Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen für Österreich
- Einleitung
- Kurzinformationen
- Fahrzeugüberführung
- Unsere Empfehlung
- Zoll
- Einreisebedingung
- Anreiserouten
- Mautgebühren
- Verkehrsregeln
Fahrzeugüberführungen nach Österreich
Das Angebot an Gebrauchtwagen und Neufahrzeugen in Österreich kann man durchaus als groß bezeichnen. Die Österreicher haben längst die großen Gebrauchtwagenmärkte im Internet für sich entdeckt. So wundert es auch nicht, dass man bei seinem Verkaufsinserat plötzlich Anfragen aus Österreich erhält.
Gefragt sind vor allem gute gebrauchte Fahrzeuge und Autos deutscher Marken. Zu erwähnen seien hier Mercedes, BMW und VW. Aber auch gute und große SUVs sind gerne gesehen.
Zudem hat sich in Österreich ein erlesener Kreis gebildet, der vorwiegend an Oldtimern interessiert ist.
Der große Vorteil bei einem Verkauf nach Österreich sind die kurzen Überführungswege. Damit lassen sich auch die Kosten klein halten. Selbst wenn man die anfallenden Mautgebühren einberechnet.
Am einfachsten kann somit eine Überführung mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder einem Ausfuhrkennzeichen erfolgen. Dafür muss das Kraftfahrzeug abgemeldet sein, beziehungsweise sollte abgemeldet werden. Wir raten Ihnen, auf keinen Fall dazu, mit einem regulär angemeldeten Wagen nach Österreich zu fahren. Denn bis zur Abmeldung, die nur in Deutschland erfolgen kann, sind Sie für das Fahrzeug verantwortlich. Im schlimmsten Falle verursacht der neue Besitzer einen Unfall, für den Sie sich als Fahrzeughalter verantworten müssen.
Nach der erfolgreichen Überführung nach Österreich bietet sich das Land für eine kurze Erholung geradezu an. Ob es nun ein Stück Sacher-Torte in einem der exquisiten Cafés in Wien ist oder ein Bummel über die weite und einsame Natur. Sie finden vielfältige Möglichkeiten, um Ihre Seele einfach einmal baumeln zu lassen.
Kurzinfo Österreich
- Sprache: Deutsch
- Einwohner: 8,4 Millionen
- Hauptstadt: Wien
- EU-Mitglied: Ja
- Mehrwertsteuer: 20/10 Prozent
- Währung: Euro
- Zeitzone: UTC + 1 OEZ (UTC + 2, v. März bis Oktober)
- KFZ-Kennzeichen: A
- Internet-TLD: .at
- Telefon-Vorwahl: +43
- Klima: Feucht bis warm gemäßigte Zone
Adressen wichtiger Stellen
Auswärtiges Amt:
Tel. 03018 1720 00 (Fax: 03018 1751 000)
Web: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/OesterreichSicherheit.html
Deutsche Botschaft:
Metternichgasse 3
1030 Wien
Tel.: (+ 43 1) 711 54 -0
Fax: (+ 43 1) 713 83 66
eMail: info@london.diplo.de; http://www.london.diplo.de
Notruf Polizei: 112
Notarzt: 112
Feuerwehr: 112
ADAC-Partnerclub:
Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC)
Schubertring 1-3. A-1010 Wien
Telefon: (01) 71 19 90, Fax: (01) 7 13 18 07
office@oeamtc.at, www.oeamtc.at
Problemlose Fahrzeugüberführung nach Österreich
Auch wenn Österreich als sicheres Land gilt, können wir Ihnen nur dazu raten, beim Verkauf eine Barzahlung zu vereinbaren. Bitte nehmen Sie generell nie Schecks oder anderweitige Zahlungsversprechen entgegen. Bei größeren Barbeträgen raten wir Ihnen zu einer Abwicklung in der Bank, da das Geld hier sofort auf Echtheit überprüft und auf Ihr Konto gebracht werden kann. In Österreich sind in den letzten Jahren zahlreiche Falschgeld-Funde bekannt geworden, darum gilt große Vorsicht.
Sollten Sie mit dem Kunden als Bezahlung eine direkte Überweisung vereinbaren, sollte diese unbedingt bankbestätigt sein. Denn genau wie in Deutschland kann der Käufer die Überweisung kurze Zeit nach Ausführung unter Umständen annullieren.
