Bundeswehrkennzeichen

Auch die Fahrzeuge der Bundeswehr müssen natürlich ein amtliches Kennzeichen tragen. Dabei ist es völlig, egal ob es sich um ein Transportfahrzeug oder einen Panzer handelt.  Es besteht eine Kennzeichnungspflicht. Viele fragen sich in diesem Zusammenhang immer, warum die Bundeswehr Fahrzeuge mit einem Y beginnen. Die Antwort hierauf wirkt allerdings beinahe langweilig, so hat man doch eigentlich eine spannende Antwort erwartet. Damals im Jahre 1955, wo erstmalig das neue Kennzeichen diskutiert wurde, stellte man sich die Frage nach der richtigen und passenden Kennung. Bereits zu der Zeit waren fast alle Buchstaben belegt, sodass eigentlich nur noch das X und das Y übrig blieben. In Folge hat man sich damals für das Y entschieden. Die Abkürzung BW, die natürlich ideal für die BundesWehr gewesen wäre, war bereits damals schon vergeben.

Bundeswehrkennzeichen

Da die Bundeswehr eine Arme der Bundesrepublik Deutschland ist, trägt sie nach wie vor im Bundeswehrkennzeichen kein Euro Zeichen, sondern die deutsche Flagge. Nach dem Y folgt meistens eine 6stellige Nummer. Um so kleiner diese Nummer ist, umso höher ist meistens der Rang des Halters.

Ansonsten sind die Schilder identisch mit einem Kfz-Kennzeichen. Nur zwei Unterschiede bestehen noch. Zu einem sind diese nicht reflektierend, hierbei handelt es sich um eine taktische Schutzmaßnahme.- Letztendlich sind zahlreiche Fahrzeuge für die Verteidigung und den Kriegseinsatz gedacht, reflektierende Schilder würden hierbei keine gute Tarnung abgeben. Zum andern sind die Buchstaben und Zahlen auf den Kennzeichen immer noch in der alten DIN-Schrift.

Müssen Fahrzeuge mit einem Bundeskennzeichen versichert sein?

Nein, die Pflicht auf den Abschluss einer gültigen Haftpflichtversicherung entfällt bei allen Bundeswehrfahrzeugen. Bei selbst verursachten Unfällen erfolgt die Schadensabwicklung in solchen Fällen durch die Wehrverwaltung oder einer gleichgestellten Abteilung. Allerdings gelten hierbei immer nur die gesetzlichen Deckungssummen (Personenschäden bis 7.5 Mill., Sachschäden bis 1.0 Mill., Vermögensschäden bis 50.000 Euro) als Maximalleistungen.

Müssen Behördenfahrzeuge auch zur TÜV-Untersuchung?

Nein. Die Fahrzeuge der Bundeswehr werden intern gewartet und geprüft.

Müssen sich die Fahrer an die Straßenverkehrsordnung halten?

Ja, unbedingt. Der Fahrer eines Bundeswehr-Fahrzeuges muss sich wie jeder andere Autolenker an alle Regeln im Straßenverkehr halten. Eine Ampel zu übersehen oder die Geschwindigkeit nicht einzuhalten wird genauso wie bei einem normalen Autofahrer geahndet. Die einzelnen Wehrverwaltungen gehen jedem Verstoß nach und behalten sich zusätzlich interne Disziplinarmaßnahmen vor.