Autokauf und Überführung an den Wohnort

Nicht selten stellt sich nach dem Autokauf die Frage: Wie überführe ich das Auto eigentlich an meinen Wohnort? Das ist eine gute Frage, auf die es Dank des Kurzzeitkennzeichens eine einfache Antwort gibt. Denn trotz einiger bürokratischer Hürden ist es erstaunlich einfach, ein solches für das eigene Projekt zu beantragen.

Überführung mit dem Kurzzeitkennzeichen

Schlüsselübergabe bei Autokauf.

Das Kurzzeitkennzeichen kann problemlos von Privatpersonen für Fahrzeugtypen jeder Art genutzt werden. Das gilt sowohl für Überführungs- als auch für Probefahrten. Es spielt also keine Rolle, ob Sie einen Sportwagen, einen Lastwagen oder ein Motorrad überführen wollen: Das Kurzzeitkennzeichen ist die passende Lösung.

Die Nummernschilder müssen seit Ende 2011 bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes beantragt werden, sind jedoch nicht an ein Fahrzeug gebunden. Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis (alternativ den Reisepass mit Meldebestätigung) und einen gültigen Versicherungsnachweis. Nach der Entrichtung der Zulassungsgebühr (etwa 14,- Euro) und dem Kaufen der eigentlichen Schilder (etwa 16,- Euro) erhalten Sie dann einen roten Fahrzeugschein, in den Sie das Fahrzeug Ihrer Wahl eintragen können. Das macht sich besonders gut, wenn man ein Auto direkt kaufen möchte, aber nicht weiß, welches es schlussendlich wird. Sie dürfen die Kennzeichen aber erst dann verwenden, wenn Sie den roten Fahrzeugschein ausgefüllt und unterschrieben haben. Die nachträgliche Verwendung an einem anderen Auto ist dann nicht mehr möglich.

Versicherungsnachweis

Für die Kennzeichen müssen Sie einen Versicherungsnachweis in Form einer Kurzzeit-Haftpflichtversicherung vorlegen. Dieser wird als elektronische Versicherungsbestätigung bezeichnet, oder kurz auch einfach nur eVB. Die eVB besteht aus sieben Stellen. Die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung bestimmt letztendlich auch die Laufzeit, die maximal fünf Tage beträgt. Mit unseren Versicherungsprodukten haben Sie außerdem die Möglichkeit, eine Laufzeit von einem Tag oder drei Tagen zu wählen.

Gültigkeit und Geltungsbereich

Die Gültigkeit des Kennzeichens lässt sich leicht herausfinden. Am rechten Rand befindet sich ein gelber Balken mit drei Zahlen, die untereinander aufgereiht sind. Die obere Zahl betitelt den Tag, darunter folgen Monat und Jahr des Ablaufdatums. Das Kennzeichen darf bis zu dem Tag um 23:59 Uhr genutzt werden. Danach muss entweder eine reguläre Zulassung erfolgen oder das Fahrzeug muss aus dem Straßenverkehr entfernt werden.

In ganz Deutschland können die Kennzeichen uneingeschränkt genutzt werden. Sollten Sie Deutschland jedoch verlassen, empfehlen wir Ihnen zusätzlich die Grüne Karte. Diese stellt einen internationalen Versicherungsnachweis dar und wird in vielen Ländern neben den Fahrzeugdokumenten verlangt.

Für eine Überführung des Fahrzeugs von Deutschland ins Ausland sollten Sie sicherheitshalber auf eine Ausfuhrkennzeichen Versicherung zurückgreifen, da das Kurzzeitkennzeichen nicht in jedem Land akzeptiert wird. 

Wir wünschen allseits eine gute Fahrt!