Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen für die Niederlande
- Einleitung
- Kurzinformationen
- Fahrzeugüberführung
- Unsere Empfehlung
- Zoll
- Einreisebedingung
- Anreiserouten
- Mautgebühren
- Verkehrsregeln
Fahrzeugüberführungen in die Niederlande
In den letzten Jahren war die Fahrzeugüberführung in die Niederlande sehr populär. Die Abwicklung konnte sehr einfach gestaltet werden. Das Auto wurde einfach in Deutschland abgemeldet. Ein Kurzzeitkennzeichen wurde beantragt und schon konnte man das gewünschte Fahrzeug einfach in die Niederlande zum Käufer überführen.
Neben dem Verkauf ist auch die Überführung für den Eigenbedarf gestiegen. Immer mehr Deutsche haben Ihren Zweitwohnsitz in den Niederlanden gegründet und wollen dort natürlich nicht auf ihr Auto verzichten. Dank den EU-Bestimmungen kann damit auch eine Überführung nach Holland schnell und einfach erfolgen, ohne dass viele Nebenkosten entstehen.
Besonders ältere Autos, Motorräder und Transporter lassen sich gut und gerne in die Niederlande verkaufen. Die Nachfrage ist in den letzten Jahren, wirft man einen Blick auf die Zahlen, sogar gestiegen. Das liegt auch daran, dass die Abwicklung für beide Seiten recht einfach ist und nur geringe Sprachbarrieren bestehen.
Ein Vorteil für Holländer ergibt sich bei der Einfuhr aber oft auch bei der BPM. Dabei handelt es sich sozusagen um eine Art Luxussteuer, die bei Gebrauchtfahrzeugen über 25 Jahre verteilt wird. So werden bevorzugt ältere Gebrauchtwagen mit niedrigen Kilometerlaufleistungen importiert oder direkt Neuwagen. Somit kann die BPM ermäßigt oder sogar zurückerstattet werden.
Gleichzeitig lässt sich die Überführung nach Holland auch mit einem kurzzeitigen Aufenthalt zur Entspannung verbinden. So kann man nach dem Verkauf oder der Überführung an den zusätzlichen/neuen Wohnsitz einfach einmal die Seele baumeln lassen und sich an der großen und weiten Naturlandschaft der Niederlande erfreuen.
Kurzinfo Niederlande
- Sprache: Niederländisch (mit Englisch, Deutsch kommen Sie gut voran
- Einwohner: 16.6 Millionen
- Hauptstadt: Den Haag
- EU-Mitglied: Ja
- Mehrwertsteuer: 21/6 Prozent
- Währung: Euro
- Zeitzone: UTC + 1 OEZ (UTC + 2, v. März bis Oktober)
- KFZ-Kennzeichen: NL
- Internet-TLD: .nl
- Telefon-Vorwahl: +31
- Klima: Maritim mit milden Sommern und kühlen Wintern
Adressen wichtiger Stellen
Auswärtiges Amt:
Tel. 030 18 1720 00 (Fax: 030 18 1751 000)
Web: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NiederlandeSicherheit.html
Deutsche Botschaft:
Groot Hertoginnelaan 18 – 20
2517 EG Den Haag, Niederlande
Telefon: 0031/ 70 /342 06 00
Telefax: 0031 / 70 / 365 19 57
Notruf Polizei: 112
Notarzt: 112
Feuerwehr: 112
Pannenhilfe: 0800 / 0888
ADAC-Partnerclub:
Koninklijke Nederlandse Toeristenbond (ANWB)
Wassenaarseweg 220, 2596 EC Den Haag
Telefon (088) 2 69 71 47, Fax (088) 2 69 69 69
info@anwb.nl, www.anwb.nl
Problemlose Fahrzeugüberführung in die Niederlande
Im Grunde verläuft die Fahrzeugüberführung nach Holland ohne Probleme. Wichtig ist, dass Ihr Kraftfahrzeug abgemeldet ist oder vor der Überführung in die Niederlande abgemeldet wird. Fahren Sie grundsätzlich für einen Verkauf nie mit der regulären Zulassung in das Land. Die Abmeldung kann im Regelfall nur in Deutschland erfolgen. Bis dahin sind Sie für das Fahrzeug verantwortlich, auch wenn es bereits übergeben wurde.
Daher eignet sich das Kurzzeitkennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen viel besser für die Überführung nach Holland und ist zudem auch noch sicherer.
