Zollkennzeichen

Zollkennzeichen

Eigentlich ist der Begriff Zollkennzeichen bereits nicht mehr zutreffend. Heute wird dieses Schild sinngemäß als Ausfuhrkennzeichen bezeichnet. Speziell für alle Fahrzeuge gedacht, die endgültig aus Deutschland verbracht werden sollen.
Das Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie regulär bei einer Zulassungsstelle. Sie sind hier nicht örtlich gebunden und können so eine Zulassungsstelle Ihrer Wahl wählen.

Die Zulassungsstelle kann für die Zuteilung frei gewählt werden. Viele fragen sich in diesem Zusammenhang, wo der Vorteil dabei liegt?

Schnell gesagt, einige Zulassungsstellen prüfen die Fahrzeuge sehr genau, andere wollen gar nicht wissen, was außer Landes geschafft werden soll und sehen über eventuell kritische Punkte einfach hinweg. So können auch problemlos Fahrzeuge außer Landes gebracht werden, die aufgrund diverser Mängel eigentlich kein Zollkennzeichen mehr bekommen hätten.

Doch wie gesagt es gibt auch genau das Gegenteil. Diverse Zulassungsbehörden verlangen eine Sichtkontrolle und zusätzliche Informationen.

Das Kennzeichen wird in schwarzer Schrift auf weißem Grund ausgeführt, am rechten Rand befindet sich auf rotem Hintergrund der letzte Tag der Versicherungspflicht. Dieses Datum ist untereinander in Tag, Monat und Jahr eingeprägt. Somit verliert das Schild um 23:59 Uhr am eingeprägten Tag seine Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Die Ausfuhrkennzeichen unterliegen seit Kurzem bereits mit Antragsstellung der Steuerpflicht, der Antragsteller muss damit dem Lastschrifteneinzug der Finanzämter zustimmen. Für den Antrag wird also ein Bankkonto zur Abbuchung benötigt.

Vor Antrag auf Zuteilung muss jedoch der Versicherungsschutz erfolgen. Hierzu wird eine Haftpflicht Versicherung benötigt. Fast alle Gesellschaften bieten so eine verkürzte Versicherungsdauer für ein Zollkennzeichen an. Allerdings besteht nicht die Möglichkeit einer eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Die Gelbe Versicherungskarte (inklusive der Grünen Versicherungskarte) wird nach Antrag auf dem Postwege übersandt. In dem Zulassungsbüro muss allerdings nur die Gelbe Karte vorgezeigt werden.

Wo erhalte ich mein Zollkennzeichen?

Das Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie regulär bei einer Zulassungsstelle. Sie sind hier nicht örtlich gebunden und können so eine Zulassungsstelle Ihrer Wahl wählen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen
  • Bei erfolgter Stilllegung die grüne Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung I mit Vermerk über die Abmeldung
  • Personalausweis oder ersatzweise Reisepass (mit Meldebestätigung)
  • Bei Firmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregisterauszug
  • Gelbe Versicherungskarte (Grüne Karte muss nicht vorgelegt werden)
  • HU Nachweis. Gültigkeit je nach Zulassungsstelle

Haben Sie für das Fahrzeug nur die alten Dokumente (Fahrzeugbrief/-Schein) müssen diese in die neuen (Zulassungsbescheinigung Teil I + Teil II) getauscht werden. Dieses geschieht direkt in der Zulassungsstelle.

Sonstige Voraussetzungen für das Kennzeichen?

Das Fahrzeug muss endgültig aus Deutschland verbracht werden. Ein späterer Import ist nicht gestattet. Die Ausführung, der Export muss dabei endgültig sein.

Welche Fahrzeuge dürfen so ausgeführt werden?

Im Grunde alle Fahrzeuge, egal ob Auto, Motorrad, Lastwagen oder andere.

Wie lange ist es gültig?

Das Zollkennzeichen ist mindestens 9 Tage, maximal 360 Tage gültig. Eine Verlängerung oder Vordatierung ist grundsätzlich nicht möglich.

Was kostet der Antrag?

Die Kosten sind je nach Zulassungsstelle unterschiedlich, im Durchschnitt bewegen sich diese jedoch zwischen 35 – 45 Euro. Sollte ein Umtausch von alten Dokumenten nötig werden, fallen zudem zusätzliche Kosten an.