Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen für Kroatien

 

Fahrzeugüberführungen nach Kroatien

Karte von Europa mit Kroatien markiert.

Viel Spaß bei der Autoüberführung nach Kroatien!

Seit einiger Zeit wird in Kroatien versucht, die Einfuhr von Altautos zu unterbinden. So dürfen praktisch keine Autos dort eingeführt und verkauft werden, die älter als 7 Jahre sind. Aus diesem Grunde werden viele Fahrzeuge geteilt. Der Motor wird ausgebaut und getrennt verkauft. Damit erspart man sich nicht nur einen Teil des Zolls, sondern zugleich auf die Altersbegrenzung, die in so einem Fall wegfällt.
Eine andere Alternative ist der Autobasar in Mostar. Hier werden tagtäglich unzählige Autos an- und verkauft. Das Alter spielt dabei keine Rolle.
Beachten Sie, dass Zoll und Umsatzsteuer zu entrichten sind.

Etwas anderes ist es, wenn Sie den Wagen für den Eigenbedarf nach Kroatien überführen wollen. In diesem Fall kann die 7-Jahres-Regel entfallen und der Wagen muss nicht zerlegt angeliefert werden. Es wird aber erwartet, dass sich hinsichtlich dieser Regel noch einiges ändert.
Beachten Sie auch die lange Anfahrtszeit, welche Sie einkalkulieren sollten. Neben dem Zeitverlust kommen auch teilweise in den einzelnen Durchfahrländer hohe Mautgebühren zum Tragen.
Unabhängig davon ist die Fahrt an der Küste Kroatiens einfach grandios und wird Sie mit Sicherheit für viele bürokratische Abwicklungen entschädigen.

Kurzinfo Kroatien

  • Sprache: Kroatisch (mit Russisch, Englisch kommen Sie teilweise voran)
  • Einwohner: 4,4 Millionen
  • Hauptstadt: Zagreb
  • Währung: Kuna (HRK)
  • Mehrwertsteuer: 25 Prozent
  • Zeitzone: MEZ
  • KFZ-Kennzeichen: HR
  • Internet-TLD: .hr
  • Telefon-Vorwahl: +385 (sowie zusätzliche Überseegebiete)
  • Klima: Kontinental

Adressen wichtiger Stellen

Auswärtiges Amt: Tel. 03018 1720 00 (Fax: 03018 1751 000)
Web: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/KroatienSicherheit.html

Deutsche Botschaft: Ulica grada Vukovara 64, 10000 Zagreb
Tel. +385 1 6300 100, Fax +385 1 6155 536
Notfall +385 98 227 136 (SMS-fähige Handy-Nr.)

Notruf Polizei: 92 / 112
Notarzt: 94 / 112
Feuerwehr: 93 / 112

ADAC-Partnerclub: ADAC-Partnerclub Hrvatski Autoklub (HAK)
Avenija Dubrovnik 44 10010 Zagreb
Telefon (01) 6 61 19 99. Fax (01) 6 62 31 11 hak@hak.hr

Problemlose Fahrzeugüberführungen nach Kroatien

Statue von König Tomislav.

Diese Statue zeigt König Tomislav von Kroatien.

Für die Überführung stehen Ihnen wahlweise entweder Kurzzeitkennzeichen oder eine Ausfuhrkennzeichen Versicherung zur Verfügung. Die deutschen Kurzzeitkennzeichen sind in Kroatien anerkannt.
Allerdings sollten Sie unbedingt den Zeitrahmen beachten. Für eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung nach Kroatien beträgt dieser maximal 5 Tage. Das kann leicht sehr knapp werden, da bei einer Überführung immer Unvorhergesehenes eintreten kann. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, immer einen Reservetag einzukalkulieren. Damit ist die Gültigkeit für das Kurzzeitkennzeichen eigentlich bereits zu kurz. Wir empfehlen Ihnen daher grundsätzlich immer das Ausfuhrkennzeichen.

Doch unabhängig, wie Sie sich auch entscheiden: Sie können die Versicherung für beide Kennzeichen einfach und nur mit wenigen Klicks direkt bei uns online erhalten. Wir bieten zudem Vorzugspreise, die Ihre Geldbörse deutlich entlasten.
Wenn Sie das Auto dort verkaufen möchten, raten wir Ihnen grundsätzlich zu Bargeld. Hierbei sollten Sie das Geld in Anwesenheit des Käufers bei einer Bank auf Echtheit prüfen lassen. Immer noch werden solche Geschäften gerne mit Falschgeld bezahlt. Wir raten Ihnen keinesfalls größere Summen bei sich zu tragen. Zwar dürfen Sie auch eine Waffe oder Verteidigungsspray mit sich führen (Sie erhalten dafür von der kroatischen Polizei eine Sportwaffenbesitzkarte bei Einreise), dennoch ist die Gefahr eines Überfalls nicht zu unterschätzen. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen, nach dem Erhalt des Bargeldes zur direkten Überweisung auf Ihr Konto.
Es werden dabei entsprechend hohe Gebühren berechnet, dafür ist Ihr Geld aber sicher vor Ihnen zuhause auf Ihrem Bankkonto angekommen. Alternativ können Sie es auch mit Western Union senden und dann später in Ihrer Heimatstadt in bar abholen. Auch hier fallen hohe Gebühren an, dennoch sollte man den Sicherheitseffekt nicht unterschätzen.