Nach Zahlung gilt auch hier unsere Empfehlung, den Betrag direkt auf Ihr Konto überweisen zu lassen. Tragen Sie es nicht bei sich herum. In Österreich hat zu den einzelnen Landesgrenzen die Kriminalitätsrate bei Überfällen deutlich zugenommen.
Mit einem Ausfuhrkennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen sind Sie leicht als Ausländer erkennbar.
Für den Verkauf sollten Sie einen Kaufvertrag anfertigen oder eine Rechnung als Nachweis für den ordnungsgemäßen Verkauf ausstellen und unterschreiben lassen. Gleichfalls empfehlen wir Ihnen, eine Passkopie des Käufers zu erbitten. Das kann übrigens auch direkt in der Bank erfolgen. Diese Unterlagen sollten Sie mehrere Jahre aufbewahren. Beachten Sie auch, dass die Zulassungsstelle in Österreich unter Umständen nur einen beglaubigten Kaufvertrag anerkennt. Eine Beglaubigung kann von einem Notar oder einem Konsulat (einer Botschaft) erfolgen. Hierzu sollten Sie sich vorab beim österreichischen Konsulat erkundigen. Die Adressen finden Sie im Abschnitt „Zoll“.
Einen Kaufvertrag können Sie direkt beim ADAC-Partnerclub in Österreich als PDF-Dokument erhalten. Link: http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1003700%2C%2C#knot:1352043335464.
Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung bekommen Sie zum Vorteils-Preis direkt bei uns.
Sofern Sie die Fahrzeugüberführung nach Österreich für den Eigenbedarf vornehmen, kann dieses ebenfalls ohne besondere Formalitäten durchgeführt werden. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie das Auto an Ihrem zweiten Wohnsitz in Österreich nutzen wollen. Weiteres dazu haben wir im Bereich „Zoll“ aufgeführt.
Unsere Empfehlung
Grundsätzlich soll das deutsche Kurzzeitkennzeichen in allen EU-Ländern nach einer europäischen Richtlinie anerkannt sein. Doch immer wieder kommt es zu Problemen in einigen Ländern. Das kann zur Verweigerung der Einreise oder zu Geldbußen und Fahrzeugbeschlagnahmen führen. Wir können daher keine Gewähr für die Nutzung im Ausland übernehmen.
Bisher sind uns zwar keine Probleme in Österreich bekannt. Wir können diese aber auch nicht ausschließen. Als Alternative zu der Kurzzeitkennzeichen Versicherung bieten wir das Ausfuhrkennzeichen an. Dieses erweist sich in den meisten Ländern als problemlos und anerkannt.
Versicherungssummen bei der Überführung
Ob Sie sich nun für eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder eine Ausfuhrkennzeichen Versicherung entscheiden: Hinsichtlich der maximalen Deckungssummen gilt jeweils das Gleiche.
Diese richten sich immer nach dem jeweiligen Land.
In Österreich gelten folgende Sätze:
- Personenschäden: 5.000.000 Euro
- Sachschäden: 5.000.000 Euro
Dabei handelt es sich um die maximalen Beträge, die eine Versicherung im Schadensfalle zahlen würde. Eine Erweiterung ist nicht möglich. Auch kann eine zusätzliche Kasko Versicherung nicht abgeschlossen werden.
Zoll Österreich
Sofern Sie die Fahrzeugüberführung nach Österreich mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung durchführen, muss der Käufer eine Erwerbssteuer und die Nova bezahlen. Die Nova Gebühr richtet sich nach der Schadstoffemission. Voraussetzung ist dabei auch immer eine Rechnung oder ein Kaufvertrag. Denn der Kaufpreis gilt oft als zusätzliche Bemessungsgrundlage.
Eine Zollabgabe ist nicht zu zahlen, sofern die Einfuhr aus einem EU-Land stammt.
a.) Adresse Österreichisches Konsulat in Deutschland
Ismaninger Strasse 136, 81675 München
Tel.: 0049/89/99815-0, Fax: 0049/89/9810225
eMail: muenchen-gk@bmeia.gv.at
b.) Zoll in Österreich
Web: bmf.gv.at
Sofern die Einfuhrabgaben unter 5,- Euro liegen, erfolgt die Berechnung durch den deutschen Zoll. Des Weiteren gelten im Übrigen die EU-Zoll Bedingungen, auch hinsichtlich Ein- und Ausfuhr.
