Tageszulassung

Kann man bei einer Tageszulassung sparen?

Bei einer Tageszulassung wird ein Fahrzeug meistens für einen Tag zugelassen. Hierbei handelt es sich um ein ungenutztes Neufahrzeug, welches entweder beim Händler oder in einem zentralen Zwischenlager verfügbar ist. Damit dieses Fahrzeug mit einem höheren Rabatt an den Kunden verkauft werden kann, erfolgt durch den Händler die sogenannte Tageszulassung. Der Verkäufer umgeht damit die festgesetzten Rabattgrenzen durch den Hersteller.

Besonders in den letzten 12 Monaten konnte man eine spürbare Zunahme solcher Kurzzulassung wahrnehmen. Diese Praxis ist bei allen Automarken mittlerweile Standard, egal ob Audi, Mercedes oder Lancia. Eine Zunahme bedeutet aus wirtschaftlicher Sicht aber auch immer eine Schwächung des Marktes. Nach einer aktuellen Studie der Car-Center Automotive Research der Uni Duisburg-Essen wurde jeder vierte Neuwagen durch diese besondere Taktik zugelassen. Die Frage, ob es tatsächlich für den Käufer zu einem sichtlichen Spareffekt kommt, soll hierbei im Punkt Vergleichen und Rechnen näher beleuchtet werden.

Sowohl Käufer als auch Verkäufer können bei Tageszulassungen profitieren

In der Regel wird das Fahrzeug während der Zulassung weder im Straßenverkehr noch anderweitig genutzt oder bewegt. Damit findet die An- und Abmeldung eigentlich nur auf den Fahrzeugpapieren statt. Durch diese Maßnahme können sowohl Händler als auch Käufer profitieren. Während der Autoverkäufer durch diese Handlungen seine Verkaufszahlen verbessert, erhält der Kunde im Gegenzug einen attraktiven Rabatt gewährt. Der Kunde muss dabei gegebenenfalls kleinere Abstriche in der Ausstattung hinnehmen. Da es sich hierbei um bereits verfügbare Autos handelt, ist eine Änderung zusätzlicher Ausstattungswünsche meistens teuer und in vielen Fällen auch nicht möglich. Allerdings entschädigt hierbei der hohe Rabatt, der mit dem Fahrzeug einhergeht allemal.

Vorsicht bei der Gewährleistung

Der Händler kann nicht nur seine Verkaufszahlen damit beeinflussen, sondern auch so die durch den Hersteller vorgegebene Preispolitik umgehen, ohne dabei gegen Vertragsbedingungen zu verstoßen. Oftmals zahlt der Hersteller auch am Jahresende eine zusätzliche Prämie, die sich nach den Absatzzahlen richtet. Diese ist natürlich von den Autoverkäufern besonders begehrt und können mit einer Zulassung von einem Tag oftmals erhöht werden. Für den Hersteller ergibt sich dadurch die Möglichkeit Preisnachlässe zu gewähren, ohne hierbei den festgesetzten Listenpreis senken zu müssen. Gleichzeitig kann ein bestimmter Fahrzeugtyp so in den Statistiken betont werden.

Der Käufer sollte auch daran denken, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits mit der Tageszulassung beginnt und nicht mit dem Kaufdatum auf dem Papier. Dieses kann dann zu einem Problem werden, wenn der Händler das Fahrzeug erst ein halbes Jahr später an den Interessenten verkauft. Somit würde eine beispielhafte 36monatige Herstellergarantie nur noch 30 Monate betragen. Hierbei lassen sich allerdings bei einem Gespräch mit dem Händler diverse Wege finden, um ein solches Mankum auszugleichen.

Vergleichen und Rechnen

Der Käufer sollte vor einer Tageszulassung durch den Händler sehr genau rechnen. Sicherlich wird ihm ein hoher Rabatt, der im Durchschnitt bei 13% liegt, gewährt. In Einzelfällen kann dieser auch bei 20- 25 % oder höher liegen. Dabei stiegen sehr anschaulich die im Internet angebotenen Rabatte. Besonders beim Hersteller Skoda machten Angebote von 25 – 29% Rabatt für die Modelle Fabia und Oktavia die Runde. Aber auch Fiat und Citroën werben für einzelne Modelle offen mit mehr als 30% Zugeständnissen. Doch auch Premiumanbieter wie zum Beispiel Audi und BMW boten zum Jahresende 2011 zahlreiche Modelle mit der taktischen Zulassung mit weit über 30% an. Gesondert handelte es sich hierbei um einzelne Modelle, die im Jahr 2012 durch eine Nachfolgeversion ersetzt werden sollen, wie im Fall bei BMW durch die neue Dreier-Reihe.

