Gelbe Versicherungskarte

Gelb ist die Ausfuhr …

Möchten Sie ein Fahrzeug, egal ob Auto, Motorrad, Krad oder den großen Lastwagen in ein anderes Land ausführen oder exportieren, benötigen Sie die Gelbe Versicherungskarte zum Erhalt des Ausfuhrkennzeichens. Unter der Ausfuhr und dem Export verstehen die Zulassungsstellen den ständigen Verbleib des Fahrzeuges im Ausland.

Um ein Ausfuhrkennzeichen zu erhalten, ist wie bei jedem anderen Kennzeichen auch die Haftpflicht eine Grundvoraussetzung.

Für den Export benötigen Sie zunächst folgende Versicherungen:

  • Exportversicherung (Haftpflicht 9 – 360 Tage)
  • Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte)
  • Gelbe Versicherungskarte

Weitere Unterlagen sind im Bereich „Unterlagen für die Zulassung“ aufgeführt.

Für ein Ausfuhrkennzeichen, das auch gerne als Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen bezeichnet wird, benötigen Sie neben der Grünen Karte somit auch die Gelbe Versicherungskarte. Dabei wird die Gelbe Versicherung als dreifacher Satz als Nachweis für Ihre Haftpflichtversicherung in Deutschland geliefert. Die Karte in Grün dient dabei als Versicherungsnachweis für das Ausland. Eine elektronische Versicherungsbestätigung besteht für diese beiden Karten bislang noch nicht.

Die Haftpflicht Anforderungen

Die vereinbarte Versicherungszeit für die Haftpflicht muss zeitlich mindestens 9 Tage und maximal 12 Monate betragen (siehe Auflistung weiter unten). Die Haftpflicht für das Ausfuhrkennzeichen wird dabei auch gerne als Exportkennzeichen Versicherung oder Zollkennzeichen Versicherung bezeichnet. Wenn Sie ein Fahrzeug exportieren möchten, es also aus Deutschland ausführen wollen, kann eine Kaskoversicherung nicht abgeschlossen werden. Genau wie bei einem Kurzzeitkennzeichen ist nur der Abschluss einer Haftpflicht Versicherung möglich. Da eine eVB Nummer, die per eMail oder SMS gesandt werden kann, hier noch nicht verfügbar ist, erfolgt der Versand der Gelben Versicherungskarte (einschließlich der Grünen Karte) grundsätzlich per Post. Kalkulieren Sie daher immer einen entsprechenden Zeitraum mit ein.

Das Ausfuhrkennzeichen ist in Verbindung mit der Haftpflicht auch nur solange in Deutschland gültig, wie die abgeschlossene Versicherungslänge beträgt. Entgegen der regulären Haftpflicht können für ein Ausfuhrkennzeichen generell nur die gesetzlichen Deckungssummen abgeschlossen werden. Diese betragen derzeit:

  • Personenschäden, bis 7.5 Millionen Euro
  • Sachschäden, bis 1.0 Millionen Euro
  • Vermögensschäden, bis 50.000 Euro

Andere Deckungssummen können nicht vereinbart werden. Je nachdem, welches Fahrzeug Sie ausführen möchten, kann die Versicherung unterschiedlich lange abgeschlossen werden. Die folgende Auflistung bietet Ihnen dabei eine genauere Information.

Laufzeiten der Versicherung je Fahrzeugtyp

a.) Personenkraftfahrzeuge

Mindestlaufzeit: 9 Tage
Maximallaufzeit: 360 Tage

b.) Lastkraftwagen und Lieferwagen

Mindestlaufzeit: 9 Tage
Maximallaufzeit: 360 Tage

c.) Anhänger, Auflieger und Wohnwagen

Mindestlaufzeit: 15 Tage
Maximallaufzeit: 30 Tage

d.) Sonstige (Motorräder, Traktoren, Wohnmobile, etc.)

Mindestlaufzeit: 9 Tage
Maximallaufzeit: 360 Tage

Für diese Fahrzeuge kann die Versicherung genutzt werden:

  • PKW/LKW und sonstige Lieferwagen
  • Anhänger, Auflieger, Wohnwagen
  • Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge
  • Krankenwagen, Wohnmobile
  • Motorräder, Quads, etc.
  • Landwirtschaftliche Maschinen und Fahrzeuge (Traktoren, etc.)

