Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen für Großbritannien – England

Fahrzeugüberführungen nach Großbritannien

Die Karte und die Flagge von Großbritannien.

Mit dem Kurzzeitkennzeichen nach England.

Wer sein Auto verkauft oder überführt erfreut sich besonders, wenn der Zielort beziehungsweise der Käufer sich in Großbritannien befindet. Die Fahrt dorthin, die entweder durch den Eurotunnel oder auf dem Seeweg führen kann, ist immer sehenswert und voller Naturschauspiele.
In den letzten Jahren war in England die Nachfrage nach guten Gebrauchtwagen aus Deutschland enorm hoch. Oft gestaltet sich die Preisverhandlung auch einfacher. Während bei uns in Deutschland überall nur noch nach Rabatt gefragt wird, sind Briten oft auch bereit ohne lange Verhandlungen einen fairen Preis zu akzeptieren.

Doch seinen Sie grundsätzlich vorsichtig! Oft passiert es, setzt man seinen geliebtes Fahrzeug in einen Online-Markt, dass sich Käufer aus England melden. Nicht immer sind diese Seriös. Daher seien Sie bei jedem Angebot immer vorsichtig und prüfen dieses lieber mehrfach. Besonders wenn sich jemand anbietet, die Summe per Scheck bezahlen zu wollen und sich dabei äußerst großzügig zeigt. Wenn Sie den Käufer nicht kennen, vereinbaren Sie immer nur ein Bargeschäft oder gehen Sie direkt mit dem Interessenten zur Bank, wo eine bestätigte Überweisung vorgenommen wird. Alles andere ist grundsätzlich mit einem hohen Risiko verbunden. Bekannt ist dabei auch die Nigeria-Connection. Sollten Sie Bedenken haben, können Sie sich auch bei den örtlichen Polizeidienststellen erkundigen.

Doch nicht jeder Käufer aus England ist unseriös. Es gibt eine große Käuferschaft, die in der Tat sehr interessiert an vielen deutschen Autos und Angeboten ist. Doch zunächst gilt es, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Ist das erfolgt, steht der Überführung nach Großbritannien nichts mehr im Wege. Wenn das Kraftfahrzeug bereits abgemeldet ist, gestaltet es sich recht einfach. Sie benötigen nur eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder alternativ ein Ausfuhrkennzeichen.
Auch wenn Sie das Fahrzeug direkt an Ihren Wohnsitz nach England überführen möchten, können diese Kennzeichen genutzt werden. Da der Weg nach Großbritannien durch den Eurotunnel recht zügig verläuft, kann auch zeitlich ein Kurzzeitkennzeichen für Großbritannien verwendet werden. Maximal ist es 5 Tage gültig. Das Ausfuhrkennzeichen ist von wenigen Tagen bis zu einem Jahr gültig.
Idealerweise können Sie die Überführung auch mit einem kurzen Aufenthalt auf der Insel verbringen und so die schönen Seiten von Großbritannien kennen lernen. Von Städten die niemals schlafen bis hin zu unberührter Natur ist alles für jeden Geschmack vorhanden. Die höchsten Berge mit grünen Tälern und schimmernden Seen. Rundherum befinden sich Heidelandschaften und Moore, die sich mit der salzigen Brise vom Meer vermischen.

Kurzinfo Vereintes Königreich Großbritannien – England

  • Sprache: Englisch
  • Einwohner: 61,7 Millionen
  • Hauptstadt: London
  • EU-Mitglied: Ja
  • Mehrwertsteuer: 20/5 Prozent
  • Währung: GBP, Britisches Pfund (1 GBP = 1,26 Euro)
  • Zeitzone: UTC + 0
  • KFZ-Kennzeichen: GBR
  • Internet-TLD: .uk / .gb (derzeit ungenutzt)
  • Telefon-Vorwahl: +344
  • Klima: Gemäßigte Klimazone

Adressen wichtiger Stellen

Auswärtiges Amt:
Tel. 03018 1720 00 (Fax: 03018 1751 000)
Web: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/GrossbritannienSicherheit.html

Deutsche Botschaft:
Embassy of the Federal Republic of Germany
23 Belgrave Square
London
SW1X 8PZ
Großbritannien
Tel. +44 (0)20 78 24 13 00; Fax +44 (0)20 7824 1449
eMail: info@london.diplo.de; http://www.london.diplo.de

Notruf Polizei: 112
Notarzt: 112
Feuerwehr: 112

ADAC-Partnerclub:
The Automobile Association (AA) Fanum House Basing View
Basingstoke GB-Hampshire RG21 4EA
Tel.: 087 05 44 88 66 Fax: 012 56 49 31 17
customer.service@theaa.com

Problemlose Fahrzeugüberführung nach Großbritannien

Die berühmten Royal Guards.

