Ausfuhrkennzeichen

Soll ein motorisiertes Fahrzeug ins Ausland exportiert oder aus sonstigen Gründen ausgeführt werden, so ist ein Ausfuhrkennzeichen notwendig. Voraussetzung dabei ist grundsätzlich, dass das Fahrzeug auch im Ausland verbleibt. Ob das Mobil angemeldet oder bereits vor längerer Zeit abgemeldet wurde, spielt hierbei keine Rolle.

Ausfuhrkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen hat auf Ende der 1990er Jahre das alte Zollkennzeichen abgelöst. Mancherorts bezeichnet man das Ausfuhrzeichen gerne auch als Exportkennzeichen. Um die Schilder zu bekommen, ist der Abschluss einer Ausfuhrkennzeichen Versicherung notwendig. Hierbei handelt es sich um eine zeitliche Kfz-Haftpflicht Versicherung. Eine Kaskoversicherung (also Teil- und Vollkasko) kann generell nicht gewährt werden.

Die Kennzeichen sind in Form und Größe identisch mit einem herkömmlichen Kfz-Kennzeichen. Auf dem Schild befindet sich die Stadt- beziehungsweise Landeskennung beginnend mit den entsprechenden Buchstabenkürzeln, dann folgt eine zwei bis vierstellige Zahlenkombination, ganz am Ende befindet sich ein Buchstabe. Von Weitem ist das Schild deutlich erkennbar durch den roten Balken, der rechts auf dem Schild abgedruckt ist. Hier ist für jeden schnell erkennbar das Ablaufdatum untereinander vemerkt. Am aufgedruckten Tag verliert das Kennzeichen um 23:59 Uhr seine Gütigkeit und darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr eingesetzt werden.

Beispiel-Kennzeichen für die Stadt Bonn : BN 2548 S

Bei Vorliegen der Ausfuhrversicherung (Haftpflicht) kann das Schild einfach bei einer beliebigen Zulassungsstelle in Deutschland beantragt werden. Hierbei gilt für den Antragsteller freie Wahl, er ist nicht an seinen Wohnort gebunden. Zusätzlich, als weitere zwingende Voraussetzung, muss das zu exportierende Fahrzeug über eine gültige TÜV- und AU Plakette verfügen. Die Gültigkeit der Kennzeichen beträgt mindestens 9 Tage, maximal 360 Tage. Während dieser Zeit muss das Fahrzeug ins Ausland überführt worden sein.

Wo erhält man das Ausfuhrkennzeichen?

Die Ausfuhrschilder sind regulär bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Für den Antrag müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei Firmen zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug
  • Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinung Teil I
  • Eventuell Abmeldebestätigung
  • Gelbe Versicherungskarte (Grüne Karte ist für die Anmeldung nicht erforderlich)
  • TÜV/ASU Nachweis
  • Giro-Kontonummer

Da, seit 2/2010 die Ausfuhrkennzeichen bereits mit dem ersten Tag der Steuer unterliegen, ist der Antragsteller verpflichtet, am Lastschrifteneinzug der Finanzämter teilzunehmen. Bereits mit Antragsstellung muss eine Einzugsermächtigung vorliegen. Je nach Zulassungsstelle kann es geschehen, dass das Fahrzeug vorgeführt (Sichtkontrolle) werden muss. Für die Bearbeitung des Zulassungsantrages fallen ungefähr 30 – 40 Euro an. Beide Schilder kosten bei einem Prägedienstleister durchschnittlich 15 Euro zusammen.

Die Ausfuhrversicherung

Der Versicherungsnachweis kann problemlos bei einer Versicherungsgesellschaft freier Wahl abgeschlossen werden. Dabei ist eine Ausfuhrversicherung (Haftpflicht abzuschließen). Nach Annahme sendet die Gesellschaft eine Bestätigung in Form einer Gelben- und einer Grünen Versicherungskarte zu. Die gelbe Versicherungskarte dient als Nachweis für die Haftpflichtversicherung in Deutschland, die Grüne Karte als Versicherungsbescheid für das Ausland.