in vielen Fällen noch persönlich erfolgt, geschieht dieses bei einem Internetdienstleister generell online. Dazu scannen Sie die Dokumente einfach ein und speichern diese als zum Beispiel Bilddatei (Meinpass.jpg). Ähnlich wie Sie es bei zahlreichen eMail-Anbietern kennen, können diese Dateien dann auf einer geschützten Seite einfach hochgeladen werden.