Militärkennzeichen

Auch Militärfahrzeuge benötigen natürlich zur Identifikation ein Kfz-Kennzeichen. Als Beispiel für Deutschland eignet sich natürlich die Bundeswehr. Schon mit der Gründung der Bundesarmee im Jahre 1955 machte man sich über ein passendes Kennzeichen lange Gedanken. Eigentlich hätte man gerne die direkten BW-Kürzel verwendet, leider waren diese zum damaligen Zeitpunkt allerdings schon vergeben. Also musste ein eindeutiges Kürzel gefunden werden, das  noch verfügbar und einmalig war. Nach langen Diskussionen entschied man sich schließlich für den Buchstaben „Y“. Weder ein Ort noch ein Landkreis führten diesen als Kennung, sodass eine Verwechselungsgefahr ausgeschlossen werden konnte.

Beispiel: Y-451748

Militärkennzeichen

Vor dem Y befindet sich die deutsche Flagge, nach dem Y folgt stets eine Nummer. Diese kann bis zu sechs Stellen enthalten. Statt dem Orts- oder Landkreissiegel ist der Stempel der Zentralen Militärkraftfahrtstelle abgedruckt. Hochrangige Bedienstete sind an den maximal drei Nummernstellen nach dem Y zu erkennen. Ansonsten werden die Nummern willkürlich ohne System vergeben.

Für die regulären Fahrzeuge des Bundeswehr-Fuhrpark-Service wird ein fast normales Kennzeichen genutzt.

Beispiel: SU-BW 548

Das SU steht für den Rhein-Sieg-Kreis, danach folgen das BW (Bundeswehr) und eine ebenfalls willkürliche Nummer. Für Erprobungsfahrten werden meistens rote Militärkennzeichen genutzt, die stets mit 06 beginnen. Leasingfahrzeuge der Bundeswehr nutzen ebenso dieses Kennzeichen, wobei die Nummer dann stets mit der 01 beginnt.

Auf dem heutigen Militärkennzeichen ist kein Euro-Kennzeichen abgedruckt. Aus taktischen Gründen und für Nachteinsätze ist es grundsätzlich nicht reflektierend. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Kfz-Schild verwendet die Bundeswehr aber nach wie vor die alte DIN-Schrift und nicht die neue FE-Schrift.

Wo wird es zugelassen?

Die Zulassung der Militärfahrzeuge erfolgt generell durch die Zentrale Militärkraftfahrtstelle (ZMK) in Mönchengladbach-Rhein-Dahlen. Die ZMK ist mit einer Zulassungsstelle zu vergleichen.

Gibt es einen TÜV und eine HU?

In Bezug der straßenrechtlichen Vorschriften werden die Fahrzeuge intern überwacht und kontrolliert. Dieses geschieht zum Beispiel zu den Hauptuntersuchungen. Hierzu bestehen sogenannte technische Dienstvorschriften (TDv). Zivile Fahrzeuge werden wie jedes andere Fahrzeug bei einer amtlichen Organisation (TÜV oder Dekra) zu den gesetzlichen Terminen vorgestellt.

Die Versicherung

Alle Militärfahrzeuge sind grundsätzlich nicht im herkömmlichen Sinne versichert. Bei einem verursachten Unfall kommt der Bund für alle Schäden auf. Dabei wird der Vorgang durch die jeweils zuständige Wehrbereichsverwaltung (zivile Verwaltung) geregelt. Wichtig ist hierbei aber, dass der Bund nur im Rahmen der Mindestdeckungssummen eintritt. Es kann also vorkommen, dass der unfallverursachte Fahrer (wenn der Soldat fahrlässig gehandelt hat) die übersteigenden Kosten selbst tragen muss. Bei grober Fahrlässigkeit kann es sogar sein, dass der Gesamtschaden vom Soldaten zu begleichen ist.
Bei zivilen Bundeswehr-Kraftfahrzeugen regelt der BW-Fuhrparkservice den Schaden.

Die Straßenverkehrsordnung

Alle Fahrzeuge und auch Fahrer unterliegen der Straßenverkehrsordnung. Die Bundeswehr kontrolliert die Einhaltung sehr streng. Überhöhte Geschwindigkeiten werden genau wie bei normalen Kfz-Haltern geahndet. Gleichzeitig kann es intern bei der BW zu Abmahnungen kommen. Ausnahmen sind nur bei Einsätzen und Übungen gegeben.