Grünes Kennzeichen

Das Grüne Kennzeichen wird selten gesehen, viele kennen es überhaupt nicht oder kaum. Nur bei genauerem Hinsehen wird man es zwischenzeitlich, meistens im Sommer, an einigen Fahrzeugen entdecken können. Nein, es ist keineswegs ein Saisonkennzeichen. Das Grüne Kennzeichen ist vor allem unter Landwirten ein Begriff und allen, die in der Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben wohnen.

Grünes Kennzeichen

Vorwiegend findet man das grüne Kennzeichen an Fahrzeugen aus der Land- und Forstwirtschaft. Der große Vorteil für den Land- oder Forstwirt liegt besonders in der Steuerfreiheit.  Kann so der Landwirt bei der Zulassungsstelle klar belegen, dass er das anzumeldende Fahrzeug nur zum Zwecke in seinem Betrieb (z.B. als Bewirtschaftung seiner Felder) einsetzen wird, kann die Steuer erlassen werden. Das Gleiche gilt natürlich auch für den Forstwirt. Man darf sich hierbei ausrechnen, welchen unschätzbaren geldwerten Vorteil Landwirte dadurch einfach erlangen können.

Aber auch Hilfsorganisationen, die gemeinnützig und anerkannt sind, können Fahrzeuge unter dem Grünen Zeichen zulassen und so in den Genuss der Steuerbegünstigung gelangen.

Zuständig ist wie bei allen Anmeldungen die Zulassungsstelle am Betriebsort. Die Prüfung, ob eine Steuerbefreiung vorliegen kann, erfolgt im letzten Schritt jedoch durch das zuständige Finanzamt.
Die Versicherung erfolgt regulär über eine Haftpflicht Versicherung. Nach Vertragsschluss erfolgt eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese muss bei der Zulassungsstelle als Versicherungsnachweis vorgelegt werden.

Wenn wir nun ein wenig mehr beobachten, werden wir auf den Straßen nahe den kleinen Dörfern zahlreichen landwirtschaftliche Fahrzeugen begegnen, die ein Grünes Schild besitzen. Ob Trecker, Zugmaschine, Anhänger oder der LKW für den landwirtschaftlichen Einsatz, alle diese Fahrzeuge können das „Grüne“ tragen und sind damit automatisch von der Steuer befreit.

Der Landwirt darf mit seinem speziellen Schild natürlich auch auf allen öffentlichen Straßen fahren, ebenso wie ein herkömmliches Fahrzeug (ausgenommen sind selbstverständlich Autobahnen bei eine Trecker, etc.).
Der Nutzungszweck ist jedoch laufend nachzuweisen. Sollte dieser nicht mehr gegeben sein, kann es zu einem Entfall der Steuervergünstigung kommen. Sollte die artfremde Nutzung verschwiegen worden sein, kann dieses Verhalten auch schnell zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Wo erhält man das grüne Kennzeichen?

Wie bei der Anmeldung eines herkömmlichen Autos können die Schilder bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragt werden. Eine freie Wahl ist nicht möglich. Grundsätzlich ist die Zulassungsbehörde am Wohn- beziehungsweise Betriebsort zuständig.

Für den Antrag müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei Firmen zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug
  • Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinung Teil I
  • Eventuell Abmeldebestätigung
  • Versicherungsnachweis eVB (Haftpflicht)
  • Eventuell besondere Unterlagen bei landwirtschaftliche Spezialfahrzeuge

Bei einem Antrag auf Steuerbefreiung zusätzlich:

  • Nutzung nur für den Landwirtschaftsbetrieb bzw. in der Forstwirtschaft
  • Nachweis über Feldbestellung oder Ackerfläche (bzw. Waldfläche), die bearbeitet werden muss
  • Nachweis für die Verwendung in der Hilfsorganisation

Das Finanzamt prüft, ob eine Bedingung zur Steuerbefreiung vorliegt. Der Vorgang kann je nach Stadt oder Landkreis mehrere Wochen nach der Anmeldung in Anspruch nehmen.

Wer kann das Fahrzeug anmelden?

Da die Fahrzeuge nur in der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft für ein Grünes Kennzeichen eingesetzt werden dürfen, kann eine Anmeldung nur von einem entsprechenden Betrieb erfolgen. In Ausnahmefällen auch von einem nahestehenden Betrieb. Die Verwendungsart, die letztlich zur Steuerbefreiung führt, muss dabei immer nachgewiesen werden. Eine zusätzliche Möglichkeit sind hierbei auch Fahrzeuge von Hilfsorganisationen.

Welche Fahrzeuge können angemeldet werden?

Grundsätzlich kann jeder Fahrzeugtyp angemeldet werden, solange der Verwendungszweck eindeutig nachgewiesen werden kann. Typisch sind dabei natürlich Trecker und Anhänger. Aber auch LKW´s und normale Autos sind für den Betrieb anmeldbar.

Die Versicherung

Alle Fahrzeuge, die ein Grünes Nummernschild bekommen sollen, sind aber versicherungstechnisch gleichzubehandeln wie ein reguläres Fahrzeug. Somit muss für jedes einzelne Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung vorliegen.