Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen für Andorra

 

Einleitung

Ein kleines Dorf im schönen Land Andorra.

Andorra weiß durch beschauliche Dörfchen zu überzeugen.

Das Fürstentum Andorra ist ein kleiner unabhängiger Staat, der heute immer noch viele Menschen mit seinen Gegensätzen und den steuerlichen Vorteilen überrascht. Sie sollten sich bei einer Fahrzeugüberführung mittels einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung unbedingt ausreichend Zeit nehmen, um die zahlreichen Sehenswürdigkeiten erleben zu können. In der Regel ist eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung auch zu knapp gehalten, sodass nur ein Ausfuhrkennzeichen in Betracht kommt.
Noch heute ist die katalanische Kultur allgegenwärtig, genauso wie die Amtssprache Katalan.
Andorra ist ein Touristenland und ein großes Einkaufsparadies, besonders da es keine direkten Steuern gibt und die Wirtschaft seit vielen Jahrzehnten blüht. Auch ein Höchstmaß an Sicherheit wird geboten. Offizielles Zahlungsmittel ist der Euro, wenngleich Andorra selbst keine eigene Euro-Währung hat.
Es grenzt in den Pyrenäen direkt an Spanien und Frankreich und liegt in seinem höchsten Punkt fast 3000 Meter hoch.
Neben den steuerlichen Vorteilen zieht es Jahr für Jahr vor allem viele Wintersportler in dieses kleine Paradies.

Kurzinfo Andorra

  • Sprache: Katalanisch, Französisch, Spanisch
  • Einwohner: 84.000
  • Hauptstadt: Andorra la Bella
  • EU-Mitglied: Nein
  • Währung: Euro
  • Mehrwertsteuer: Bekannt unter 3 Steuerarten seit 2006. Höhe liegt bei 4 %
  • Fahrdauer: Von Frankfurt-Frankreich-Andorra ca. 13 Stunden
  • Zeitzone: MEZ
  • Unabhängigkeit: Staatsgründung 8 September 1278
  • KFZ-Kennzeichen: AND
  • Internet-TLD: .ad
  • Telefon-Vorwahl: +376
  • Klima: Mediterranes Bergklima (Höchsttemp. ca. 17 °C)

Adressen wichtiger Stellen

Auswärtiges Amt: Tel. 03018 1720 00 (Fax: 03018 1751 000)
Web: http://www.auswaertiges-amt.de/sid_8E40AF77A99CEAC120831E540522ECBB/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/AndorraSicherheit_node.html

Deutsche Botschaft: Madrid Calle de Fortuny, 8, 28010 Madrid
eMail: andorra-la-vella@hk-diplo.de
Tel. (0034) 91 557 90 00, Fax: (0034) 91 310 21 04
Notruf Polizei: 110
Notarzt: 118
Feuerwehr: 118

ADAC-Partnerclub: Automòbil Club d‘ Andorra
Tel. 0376 80 34 00 (www.aca.ad)

Problemlose Fahrzeugüberführung nach Andorra

Das Leben in Kleinstädten Andorras.

Die kleinen Städte in Andorra weisen eine interessante Architektur auf.

Andorra ist zwar bislang kein EU-Mitglied, aber dennoch durch bestehende bilaterale Verträge an die EU gebunden. Genau das macht eine Überführung mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder wahlweise mit einem Ausfuhrkennzeichen auch so problemlos. Damit haben Deutsche und insgesamt EU-Bürger praktisch keine Probleme, sowohl bei der Einreise als auch beim Aufenthalt.

Wobei das Fahrzeug rein für die Überführung überstellt werden sollte. Es darf kein weiterer gewerbsmäßiger Transport von weiteren Waren oder sogar Personen erfolgen.
Sie sollten grundsätzlich alle Fahrzeugpapiere griffbereit haben. Als Nachweis für die Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen Versicherung ist die grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) ein wichtiges Utensil, das Sie ebenfalls stets griffbereit haben sollten.
Beachten Sie bitte immer, dass eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung in vielen Ländern nur geduldet wird. Es kann praktisch immer, in der letzten Zeit auch vermehrt in EU-Ländern, zu Problemen kommen. Daher beachten Sie bitte auch unseren Punkt „unsere Empfehlung“.

Insgesamt stellt sich die Einreise und die Überführung im Durchfahrland „Frankreich“ im Sonstigen als einfach und schnellgängig da. Sie sollten mit einer ungefähren Fahrzeit von 13 Stunden rechnen. Damit können Sie das Kontingent bei der Kurzzeitkennzeichen Versicherung gut ausnutzen. Da es immer wieder zu ungeplanten Aufenthalten kommen kann, empfehlen wir Ihnen, die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen auf die vollen 5 Tage zu buchen. So haben Sie immer noch ausreichend Luft. Möchten Sie hingegen die Überführung mit Eindrücken und Impressionen der einzelnen Landschaften verbinden, wäre auch eine Ausfuhrkennzeichen Versicherung zu beachten, die weit über 5 Tage gebucht werden kann.