Sie können die Kurzzeitkennzeichen Versicherung sowie die Ausfuhrkennzeichen Versicherung mit nur wenigen Maus-Klicks in unserem Onlineshop bestellen.
Bei einem Verkauf nach Holland sollten Sie grundsätzlich auf Barzahlung bestehen. Nehmen Sie keine Schecks oder sonstige Zahlungsversprechen entgegen. Überweisungen sollten Sie nur dann akzeptieren, wenn diese bankbestätigt sind. Bei größeren Barbeträgen empfiehlt sich eine Übergabe in der Bank. Hier kann zugleich eine Prüfung erfolgen. Nach der Übergabe sollten Sie keinesfalls mit zu viel Bargeld durch das Land fahren oder reisen. Wir empfehlen Ihnen auch hier, die Überweisung auf Ihr Heimatkonto vorzunehmen. Alternativ kann auch ein Transfer durch Western Union erfolgen.
Bitte vergessen Sie beim Verkauf keinesfalls einen Kaufvertrag anzufertigen. Auf Nummer sicher gehen Sie vor allem, wenn Sie eine Passkopie anfertigen lassen. Alternativ kann auch eine Rechnung ausreichend sein, die klar auf einen Verkauf hinweist. Der Käufer muss diese unter Umständen später für die Bemessung einer Steuer/Abgabe vorweisen.
Unsere Empfehlung
Grundsätzlich kann eine Fahrzeugüberführung in ein EU-Mitgliedsland mit einem Kurzzeitkennzeichen erfolgen. Laut einer Richtlinie soll dieses in allen EU-Ländern anerkannt werden.
Allerdings kommt es dabei immer wieder zu Problemen. So kann es passieren, dass die Einreise mit einem Kurzzeitkennzeichen verweigert wird oder sogar ein Bußgeld erhoben wird. Daher können wir für die Verwendung einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung außerhalb von Deutschland keine Gewähr übernehmen.
Auch in den Niederlanden sind einige Fälle bekannt, in denen es zu Problemen mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen gekommen ist.
Wenn Sie wirklich sichergehen wollen, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich ein Ausfuhrkennzeichen. Die Ausfuhrkennzeichen Versicherung können Sie einfach und schnell bei uns online bestellen.
Versicherungssummen bei der Überführung
Ob Sie sich nun für eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder eine Ausfuhrkennzeichen Versicherung entscheiden, hinsichtlich der maximalen Deckungssummen gilt jeweils das Gleiche.
Diese richten sich immer nach dem jeweiligen Land.
In Holland gelten folgende Sätze:
- Personenschäden: 5.000.000 Euro
- Sachschäden: 1.000.000 Euro
Dabei handelt es sich um die maximalen Beträge, die eine Versicherung im Schadensfalle zahlen würde. Eine Erweiterung ist nicht möglich. Auch kann eine zusätzliche Kasko Versicherung nicht abgeschlossen werden.
Zoll Niederlande
Da die Niederlande zu den EU-Mitgliedsstaaten gehören, ist eine Zollabgabe für die Einfuhr nicht zu leisten. Der Käufer hat jedoch eine Steuerabgabe, die so genannte BPM, zu leisten.
Die Kfz-Steuer ist einmalig zu entrichten und berechnet sich zudem anhand des Alters und zum anderen nach dem Preis. Der Steuersatz liegt recht hoch und kann die Hälfte des Wertes betragen (ca. 45,2 %).
Überführung für den Eigenbedarf
Wenn Sie den Wagen für den Eigenbedarf überführen, müssen Sie vor der Zulassung eine Komplettabnahme beim RDW durchführen lassen. Das ist der niederländische TÜV. Das Auto muss natürlich in Deutschland abgemeldet sein, weswegen sich für die Überführung die Kurzzeitkennzeichen für Holland eignen.
Können Sie nachweisen, dass Sie das Fahrzeug bereits über 6 Monate vor der Überführung besessen haben, können Sie einen Großteil der Steuern sparen. Denn bei einem Umzug dürfen Sie grundsätzlich Ihren Besitz steuerfrei einführen. Ein Kraftfahrzeug fällt in diesen Bereich aber erst, wenn es sich mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz befindet.
Eine Mehrwertsteuer (in den Niederlanden die BTW) ist nicht zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug wird als Neufahrzeug deklariert.