Der Käufer hat eine NoVA zu entrichten. Die Berechnung der Gebühr ist allgemein sehr schwierig und basiert auf komplexen Datenbeständen. Bei folgenden Stellen können Sie Berechnung durchführen lassen.
Kärnten oliver.weber@oeamtc.at
Oberösterreich techn.beratung.ooe@oeamtc.at
Salzburg juergen.klampfer@oeamtc.at
Steiermark Technik.STAMK@oeamtc.at
Tirol alois.feichtner@oeamtc.at, karl.lick@oeamtc.at
Vorarlberg helmut-johann.gassner@oeamtc.at
Wien, Niederösterreich, Burgenland technische.beratung@oeamtc.at
Eigenbedarf?
Erfolgt die Überführung nach Österreich an den eigenen Wohnsitz, sind keine Steuern oder Abgaben zu entrichten. Für die erstmalige Zulassung im Straßenverkehr (in Österreich) ist eine Normverbrauchsabgabe, die NoVA zu erstellen und beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Für die Berechnung können Sie sich an die obigen eMail Adressen wenden.
Einreisebedingung und Aufenthalt
Die Einreise nach Österreich mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung kann mit einem Personalausweis erfolgen. Ein Reisepass ist für deutsche Staatsbürger nicht erforderlich. Die Ausweisdokumente dürfen maximal ein Jahr ungültig sein. Auch ein vorläufiger Personalausweis kann ausreichend sein.
Anreiserouten
Die Anfahrt für die Fahrzeugüberführung nach Österreich kann bequem auf dem Landweg erfolgen. Dabei können Sie entweder eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder ein Ausfuhrkennzeichen nutzen. Bitte lesen Sie hierzu auch unseren Abschnitt „Unsere Empfehlung“.
Je nach Route können Sie bequem von Passau oder bei Rosenheim beziehungsweise Garmisch-Partenkirchen einreisen. Grenzkontrollen finden nur noch in Gefahrensituationen statt. Dennoch müssen Sie damit rechnen, einige Meter hinter der Grenze kontrolliert zu werden. Besonders bei der Rückreise kontrolliert vornehmlich der deutsche Zoll ob Sie Bargeld, Depotauszüge oder Überweisungskopien bei sich haben. Diese dürfen direkt an das zuständige Finanzministerium weitergeleitet werden.
Oder lieber mit dem Autozug
Wenn Sie die Fahrzeugüberführung mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Österreich planen, können Sie auch alternativ den Autozug nutzen. Das kann besonders ideal sein, wenn es sich um einen guten Gebrauchtwagen oder einen Neuwagen handelt. Denn bei der Kurzzeitkennzeichen Versicherung als auch zum Ausfuhrkennzeichen tritt die Versicherung nur in Leistung, für die Schäden dritter Unfallbeteiligter. Nicht jedoch für Schäden am eigenen Fahrzeug. Eine Kaskoversicherung kann bei einer Überführung im Normalfall nicht abgeschlossen werden. Bei Interesse finden wir hier jedoch eine Lösung, damit auch das Vollkasko bzw. das Teilkosko-Risiko gedeckt ist. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte vor dem Kauf der Versicherung.
Die Fahrt mit dem Autozug kann bei Hamburg, Berlin, Hildesheim, Düsseldorf, Neu-Isenburg oder München beginnen. Der Zug bringt Ihr Kraftfahrzeug samt Fahrer und Beifahrer dann zum Beispiel direkt nach Wien, Schwarzach, Innsbruck oder Villach. Von Hamburg nach Innsbruck können Sie so 950 Kilometer zurücklegen. Für die Verladezeit werden in der Regel 40 – 90 Minuten benötigt.
Die Fahrtdauer bis nach Innsbruck beträgt zwischen 12 bis 14 Stunden.
Die Kosten belaufen sich ab 290,- Euro für das Auto, hinzu kommen noch die Tickets für Fahrer und zum Beispiel Beifahrer. Ein Abteil im Schlafwagen kann dann bis zu 500,- Euro kosten.
Die Fahrzeuge dürfen nicht höher als 2,05 Meter sein und eine maximale Dachbreite von 1,35 Metern haben. In Ausnahmefällen ist eine Dachbreite bis zu 1,55 Meter möglich. Auch Motorräder, Trikes und andere Kraftfahrzeuge können einfach mit dem Autozug und dem Kurzzeitkennzeichen zum gewünschten Zielort in Österreich gebracht werden. Die Gesamtlänge darf nicht mehr als 5,30 Meter betragen. Mit einem Anhänger maximal 10,30 Meter.