Unsere Empfehlung

Wenn Sie Ihre Überführung mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Andorra planen, ist das grundsätzlich möglich. Auch die Kurzzeitkennzeichen Versicherung wird dort anerkannt. Allerdings können wir keine Gewähr übernehmen.
In der Vergangenheit kam es insbesondere immer wieder in EU-Ländern, die eigentlich genau diese Schilder anerkennen sollten, zu kleineren und größeren Problemen.
Daher lautet unser Rat grundsätzlich, sobald Sie eine Überführung ins Ausland planen, eine Ausfuhrkennzeichen Versicherung zu wählen. Diese wird im Gegensatz zu der Kurzzeitkennzeichen Versicherung zum Beispiel in jedem EU-Land anerkannt. Mit dieser können Sie auch problemlos nach Andorra einreisen. Egal ob Sie nun mit der besagten Ausfuhrkennzeichen Versicherung einreisen wollen oder doch lieber bei dem Kurzzeitkennzeichen verbleiben, vergessen Sie bitte grundsätzlich nicht, eine grüne Versicherungskarte mitzubestellen.

Reisetipp

Da Andorra praktisch zwischen Spanien und Frankreich liegt, bietet sich ein kleiner oder längerer Urlaub nach der Fahrzeugüberführung mit dem Kurzzeitkennzeichen förmlich an. Idealer Weise können Sie so die Arbeit nicht mit Privatem verbinden.

Mindestdeckungssummen bei Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen

Bei beiden Varianten sollten Sie immer beachten, dass nur die jeweiligen Mindestdeckungssummen in dem jeweiligen Fahrland gültig sind. Im Falle von Andorra betragen diese:

  • Personenschäden: 50.000.000,00 Euro
  • Sachschäden: 50.000.000,00 Euro

Hierbei handelt es sich um den Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadensfalle zahlen würde. Eine Erhöhung ist nicht möglich. Generell kann nur eine Haftpflicht Versicherung abgeschlossen werden.

Zoll in Andorra

Andorra verfügt über 2 Zollübergänge, die beide 24 Stunden am Tag geöffnet sind. Bis zu einer bestimmten Höhe dürfen Sie Produkte steuerfrei ausführen. Zum Beispiel 300 Zigaretten, 1 kg Kaffee und 200 g Tee. Sie sollten sich ausführlich vorab erkundigen, da sich die Angaben jederzeit ändern können.

Derzeit:

  • Milchpulver bis 2,5 kg
  • Milch bis 6 kg
  • Käse bis 4 kg
  • Alkohol bis 1,5 Liter
  • Parfums bis 75 g
  • Kaffee bis 1 kg

Solange die Mengen unter dem Grenzwert verbleiben, sind diese bei der Einfuhr in die EU nicht anzugeben.  Da man eigentlich kaum Nennenswertes nach Andorra einführt, sondern in fast allen Fällen andersherum, gibt es für die Einreise kaum Erwähnenswertes.

Einreisebedingungen und Aufenthalt

Vor der Einreise mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einer Ausfuhrkennzeichen Versicherung sollten Sie sich mit den hiesigen Einreisebedingungen vertraut machen. Für EU-Bürger sind diese recht angenehm und führen in der Regel zu keinen besonderen zu beachtenden Punkten. Am besten werfen Sie immer einem Blick auf die Informationen des Auswärtigem Amtes (Linkadresse siehe Kurzinfo Andorra). Sicherheitshinweise sind nicht bekannt. Ganz im Gegenteil, die Sicherheitsmaßnahmen in diesem kleinen Land sind vorbildlich, auch die Infrastruktur befindet sich auf dem höchsten Stand.

a.) Geld und Steuern

In Andorra gilt der Euro als Zahlungsmittel. Sie können sich neben der Landessprache Katalanisch auch einfach mit Spanisch, Französisch oder Englisch verständigen. Da in dem Staat weder Erbschaftssteuer noch Einkommenssteuer oder gar Kapitalsteuer erhoben wird, ist die Einreise recht einfach. So können Sie auch höhere Bargeldbeträge einführen (nur mit der Ausfuhr wird es schwieriger).
Seit dem Jahre 2006 wird erstmals eine Mehrwertsteuer erhoben, die aktuell bei 4 Prozent liegt.

b.) Reisedokumente und Aufenthaltsdauer

Sie können als EU-Bürger mit dem Reisepass oder auch dem Personalausweis einreisen. Alle Dokumente sollten mindestens noch 3 Monate gültig sein. Kinder benötigen jeweils einen eigenen Kinderausweis.
Ein Visum ist für Bürger aus der EU nicht erforderlich. Sollten Sie sich jedoch nach der Überführung länger als 3 Monate im Land aufhalten, wird eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Diese erhalten Sie in der Regel allerdings ohne Probleme.

Anfahrtrouten auf dem Landweg

Ein Gebirge mit Schnee und einem Nadelbaum im Vordergrund.

Lassen Sie sich nicht die wunderschöne Landschaft entgehen.