Die Wachen: Wirken wie erstarrt.

Die Überführung verläuft meistens problemlos. Je nachdem ob Sie mit der Fähre oder durch den Tunnel die Überführung abwickeln wollen, ergeben sich die Durchfahrländer und die zusätzlich anfallenden Mautgebühren, die unter Umständen zu entrichten sind.
Zollgebühren müssen in der Regel nicht gezahlt werden. Allerdings, sofern Sie eine Überführung für den Eigenbedarf planen, müssen diese neben Steuern gegebenenfalls gezahlt werden. Diesbezüglich sollten Sie sich vorab beim zuständigen Zollamt erkundigen.
Für die Fahrt auf den öffentlichen Straßen reicht entweder ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen aus. Mit beiden Kennzeichen können Sie das Kraftfahrzeug einfach nach Großbritannien bringen. Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung für Großbritannien erhalten Sie bei uns direkt (auf Wunsch mit grüner Karte) online. Bei Bedarf können Sie auch die komplette Zulassung online bestellen. So können Sie bereits am nächsten Tag losfahren.

Unsere Empfehlung

Laut einer älteren EU-Richtlinie sollen deutsche Kurzzeitkennzeichen in jedem EU Land problemlos anerkannt werden. Leider mussten wir in den letzten Jahren jedoch erfahren, dass die Praxis anders aussieht. So weigern sich einige EU-Länder, diese Schilder anzuerkennen und verhängen bei der Einreise teilweise hohe Bußgelder oder beschlagnahmen sogar das Fahrzeug.
Aus diesem Grunde können wir keine Gewähr für eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung übernehmen, sobald Sie Deutschland verlassen. Denken Sie dabei immer auch an die internationale Versicherungskarte (grüne Karte), die Sie selbstverständlich online mitbestellen können.
In England sind bislang keine größeren Probleme bei der Verwendung einer deutschen Kurzzeitkennzeichen Versicherung bekannt. Sind allerdings auch nicht auszuschließen. Dennoch ist auch entscheidend, über welche Durchfahrländer Sie ins vereinte Königreich Großbritanniens gelangen. Wenn Sie beispielsweise durch Frankreich fahren, kann es zu erheblichen Problemen kommen. Kunden berichten immer öfters von hohen Bußgeldern oder sogar von Beschlagnahmen bei der Nutzung der Kurzzeitkennzeichen.
Um diesen Problemen vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen ein Ausfuhrkennzeichen mit grüner Karte. Da verläuft die Fahrt (unabhängig vom Durchfahrland) ohne Probleme. Auch die Ausfuhrkennzeichen Versicherung erhalten Sie bei uns kostengünstig. Da macht die Überführung wieder richtig Spaß.

Generell gilt sowohl bei der Kurzzeitkennzeichen- als auch bei der Ausfuhrkennzeichen Versicherung, dass die jeweiligen Mindestdeckungssummen des aktuellen Fahrlandes gültig sind. Eine Kaskoversicherung kann nicht abgeschlossen werden.

Mindestdeckungssummen in England

  • Personenschäden: Unbegrenzt
  • Sachschäden: 1.027.000 Euro

Zoll in Großbritannien

Für die Überführung gibt es nicht so viel zu beachten. In der Regel müssen Sie keine Zollgebühren oder sonstige Steuern dort erbringen, sofern Sie das Fahrzeug an einen Käufer übergeben. Wichtig ist allerdings eine Rechnung oder ein Kaufvertrag, aus dem auch der eigentliche Kaufpreis hervorgeht. Denn der Käufer muss in der Regel einen Zollbetrag und eine Steuer erbringen. Und diese richtet sich nach unterschiedlichen Punkten. Ein Punkt ist der Kaufpreis.

Anders sieht es aus, wenn Sie das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen für den Eigenbedarf transportieren. Also zum Beispiel an Ihren Zweitwohnsitz in England. In diesem Falle müssen Sie unter Umständen eine Zollgebühr abführen. Oft kann diese umgangen werden, wenn sich das besagte Fahrzeug bereits seit mehr als 6 Monaten in Ihrem Besitz befindet.

Die genauen Voraussetzungen können Sie bei den Botschaften und Konsulaten in Deutschland erfragen.

