Kurzzeitkennzeichen Versicherung ohne grüne Karte online bestellen

Sofern Sie ein Fahrzeug überführen möchten, das noch nicht zugelassen ist, können Sie ein Kurzzeitkennzeichen benutzen. Dieses wurde früher als rote Nummer bezeichnet und ist heute ebenso unter dem Begriff Überführungskennzeichen bekannt. Um das Kennzeichen beziehungsweise die Kennzeichen beantragen zu können, benötigen Sie die von uns angebotene Versicherung in Form einer eVB.

Beschreibung des Produktes ohne grüne Versicherungskarte:

  • Sie erhalten die Bestellung sofort per E-Mail und als Download
  • Gültigkeit und Laufzeit frei wählbar – Sie erhalten eine individuelle & günstige Versicherung
  • auf Wunsch verschicken wir die Doppelkarten per Post an Sie
  • Service inklusive: Wenden Sie sich an Fragen einfach an unser Team (01805 – 77 27 82)

Sparen Sie sich Zeit und Geld

Das Kennzeichen dient der Überführung eines Kraftfahrzeuges oder einer Probefahrt und haben ab dem Tage der Zulassung eine Gültigkeit von bis zu 5 Tagen.
Die Kurzzeitkennzeichen werden nur in Verbindung mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung zugelassen. Sie können damit ein beliebiges Fahrzeug (PKW, LKW, Motorrad, etc. Aber z.B. auch Anhänger) in ganz Deutschland überführen.
Wir bieten Ihnen günstige Prämien für die Versicherung auf ein Kurzzeitkennzeichen.

Die Versicherung mit oder ohne Grüne Karte

Sofern Sie die Überführung nur innerhalb Deutschlands planen, benötigen Sie keine Grüne Karte. Sollten Sie allerdings das Fahrzeug ins Ausland überführen oder für die Probefahrt auch die öffentlichen Straßen im grenzüberschreitenden Verkehr nutzen, benötigen Sie eine Grüne Karte. Diese wird kostenlos durch die Versicherungsgesellschaft ausgestellt.

Für die Zulassung Ihrer Kennzeichen werden folgende Unterlagen benötigt:

Das Kurzzeitkennzeichen und den zugehörigen Fahrzeugschein erhalten Sie in jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle. Eine Ortsbindung besteht dabei nicht.

Für die Zulassung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis
  • Ersatzweise Reisepass mit Meldebestätigung
  • Bei Firmen wird ein Handelsregisterauszug beziehungsweise eine Gewerbeanmeldung
  • benötigt. Sowie eine Vollmacht für den Anmelder, sofern nicht selbst Inhaber
  • Gültiger und freigeschalteter eVB-Code
  • Ggf. Kfz-Brief und Stilllegebescheinung bzw. Zulassungsbescheinung Teil 1

Ihre Bestellung bei uns und die rechtlichen Grundlagen

Bitte beachten Sie, dass diese Kennzeichen nur für die Überführung und möglichen Testfahrten in Deutschland eingesetzt werden dürfen. Dabei ist darauf zu achten, dass für jedes Fahrzeug ein zusätzliches Schild zu nutzen ist. Selbst wenn die Zeit noch nicht abgelaufen ist, darf dennoch keine Mehrfachnutzung erfolgen.

Nach § 16 FZV gelten folgende rechtliche Grundlagen bei der Nutzung:

  • Es dürfen nur Überführungs- beziehungsweise Probefahrten stattfinden.
  • Das jeweilige Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
  • Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Der Fahrzeugführer ist hierfür verantwortlich.
  • Die Gültigkeitsdauer ab Zulassung beträgt 5 Tage und wird auf dem roten Fahrzeugschein entsprechend vermerkt.
  • Die Kurzzeitschilder müssen sichtbar am Fahrzeug angebracht sein.
  • Der Fahrzeugschein ist vor Fahrt vollständig auszufüllen und bei allen Fahrten mitzuführen.
  • Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Kurzzeitversicherung zu den gültigen Mindestversicherungssummen in Deutschland. Eine zusätzliche Kaskoversicherung ist für die Überführungszeit nicht erhältlich.
  • Des Weiteren gelten die weiteren Bedingungen in den Zulassungsunterlagen und die Information zum Geltungsbereich.

Haftpflicht und eVB

Der elektronische Versicherungsnachweis (kurz eVB) wird für den Erhalt eines Kurzzeitkennzeichens benötigt. Dabei handelt es sich um eine reguläre Kfz-Haftpflicht Versicherung, die nur während der Überführungszeit Gültigkeit hat. Die Nutzung ist für Überführungen, Probe- aber auch Testfahrten (TÜV, Dekra) zulässig. Nur mit der eVB Nummer können Sie ein Fahrzeug bei den deutschen Zulassungsstellen zulassen und das Kennzeichen erhalten.

Die preiswerten Versicherungen für das Kurzzeitkennzeichen können Sie ganz einfach bei uns online bestellen. Wählen Sie einfach nur den entsprechenden Fahrzeugtyp und die gewünschte Anzahl. Pro Fahrzeug wird eine Versicherung benötigt. Eine Mehrfachnutzung ist nicht gestattet.

Geltungsbereich für die Kurzzeit-Haftpflicht

In den nachstehend aufgeführten Ländern ist die Grüne Versicherungskarte gültig:

AlbanienGroßbritannien / EnglandF.Y.R.O.M. / MazedonienSerbien
AndorraIrlandMoldawienSlowakische Republik / Slowakei
BelgienIslandNiederlande / HollandSlowenien
Bosnien-HerzegowinaIsraelNorwegenSpanien
BulgarienItalienÖsterreichTschechische Republik / Tschechien
DänemarkKroatienPolenTunesien
DeutschlandLettlandPortugalTürkei
EstlandLitauenRumänienUkraine
FinnlandLuxemburgRusslandUngarn
FrankreichMaltaSchwedenWeißrussland
GriechenlandMarokkoSchweizZypern

Wichtige Details für das Kurzzeitkennzeichen

Nach Nutzung müssen die Kurzzeitkennzeichen nicht zurückgegeben werden und können einfach vernichtet werden. Bei der Zulassung wird keine Steuer erhoben. Für die Zulassung bei der zuständigen Zulassungsstelle entstehen derzeit ungefähr Euro 10,50 an Gebühren. Hinzu kommen die weiteren Kosten für die Kennzeichenschilder, die der Antragsteller zu tragen hat.

Die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen

Nach Abschluss der Kurzzeitversicherung erhalten Sie einen 7-stelligen Code. Im regulären Falle erhalten Sie diesen per SMS oder eMail, auf Wunsch aber auch postalisch. Dabei handelt es sich um den Code für die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB. Dieser 7-stellige Schlüssel wird für die Anmeldung und den Erhalt der Kennzeichen benötigt und kann bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Damit dient der Schlüssel dem Nachweis einer gültigen Versicherung und kann einfach bei der Zulassungsstelle elektronisch abgefragt werden. Die ehemaligen Doppelkarten sind nicht mehr verfügbar und wurden vor einiger Zeit durch den eVB Schlüssel ersetzt.

Bitte beachten Sie, dass die Kurzzeitversicherung vom Gesetzgeber als Pflichtversicherung für die Überführung festgelegt wurde. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die jedoch nur für die Zeit der Überführung bestand hat (5 Tage).

Hinweis:

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen inklusive der Maklervollmacht, dem Beratungsverzicht oder –Protokoll in Verbund mit der Widerrufserklärung und weiteren Versicherungsbedingungen sind die gesetzlich gültigen Bestandteile der Versicherungsvermittlung und durch den Kunden an zu erkennen.