Rotes Kennzeichen

Wer kennt sie nicht, die berühmten Roten Kennzeichen der zahlreichen Autohändler. In all den vielen Jahren Jahren hat das Rote Schild immer noch ohne Beeinträchtigung überleben können. Es wird entweder regulär als das Rote Schild oder auch umgangssprachlich als Händlerschild oder Dauerschild bezeichnet.

Rotes Kennzeichen

Grundsätzlich darf dieses Schild seit vielen Jahren nur noch von Autohändler und Kraftfahrzeugbetrieben genutzt werden. Wurde früher an Privatpersonen dieses Kennzeichen zum Zwecke der Überführungen oder Probefahrt ausgegeben, dient es heute ausschließlich dem Händler. Privatpersonen können für den Zweck einer Überführung die sogenannten Kurzzeitkennzeichen mit einer Dauer von 5 Tagen beantragen.

Für Autoverkäufer ist das Rote Schild nach wie vor ein wichtiger Behelfsgegenstand. Müssen sie doch tagtäglich Fahrzeuge auch auf den öffentlichen Straßen ungehindert bewegen können. Sei es zu Probe- und Testfahrten oder auch zur Überführung. Im Gegensatz zu einer Privatperson ist es damit einem Händler nicht zuzumuten, alle 5 Tage ein neues Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.

Wie auch alle anderen Kfz-Kennzeichen ist der Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle (Betriebssitz) zu stellen. Eine freie Wahl wie bei den Kurzzeitkennzeichen für Privatpersonen besteht nicht.  Allerdings besteht für einen Händler oder ein Kraftfahrzeugbetrieb kein Anspruch auf ein solches Schild. Die Zulassungsstelle kann also bei Vorliegen wichtiger Gründe den Antrag ablehnen. Hierzu zählen zum Beispiel mangelnde Zuverlässigkeit oder Steuerrückstände.
Die Nutzung ist ebenfalls eindeutig festgelegt. Eine private Verwendung ist untersagt, die Nutzung ist damit nur für den betrieblichen Zweck erlaubt.- Dabei dürfen die Kennzeichen auch nur für bestimmte Fahrten an das Fahrzeug befestigt werden.

In Form und Größe sind die Roten Kennzeichen identisch mit einem ganz normalen Kfz-Kennzeichen. Der Untergrund ist in Weiß gehalten, zusätzlich hat das Schild einen dünnen roten Rand. Die Buchstaben sind zur eindeutigen Erkennung in Rot gehalten. Im Gegensatz zu dem Kurzzeitkennzeichen für Privatpersonen befindet sich auf dem „Roten“ auch das Eurozeichen mit Landeskennung. Nach der Stadt- beziehungsweise Landkreiskürzel erfolgt eine Zahlenreihe mit bis zu 5 Zahlen, dabei beginnt die Zahlenreihe immer mit 06.

Beispiel für ein Händlerschild in Bonn: BN- 06254    oder     BN- 06875.

Händler sind dabei gehalten, jede Fahrt einzeln in ein Fahrtenheft einzutragen. Dabei muss in dem roten Fahrtenheft auf besondere Sorgfalt geachtet werden, der Eintrag hat aus versicherungsrechtlichen Gründen immer vor Beginn der Fahrt zu erfolgen. Die Hefte werden direkt von der Zulassungsstelle vergeben. Bei unbekannten Händlern werden die Schilder zunächst befristet vergebenen. Erst nach einer Prüfzeit kann eine unbefristete Vergabe erfolgen.

Eine Haftpflicht Versicherung ist auch für das Rote Kennzeichen regulär abzuschließen. Ebenfalls im Gegensatz zu den Kurzzeitkennzeichen kann problemlos eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Hierzu halten viele Versicherungsgesellschaften spezielle Händler-Versicherungsangebote bereit, die sich oftmals mit den Betriebsversicherungen ergänzen.

Das Rote Oldtimer-Kennzeichen

Zusätzlich zu den oben ausgeführten Händler-Dauerkennzeichen bestehen auch noch sogenannte Oldtimer-Kennzeichen, die allerdings nur unter ganz besonderen Bedingungen an das Fahrzeug angebracht werden dürfen.

Dazu gehören:

  • Probe- & Testfahrt,
  • Überführung,
  • sowie die Teilnahme an Veranstaltungen.

Auch hier ist ein gesonderter und sorgfältiger Fahrtennachweis zu führen. Diese Kennzeichen beginnen grundsätzlich mit „07“.

Wo erhält man das Rote Kennzeichen?

Direkt bei der Zulassungsbehörde am Ort des Betriebes.

Für den Antrag müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Steuerbescheinigung
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Versicherungsnachweis
  • Personalausweis oder ersatzweise der Reisepass mit Meldebescheinigung

Wer kann das Fahrzeug anmelden?

Die Fahrzeuge können nur von Autohändlern oder Kraftfahrzeugbetriebe angemeldet werden.

Welche Fahrzeuge können angemeldet werden?

Die Anmeldung erfolgt auf kein festes Fahrzeug. Jedes genutzte Mobil ist allerdings vor Fahrt in einem Fahrtenbuch aufzuführen.

Die Versicherung

Reguläre Haftpflicht als Pflichtversicherung. Die freiwillige Kaskoversicherung kann auch bei einem Roten Kennzeichen abgeschlossen werden.

Für welche Fahrten kann das Rote eingesetzt werden?

  • Probefahrt
  • Testfahrt
  • Überführung
  • Fahrten durch einen Sachverständigen

Besonderheiten beim Roten Kennzeichen

a.) Jede Fahrt ist in ein rotes Fahrtenheft einzutragen, und zwar immer vor der Fahrt.

Festzuhalten sind dabei:

  • Fahrzeugmarke
  • Fahrzeugtyp
  • Fahrgestellnummer (FIN)
  • Tag und Datum

b.) Bei neuen oder unbekannten Händler erfolgt die Vergabe der Kennzeichen für ein Jahr.

Konnte sich der Händler in dieser Zeit bewähren, erfolgt eine unbefristete Vergabe.