Die Adressen lauten:

Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland Berlin
Wilhelmstraße 70
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30-20 45 70
Fax: +49 (0)30-20 45 7-579 – Konsularabteilung
E-Mail: info@britischebotschaft.de
Website: www.ukingermany.fco.gov.uk
Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 09:00-17:30 Uhr
Amtsbezirk: Der Konsularbezirk umfasst das gesamte Bundesgebiet mit Ausnahme der Länder Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Generalkonsulat des Vereinigten Königreichs Düsseldorf
Yorckstraße 19
40476 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211-9 44 80
Fax: +49 (0)211-48 81 90
E-Mail: consular.section.duesseldorf@fco.gov.uk
Website: www.britischebotschaft.de/Duesseldorf
Öffnungszeiten: Mo.-Do. 08:30-15:30 Uhr; Fr. 08:30-15:00 Uhr
Amtsbezirk: Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. In Visa- und Passangelegenheiten: Bundesgebiet.

Abteilungen:
Paßabteilung
Telefon: +49 (0) 900-1 70 06 61
Fax: +49 (0) 211-48 81 90
E-Mail: consular.section.duesseldorf@fco.gov.uk

Visabearbeitung durch WorldBridge Service (a division of CSC)
Telefon: +49 (0) 35-12574-095 oder +49 (0) 35-12574-096
Website: www.visainfoservices.com
Die Außenstelle der britischen Grenzbehörde beim Britischen Generalkonsulat in Düsseldorf ist seit 31. März 2011 auf Dauer geschlossen.

Generalkonsulat des Vereinigten Königreichs München
Möhlstr. 5
81675 München
Telefon: +49 (0)89-21 10 90
Fax: +49 (0)89-21 10 91 44 – Konsular- und Managementabteilung
E-Mail: info.munich@fco.gov.uk
Website: n/a
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 08:30-12.00 Uhr; Mo.-Do. 13:00-17:00 Uhr und Fr. 13:00-15:30 Uhr
Amtsbezirk: Der Konsularbezirk umfasst das Land Bayern

Honorarkonsulat des Vereinigten Königreichs Bremen
Herrlichkeiten 5-6
28199 Bremen
Telefon: +49 (0)421-5 90 70 8
Fax: +49 (0)421-5 90 71 09
E-Mail: n/a
Website: n/a
Öffnungszeiten: Mo.-Do. 08:30-12:30 Uhr und 14:30-15:30 Uhr; Fr. 08:30-12:30 Uhr
Amtsbezirk: Der Konsularbezirk umfasst das Land Bremen

Honorarkonsulat des Vereinigten Königreichs Frankfurt am Main
Bockenheimer Landstraße 38-40
60323 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69-71 67 53 45
Fax: +49 (0)69-71 67 53 46
E-Mail: n/a
Website: n/a
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 09:30-11:30 Uhr und nach Vereinbarung
Amtsbezirk: Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Honorarkonsulat des Vereinigten Königreichs Hamburg
c/o Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG
Neuer Jungfernstieg 20
20148 Hamburg
Telefon: +49 (0)40-35 06 02 36
Fax: +49 (0)40-34 31 22
E-Mail: Claus.Budelmann@berembergbank.de
Website: n/a
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Amtsbezirk: Der Konsularbezirk umfasst das Land Hamburg

Problematisch ist jedoch die Linkslenkung. Weshalb es oft sinnvoll ist, lieber direkt einen gebrauchten oder neuen Wagen in England zu erwerben. Auch die Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, das von Deutschland eingeführt wird, erweist sich als sehr langwierig und kompliziert. Dafür sind die Kosten gering.
Erfreulich ist aber mit Sicherheit die Kfz-Steuer. Denn diese beträgt für jeden Fahrzeugtyp nur 150 GBP.

Ansonsten gelten die üblichen Zollvorschriften der EU.

Einreisebedingung und Aufenthalt

Das typische Stadtbild Londons.

Häufig in London unterwegs: Die roten Doppeldecker-Busse.

Bei der Einreise nach Großbritannien verweisen wir generell auf die Terrorgefahren aus zwei Lagern. Zu einem aufgrund des recht schwierigen Verhältnisses mit Nordirland und zum anderen in Zusammenhang mit den weltweiten Anschlägen um 9/11, die auch vor England keinen Halt gemacht haben. Damit ist das Land in doppelter Hinsicht gefährdet. Was für die Engländer mittlerweile Alltag ist und zum Leben gehört, wirkt auf viele Touristen sehr bedrohlich.
Gewöhnen sollten Sie sich auch schnell an die zahlreichen Kamerasysteme. Es gibt kaum ein Ort der nicht überwacht wird. Auch in den eigenen vier Wänden besteht keine 100-prozentige Privatsphäre (Infrarot, etc.). Seit den zahlreichen Anschlägen, besonders auf die Metro damals, hat die Überwachung deutlich zugenommen. Auch Fahrzeugkontrollen erfolgen sehr penibel. Besonders wenn Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen einreisen, stehen Sie unter Beobachtung.

Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen können Sie jederzeit beim Home Office erfragen:

(0044) 20 7035 4848, www.homeoffice.gov.uk/counter-terrorism/current-threat-level/

Oder auch bei Police Service of Nothern Ireland (0044) 845 600 8000.

Reisedokumente und Aufenthalt

Als deutscher Staatsbürger können Sie ohne Probleme mit einem Personalausweis oder Reisepass einreisen. Die Dokumente müssen jedoch bis zum Ende der Reise gültig sein. Wir empfehlen für die Einreise immer den Reisepass. Kinder benötigen einen Kinderausweis. Wir raten auch hier einen Reisepass mit Foto.

Das Mitführen von Verteidigungssprays ist grundsätzlich untersagt. Das gilt ebenso für alle Arten von Waffen und Messern mit einer Klinge von mehr als 7 Zentimetern.

Anreiserouten

Die Anreise nach Großbritannien kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Maßgebend ist dabei wohl zunächst der zeitliche Faktor. Wenn Sie die Überführung mit einem Kurzzeitkennzeichen Großbritannien ausführen, verbleiben Ihnen maximal 5 Tage Zeit. Mit einem Ausfuhrkennzeichen sind Sie schon durchaus flexibler. So können Sie den Zeitrahmen von wenigen Tagen bis hin zu einem Jahr legen. Beachten Sie unbedingt aber auch, dass die Bußgelder auf der Insel deutlich höher sind als bei uns in Deutschland.

Auf dem Seeweg

a.) Von Deutschland direkt nach Großbritannien mit der Fähre
Das geht natürlich am einfachsten mit der Fähre. Von Hamburg können Sie direkt nach Newcastle über das Meer fahren. Hierfür bietet sich direkt die Scandinavina Seeways an.

b.) Von Belgien, Niederlande oder Frankreich mit der Fähre
Auch in diesen Ländern können Sie mit der Fähre nach Großbritannien übersetzen. Beachten Sie jedoch, dass es Probleme mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen geben könnte. Aus diesem Grunde sollten Sie besonders in Frankreich nur ein Ausfuhrkennzeichen mit grüner Karte nutzen. Des Weiteren können Mautgebühren anfallen, die das Budget unnötig belasten.

Welche Fähren fahren nach Großbritannien?
Fähren der Reedereien P&O Ferries und Seafrance verbinden Calais mit Dover.
Die Reederei DFDS Seaways/ Norfolkline verbindet Dünkirchen mit Dover
Stena Line bietet Überfahrten von Hook of Holland nach Harwich.
Transeuropa Ferries Fähren fahren von Oostende nach Ramsgate.
Transmanche Ferries Fähren fahren von Dieppe nach Newhaven

Durch den Eurotunnel direkt nach England

Die berühmte Tower Bridge.

Die Tower Bridge in London.

Einfacher und bequemer kann eigentlich auch die Fahrt durch den neuen Eurotunnel nicht sein. Das geht auch mit einem Ausfuhrkennzeichen. Hierzu müssen Sie zunächst nach Frankreich einreisen. Wir weisen auf mögliche Probleme bei der Nutzung mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen hin.
Der Eurotunnel verläuft direkt unter dem Ärmelkanal, die Fahrt durch den Tunnel ist beeindruckend. Am besten reservieren Sie frühzeitig einen Autotransport mit dem Hochgeschwindigkeitszug. Dieser befördert Gäste und Fahrzeuge zwischen Calais/Coquelles und Folkstone. Die Beförderung vollzieht sich 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr. Beginnend von 06:00 Uhr bis ungefähr 00:00 Uhr fährt jede Stunde ein Zug. Mit einem eigenen Shuttleservice kann so auch Ihr Fahrzeug befördert werden.
In Frankreich erreichen Sie den Eurotunnel über die Abfahrt 42 der Autobahn A16. Ungefähr 30 Kilometer vorher wird bereits der Eurotunnel (Terminal: Tunnel sous la Manche) ausgeschildert.
Die Fahrzeit beträgt ungefähr 35 Minuten und schlägt damit deutlich jede Fähre.
Fahrzeiten und Preise können Sie hier entnehmen: http://www.eurotunnel.com/uk/home/

Rechnen Sie in der Regel mit Preisen ab 70 Euro für ein Fahrzeug mit bis zu 1,85 Meter Höhe für eine einfache Fahrt. Im Preis sind die Passagiere bereits einberechnet. Nur Haustiere müssen noch einmal gesondert bezahlt werden.
Sie gelangen dann direkt nach Folkestone auf der anderen Seite. Malerisch gelegen an der Südküste. Direkt an der Abfahrt 11A auf der Autobahn M20. Von dort gelangen Sie nach Osten direkt nach England. Die Fahrzeit wird ungefähr 2 Stunden betragen. Die Hafenstadt Dover ist von Folkestone ungefähr 20 Kilometer entfernt.