Dafür allerdings ist eine Wunschausstattung nicht möglich und auch der begehrte Neuwagenrabatt wird durch die Haftpflicht Versicherung im Regelfalle nicht gewährt. Bedenken sollte man auch den Status in der Kaskoversicherung, wo ein Neuwagen meistens auch nur nach dem Erstbesitzer beurteilt wird. Der große Vorteil liegt somit in einem Fahrzeug, das sofort verfügbar ist.

Dem gegenüber steht ein reguläres Bestellfahrzeug ohne Händlerrabatt, also mit der Erstzulassung durch den Kunden selbst. Damit gelangt dieser auch sofort in den Genuss der Versicherungsvorteile bei der Haftpflicht und der Kasko Versicherung (Rabatte), muss allerdings in vielen Fällen auf das gewünschte Fahrzeug länger warten.

Erfolgt eine Finanzierung über ein Kreditinstitut oder eine Leasinggesellschaft, die extern zum Autohaus arbeitet, kann der Autointeressent als Barkäufer auftreten. In diesem Falle kann der Käufer ebenfalls einen Rabatt aushandeln, der im Vergleich zur Tageszulassung identisch, wenn nicht sogar höher ausfallen kann (ohne Versicherungsrabatt zu bedenken!).

Für den Kunden ist eine kurze Zulassung also immer eine Rechnung und Abwägung aller möglichen Punkte und von der Höhe des zu gewährenden Rabattsatzes durch den Händler abhängig. Der Kaufinteressent sollte sich dabei aber auch das eigentliche Modell sehr genau ansehen. Denn oft werden die Zulassungen für einen Tag speziell für schwer verkäufliche Automodelle oder Fahrzeuge mit schlechtem Absatz vorgenommen.

Vorteile der Tageszulassung

  • Hoher Rabatt für den Kunden
  • Händler erhöht Verkaufszahlen
  • Sofort verfügbar für den Kunden

Nachteile der Tageszulassung

  • Gilt nicht mehr als Neuwagen bei der Versicherung
  • Feste Ausstattung
  • Käufer ist nur Zweitbesitzer

Die rechtliche Würdigung

Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 190/04) ist ein Auto mit einer Tageszulassung grundsätzlich als Neuwagen anzusehen. Als Voraussetzung dafür ist im Urteil unter anderem benannt, dass zwischen dem Herstellungs- und dem eigentlichen Verkaufsdatum nicht mehr als 12 Monate liegen dürfen, der Kilometerstand müsse sich dabei nahe 0 bewegen.

Nach einem weiteren Urteil durch den Bundesgerichtshof darf auch ein Auto sechs Tage nach der Zulassung als Tageszulassung angeboten werden, sofern der Kilometerstand bei 0 ist und das Auto nicht im Straßenverkehr eingesetzt wurde (Az. 1 ZR 253/97)

Neuwagen, wenn:

  • das Auto weiter unverändert produziert wird
  • kein Mangel aufgrund der Standzeit besteht
  • zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen

Kein Rabatt für eine Neuwagenversicherung

Durch eine Tageszulassung können spezielle Rabatte für Neufahrzeuge verloren gehen. Wenn auch nach dem Bundesgerichtshof das Fahrzeug als Neufahrzeug angesehen wird, so geben die meisten Versicherungen zusätzlich den sogenannten Ersteigentümer als Voraussetzung zur Anerkennung als Neuwagen an. Nur wenn der Versicherungskunde auch als Ersthalter in der Zulassungsbescheinigung II eingetragen ist, gilt das Fahrzeug als Neufahrzeug. Bei einer Tageszulassung jedoch ist stets der Händler eingetragen und gilt somit als Ersthalter.

Selbstständige und die Steuer

Da es für einen Selbstständigen durchaus wichtig ist, ob eine abschreibungsfähige Sache neu oder gebraucht ist, hat sich auch hier der Bundesgerichtshof eindeutig geäußert. Auch aus steuerlicher Sicht gilt ein Wagen mit einer Zulassung von einem Tag generell als Neuwagen. Der Selbstständige kann dadurch die Abschreibungsmöglichkeiten in den ersten zwei Jahren voll nutzen.