Weitere Informationen können Sie direkt bei der Deutschen Bahn auf deren Webseite bahn.de/autozug entnehmen.
Mautgebühren
In Österreich sind Mautgebühren zu entrichten. Hinweise zur Anbringung haben wir unter anderem im Abschnitt „Straßenverkehr“ aufgeführt.
Österreich
In Österreich müssen Sie ein Nutzungsentgelt für Schnellstraßen und Autobahnen leisten. Hier können Sie eine Tagesvignette (oder für 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr) erwerben. Diese gilt für alle Fahrzeuge bis zu 3,6 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Anhänger und Wohnwagen benötigen keine Vignette. Bei einer Durchfahrt mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einem Ausfuhrkennzeichen wird das Vorhandensein einer Vignette besonders geprüft.
Vor Fahrantritt müssen diese gelocht werden. Bereits bei der Verkaufsstelle können Sie das gewünschte Lochdatum angeben. Sofern Sie keine Angaben machen, erfolgt die Lochung mit dem Kaufdatum.
Die Pflicht besteht übrigens nicht erst mit der Auffahrt, sondern bereits ab der österreichischen Staatsgrenze. Die blaue Vignette muss gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden.
10-Tages Vignette: 4,60 Euro
2 Monate: 11,70 Euro
1 Jahr: 31,00 Euro
Erwerben können Sie die Vignetten direkt an den Zollhäuschen oder bei fast allen Tankstellen in der Nähe von Autobahnauffahrten.
Rückreise
Bei der Rückreise stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Sie können sich entweder einen Mietwagen von den internationalen Autovermietungen ausleihen. Diesen können Sie meist am Zielort an einer Station in Deutschland zurückgeben.Oder Sie nutzen die Bahn.
Verkehrsvorschriften in Österreich
Bis 2008 bestand eine Lichtpflicht am Tage. Diese ist aber mittlerweile aufgehoben.
Vom 1. November bis zum 15. April besteht eine Winterreifenpflicht.
Die erforderliche Autovignette darf sich nur auf der Windschutzscheibe befinden. Bei einem Motorrad muss die Vignette direkt erkennbar oder auf einem nur schwer zu entfernenden Teil aufgeklebt sein. Die unteren Abschnitte des Pickerl‘s sind aufzubewahren. Die Trägerfolie mit der Seriennummer gilt als Kaufnachweis.
Beachten Sie, dass in letzter Zeit vorwiegend ausländische Fahrer kontrolliert werden. Bei deutschen Fahrzeugen erfolgt eine Abfrage in Flensburg. Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einem Ausfuhrkennzeichen werden gerne und oft kontrolliert. Besonders, ob eine Warnweste vorhanden ist. Hierzu beachten Sie bitte auch den Punkt „Verkehrsregeln“.
Die Straßen sind in Österreich insgesamt als gut zu bezeichnen, auch in den ländlichen Regionen gibt es kaum Beschwerden.
Um in dem Land zu fahren und das Fahrzeug nach Österreich mit einem Kurzzeitkennzeichen (oder alternativ mit einem Ausfuhrkennzeichen) zu überführen, reicht der deutsche Führerschein.
Warnwesten gelten seit dem Jahre 2005 als Pflicht und müssen der Norm ÖNORM EN 471 entsprechen. Farbe: rot, orange oder gelb. Die Warnweste muss vom Fahrer mitgeführt werden und ist dann zu tragen, wenn dieser die Autobahn, die Autostraße oder eine Freilandstraße betritt. Für Beifahrer besteht keine gesonderte Pflicht.
Allgemein
- Promille-Grenze: 0,5 oo/ooo
Tempo
- Stadt: 50 km/h
- Landstraße: 80 km/h
- Autobahn: 130 km/h
Achten Sie auf den Autobahnen auf ein mögliches Tempolimit in der Nacht. Dieses beginnt oft ab 22.00 Uhr und endet erst gegen 5.00 Uhr. So kann die Geschwindigkeit auf 110 km/h reduziert werden.
Bei der Vorfahrt gilt generell Rechts vor Links. Es sei denn, Verkehrsschilder weisen auf eine andere Verfügung hin.
Haftungsausschluss