Mautgebühren

Frankreich
In diesem Land sind fast alle Strecken mautpflichtig. 100 Kilometer auf der Autobahn kosten ungefähr 5 Euro. Für Motorräder und Wohnmobile gelten andere Preise.
Gezahlt werden kann in bar oder auch mit Kreditkarte. Auch Prepaid-Kreditkarten werden anerkannt, sofern ausreichend Guthaben vorhanden ist.
Sofern Sie den Frejus oder den Mont Blanc Tunnel durchfahren bezahlen Sie für die einfache Fahrt 32,20 Euro (hin und zurück 40,30 Euro).
Zwischen Metz und Nancy wird derzeit keine Maut erhoben.

Niederlande
Wenn Sie von Deutschland aus über die Niederlande und Belgien nach Frankreich fahren, sollten Sie ebenfalls die dortigen Gebühren kalkulieren.
In den Niederlanden bestehen drei gebührenpflichtige Strecken. Zwischen Dordrecht und Hoekse Waard wird im Kiltunnel eine Gebühr von 1,50 Euro und auf der Willem-Alexander-Brücke in Höhe von 1,60 Euro berechnet. Im Tunnel von Coudorpen auf der N62 müssen Sie nochmals mit 4,50 Euro rechnen.

Belgien
In Belgien werden derzeit keine Mautgebühren erhoben.

Verkehrsvorschriften in Großbritannien

Wenn Sie sich in Großbritannien mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einem Ausfuhrkennzeichen bewegen, sollten Sie sich unbedingt an die dortigen Verkehrsregeln halten. Gerade Ausländer werden in Zeiten des Terrors gerne kontrolliert. Zudem sind die Gebühren für Verkehrsverstöße recht hoch.

Das auf der Insel ein Linksverkehr herrscht, dürfte allgemein bekannt sein. Es wird eine Weile dauern, bis man sich daran gewöhnt hat. Oft erwischt sich der Fahrer dabei, dass man so wie im Rechtsverkehr fährt.
Ein Großteil der Engländer verhalten sich im Straßenverkehr sehr zurückhaltend und vorsichtig. Die Tempolimits werden kaum überschritten, was allerdings bei der großen Überwachung auch kein Wunder ist. Wenn Sie überholen, dann immer nur auf der rechten Seite!

Allgemein

  • Promille-Grenze: 0,8 oo/ooo
  • Lichtpflicht: Nein (aktuell aber im Gespräch)
  • Gurtpflicht: Ja
  • Rote Ampel: Unbedingt anhalten!
  • Hupen: Von 22:30 – 07:00 Uhr in geschlossenen Ortschaften verboten

Tempo

  • Stadt: 30 miles (48 km/h)
  • Landstraße: 60 miles (96 km/h)
  • Schnellstraße: 70 miles (112 km/h)
  • Autobahn: 70 miles (112 km/h)
Blick über die Themse auf Westminster Abbey.

Westminster Abbey – beeindruckend und schön.

An den jeweiligen Kreuzungen besteht keine allgemeine Vorfahrtsregel. Wer Vorfahrt hat, wird durch das jeweilige Schild angezeigt. Grundsätzlich sind Straßen, an denen Sie keine Vorfahrt haben, immer durch ein „Stop“ oder „Give Way“ Schild gekennzeichnet. Auch eine doppelte weiße Querlinie bedeutet „Stop“. Ist keine Kennzeichnung vorhanden, müssen sich die Fahrer einigen.
Der Kreisverkehr hat Vorfahrt. Gefahren wird dabei immer im Uhrzeigersinn.
Für die Einfahrt in den Kreisverkehr ordnen Sie sich links ein und für die erste Ausfahrt blinken Sie links, für die zweite blinken Sie an der Ausfahrt. Für die dritte ordnen Sie sich einfach rechts ein und blinken zuerst rechts und dann links vor der Ausfahrt.

Haftungsausschluss