Die einzelnen Prämien werden nach dem auszuführenden Fahrzeugtyp festgelegt. Ein vorheriger Versicherungsvergleich empfiehlt sich daher grundsätzlich.
Während maximal einem Jahr ist die Versicherung weltweit gültig. In einigen Ländern ist das Exportkennzeichen jedoch nur zusammen mit der Grünen Karte (Internationale Versicherungskarte, IVK) gültig. Eine genaue Aufstellung finden Sie ganz unten. In Ländern, die dem Abkommen der Grünen Karte nicht beigetreten sind, benötigen Sie darüber hinaus eine zusätzliche Kfz-Versicherung nach den jeweiligen Bestimmungen des Landes. Diese Versicherung ist zu Ihrer bereits bestehenden Haftpflicht Versicherung vor Einreise abzuschließen. In den meisten Ländern ist dieses direkt an der Grenze problemlos möglich. Eine Auflistung finden Sie auch hier ganz unten.

Unterlagen für die Antragsstellung

Einen Antrag auf die sogenannten Ausfuhrkennzeichen können Sie regulär bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland stellen. Beachten Sie hierbei, dass die einzelnen Bedingungen eventuell von Bundesland zu Bundesland abweichen können. Die Gelbe Versicherungskarte muss bereits vor dem Antrag auf ein Kennzeichen vorliegen.

Dokumente für den Antrag

a.) Kfz ist bereits zugelassen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Nachweis über die Versicherung Zolldoppelkarten, Ausfuhrkennzeichen Versicherung (Gelbe Karte), Grüne Karte muss nicht vorgelegt werden
  • TÜV/ASU Bescheinigung
  • Eventuell Vorführpflicht
  • Internationaler Fahrzeugschein

b.) Kfz ist nicht zugelassen (abgemeldet):

  • alle Unterlagen wie unter Punkt a, zusätzlich aber
  • Abmeldebescheinigung oder die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • oder Fahrzeugbrief und Stilllegebescheinigung

Anmerkung:

Bei einigen Zulassungsbehörden kann eine sogenannte Vorführpflicht bestehen. Dabei muss das Fahrzeug zur Identifizierung bei der Stelle vorgeführt werden. Auch eine Sichtkontrolle ist möglich.
Den Internationaler Fahrzeugschein erhalten Sie auf Anfrage, dieser kostet ungefähr 11 Euro.

Die TÜV und ASU Untersuchung muss bei einigen Zulassungsstellen mindestens noch 6 Monate gültig sein, anderen reicht jedoch eine Gültigkeit bei Antragstellung aus. Ebenso bestehen Zulassungsbüros, denen dieses gänzlich egal ist. Ausfuhrkennzeichen werden nur erteilt, wenn das Fahrzeug dauerhaft im Ausland verbleibt.

c.) Persönliche Dokumente

  • Personalausweis (oder ersatzweise Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • Bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Die Kosten können je nach Zulassungsstelle variieren. Als Durchschnittswert sind hierbei 45 Euro zu benennen. In dem Betrag sind aber noch nicht die Schilderkosten enthalten. Diese liegen für zwei Schilder zusammen bei ungefähr 10 – 15 Euro.

Ausfuhr und die Steuer

Bitte beachten Sie, dass die Ausfuhrkennzeichen seit 02/2010 steuerpflichtig sind. Waren bislang die Kennzeichen in den ersten drei Monaten steuerfrei, so muss nun bereits mit dem ersten Tag die Steuer erteilt werden. Der Antragsteller auf ein Exportkennzeichen ist also verpflichtet, am Lastschrifteneinzugsverfahren der Finanzämter teilzunehmen. Dabei muss bereits beim Antragsverfahren in der Zulassungsstelle eine Lastschrifteneinzugsermächtigung vorliegen. Liegt diese Ermächtigung nicht vor, kann die Zulassungsbehörde den Antrag ablehnen und den Antragsteller zunächst an das zuständige Finanzamt verweisen.

A. Anhang
-Länderauflistungen