Wenn Sie ein Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einem Ausfuhrkennzeichen über die Straße nach Andorra überführen möchten, sollten Sie vorsichtig bei der Wahl der Jahreszeit sein. Ist der Weg von Deutschland nach Frankreich meistens noch problemlos, kann es jedoch in der Nähe zu Andorra schnell wetterbedingt zu Stopps kommen. Da Sie direkt über den Envalira Pass in Frankreichs anreisen, ist die Strecke hinter Pas de la Casa besonders bei Wetterumschwüngen gefährdet. Im Winter herrscht hier zudem eine Schneeketten-Pflicht. Schon alleine aus diesen Gründen raten wir Ihnen für das Kurzzeitkennzeichen nur zu einer Überführung in den wärmeren Monaten. Auf dem Weg nach Andorra sind teilweise Höhenunterschiede bis zu 2.300 Meter zu bewältigen.
Von Frankreich stehen Ihnen zwei Routen zur Verfügung. Einmal über Narbonne – Carcassonne – Foix und einmal über Narbonne – Perpignan – Prades – Andorra. Zwar ist die Pyrenäen Vorfreude groß, dennoch benötigen beide Wege Geduld.

Der letztere Weg empfiehlt sich übrigens, wenn Sie das Fahrzeug mit einem Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen fahren. Sollte es zu einem plötzlichen Wintereinbruch kommen, können Sie so immer noch mit einem kleinen Umweg nach Spanien ausweichen. Statt direkt nach Andorra fahren Sie in Richtung Spanien – Puigcerda – La Seu d´Urgell und von dort aus dann nach Andorra. So können Sie sicher sein, dass Ihr Fahrzeug auch unbeschadet beim Käufer ankommt.

Anreise mit dem Autozug

Alternativ können Sie auch einen Teil der Strecke mit dem Autozug zurücklegen. Das erspart Ihnen oft die anstrengende Fahrt. Auch für den Zug benötigen Sie entweder ein Kurzzeitkennzeichen oder alternativ ein Ausfuhrkennzeichen. Der Autozug startet in vielen deutschen Städten (Hamburg, Berlin, Hildesheim, München, usw.) und fährt direkt bis nach Südfrankreich (Narbonne). Von hier aus müssten Sie dann wieder selbst weiterfahren.
Von Hamburg nach Narbonne dauert die Fahrt ungefähr 20 Stunden für 1.570 Kilometer. Die Preise liegen zwischen 100 bis 410 Euro.

Infos können Sie hier entnehmen: http://www.bahn.de/autozug

Grenztipps

Nach Andorra zu gelangen ist einfach. Doch aus Andorra heraus zukommen mitunter ein wenig schwierig. So vermutet man doch immer wieder Schmuggel und Steuerverschleppungen. Hier sei zu erwähnen, dass die Grenze zu Frankreich sehr genau ist. Unter Umständen wird alles auseinandergenommen. Zur spanischen Seite passt man zwar auch auf, doch sind hier die Kontrollen bei der Ausreise längst nicht so umfangreich.

Mautgebühren der Durchfahrländer

In Andorra herrscht keine Mautpflicht, noch muss anderweitig für die Straßennutzung eine Gebühr entrichtet werden.
Allerdings gilt dieses nicht für das Durchfahrland Frankreich. Wenn Sie mit Ihrem Kurzzeitkennzeichen das Land durchfahren, sollten Sie dabei folgendes beachten:

Frankreich

Fast alle Autobahnstrecken unterliegen der Mautpflicht. In der Regel kostet eine Strecke von 100 Kilometern um die 5 Euro. Überführen Sie ein Motorrad, einen LKW oder einen Wohnwagen, gelten gesonderte Preise. Grundsätzlich können die Mautpreise bar oder einfach mit Kreditkarte entrichtet werden.
Hinzu kommen die großen Tunnels. Für den Frejus und den Mont Blanc Tunnel zahlen Sie für die einfache Fahrt 32,30 Euro. Hin- und zurück erhalten Sie für 40,30 Euro. Wenn Sie nur ein Motorrad mit dem Kurzzeitkennzeichen oder einer Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen überführen, fallen die Gebühren auf 21,40 Euro beziehungsweise 26,80 Euro.

Verkehrsregeln in Andorra

Bei der Einreise gelten insbesondere die dortigen Regeln für den Verkehr. Gerade wenn Sie nur mit einer Ausfuhrkennzeichen Versicherung oder einem Kurzzeitkennzeichen einreisen, sollten Sie diese genau beachten. Alle Fahrzeugpapiere nebst der grünen Karte sollten immer griffbereit liegen. Der deutsche Führerschein ist ausreichend, auch für die Durchfahrt in Frankreich.

In Andorra herrscht Rechtsverkehr. Die Nationalstraßen sind mit weißen Tafel (obere Hälfte in Rot mit schwarzer Schrift) gekennzeichnet. Haupt- und Nebenstraßen mit einer ebenfalls weißen Tafel, die jedoch in der oberen Hälfte grün mit schwarzer Schrift ist.
Auch am Tage ist das Abblendlicht Pflicht.

Tempolimit und Promille

  • Innerorts: 50 km/h (mit Anhänger 50 km/h)
  • Außerorts: 90 km/h (mit Anhänger 50 km/h)

Promillegrenze: 0,5 o/oo

Haftungsausschluss