Bei spezifischen Rückfragen empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit dem niederländischen Konsulat oder dem niederländischen Zoll.
a.) Adresse Konsulat
Generalkonsulat der Niederlande
Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf
02 11 – 1 79 30 10, dus-info@minbuza.nl
Generalkonsulat der Niederlande
Nymphenburgerstraße 20a, 80335 München
0 89 – 2 06 02 67 10, mun@minbuza.nl
Honorarkonsulat der Niederlande
Theaterstraße 6 – 8, 52062 Aachen
02 41 – 3 32 53, helmut.breuer@geo.rwth-aachen.de
Honorarkonsulat der Niederlande
Palaisplatz 3, 01097 Dresden
03 51 – 8 04 05 20, nlgov.dd@canaletto.net
b.) Zoll in den Niederlanden
eMail: bln@minbuza.nl
Telefon +31 45 5743031
Einreisebedingung und Aufenthalt
Für deutsche Staatsbürger ist die Einreise in die Niederlande recht problemlos. So reicht ein einfacher Personalausweis aus. Dieser kann auch bis zu einem Jahr ungültig sein. Für Bankgeschäfte empfehlen wir Ihnen jedoch unbedingt einen Reisepass. Kinder benötigen einen gesonderten Ausweis. Mit dem 14. Lebensjahr muss dieser mit einem Passfoto versehen sein.
Ein Einreisevisum wird nicht mehr benötigt.
Anreiserouten
Die Einreise kann schnell und einfach erfolgen. Im hohen Norden empfiehlt sich die Einreise nach Groningen über die A7. Die Überführung mit dem Kurzzeitkennzeichen nach Holland ist grundsätzlich kein Problem.
Sie können die Grenzen ohne weitere Kontrollen überfahren. Allerdings befinden sich aufgrund der akuten Drogenprobleme in den Niederlanden zahlreiche Kontrollen auf beiden Seiten.
Wenn Sie oben in Höhe von Kiel oder Flensburg wohnen, kann eine Fahrt mit der Fähre durchaus sinnvoll sein. So ersparen Sie sich einen Teil des Landweges und können das Kraftfahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen oder dem Ausfuhrkennzeichen sicher nach Holland verbringen.
Mautgebühren
Nachfolgend haben wir Ihnen zur kurzen Information eine kleine Übersicht der anfallenden Mautgebühren zusammengestellt. Diese gelten nur als Orientierung.
In den Niederlanden bestehen nur diverse Strecken, die gebührenpflichtig sind. Im Kiltunnel zwischen Dordrecht und Hoekse Waard und für die Willem-Alexander-Brücken müssen PKW-Fahrer 1,50 Euro bezahlen. Für den Tunnel von Coudorpen in Richtung Terneuzen bezahlen Sie 4,50 Euro.
Weitere Strecken sollen gebührenpflichtig werden.
Verkehrsvorschriften in den Niederlanden
Straßenverkehr in Niederlande
Da die Grenzen nicht mehr besetzt sind, erkennen viele Autofahrer das niederländische Gebiet vor allem an den besseren Straßen. Teilweise sind diese in einem gepflegteren Zustand als in Deutschland.
Die Autofahrer versuchen sich in Holland an die Regeln zu halten, wenn gleich sie auch einmal über die Strenge schlagen.
Alle Straßen und Wege sind gut ausgezeichnet. Sie müssten grundsätzlich leicht zu Ihrem Ziel finden können. Beachten Sie bitte, dass Sie grundsätzlich in jedem Land mit einem Ausfuhrkennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen in den Fokus krimineller Banden geraten können.
Verkehrsregeln in Niederlande
Im Grunde unterscheiden sich die dortigen Verkehrsregeln kaum von unseren. Allerdings wird die Einhaltung des Tempolimits häufiger kontrolliert. Teilweise können hohe Bußgelder erhoben werden.
Wenn Sie 20 km/h zu schnell fahren, kostet das ab 100 Euro, auch das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kann Ihnen schnell ein Bußgeld von 150 Euro einbringen.
Allgemein
- Grüne Versicherungskarte: Keine Pflicht, wird aber empfohlen
- Promille-Grenze: 0,5 oo/ooo
- Parken: Nie an gelben Markierungen
Tempo
- Stadt: 50 km/h
- Außerorts: 80 km/h
- Autobahn: 120 km/h
Haftungsausschluss