Unsere Empfehlung für Kroatien

Sowohl das Kurzzeitkennzeichen, als auch die Kurzzeitkennzeichen Versicherung selbst werden in Kroatien anerkannt. Allerdings können wir keine Gewähr für eine problemlose Überführung übernehmen.
In der Vergangenheit kam es in verschiedenen EU-Ländern, die eigentlich genau diese Schilder anerkennen sollten, immer wieder zu kleineren und größeren Problemen.
Daher lautet unser Rat grundsätzlich, sobald Sie eine Überführung ins Ausland planen, eine Ausfuhrkennzeichen Versicherung zu wählen. Diese wird im Gegensatz zur der Kurzzeitkennzeichen Versicherung zum Beispiel in jedem EU-Land anerkannt. Mit dem Zollkennzeichen können Sie auch problemlos nach Kroatien einreisen.
Egal ob Sie nun mit der besagten Ausfuhrkennzeichen Versicherung einreisen wollen oder doch lieber bei dem Kurzzeitkennzeichen verbleiben, vergessen Sie bitte grundsätzlich nicht, eine internationale grüne Versicherungskarte, IKV mit zu bestellen.

Mindestdeckungssummen

Bei beiden Varianten sollten Sie immer beachten, dass nur die jeweiligen Mindestdeckungssummen in dem jeweiligen Fahrland gültig sind. Im Falle von Kroatien betragen diese:

  • Personenschäden: 481.000 Euro
  • Sachschäden: 206.000 Euro

Hierbei handelt es sich um den Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadensfalle zahlen würde. Eine Erhöhung ist nicht möglich. Generell kann nur eine Haftpflicht Versicherung abgeschlossen werden. Eine Kaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung für das Kurzzeitkennzeichen ist ebenso wie für das Ausfuhrkennzeichen nicht möglich.

Zoll in Kroatien

Der Zoll bei der Fahrzeugüberführung mit einem Kurzzeitkennzeichen oder auch einem Ausfuhrkennzeichen ist besonders dann ein Thema, wenn das Fahrzeug für eigene Zwecke nach Kroatien gebracht wurde. Soll es dort für den Zweitwohnsitz dienen, ist in der Regel zu beachten, dass die Nutzung für einen maximalen Zeitraum von 6 Monaten erlaubt ist. Sollte das Kraftfahrzeug jedoch länger dort verbleiben, greifen die jeweiligen Zollvorschriften. Allerdings wird sich die Rechtslage in der nächsten Zeit ändern und an geltendes EU-Recht ansetzen. Da sich Kroatien nach wie vor in Beitrittsverhandlungen befindet, drängt die EU auf eine Angleichung.
Die Gebühren sind in Kroatien besonders hoch. Muss dann auch neben dem Einfuhrzoll eine Mehrwertsteuer entrichtet werden, wird der Wert des Wagens schnell übertroffen.

Sofern die Fahrzeugüberführung nach Kroatien für einen Verkauf erfolgen soll, ist eine gut detaillierte Rechnung oder ersatzweise ein Kaufvertrag vorzulegen. Damit kann der Käufer letztendlich auch den zu entrichtenden Einfuhrzoll festsetzen lassen. Sie sollten sich aber Sicherheitsweise mit dem kroatischen Zoll oder dem Konsulat in Deutschland auseinandersetzen, ob der Kaufvertrag mit dem Siegel des Konsulats versehen sein muss. Oft herrschen zusätzliche Bedingungen, die so leicht erfragt werden können. Wichtig ist auch, dass sich die derzeitigen Rechtsvorschriften jederzeit kurzfristig ändern können.

a.) Adressen Konsulate

GENERALKONSULAT DER REPUBLIK KROATIEN STUTTGART
Leiter: Herr Ante CICVARIĆ, Generalkonsul
Amtsbereich: Baden-Württemberg
Adresse: Liebenzeller Straße 5, 70372 Stuttgart
Tel.: (0711) 95 57 10; 95 57 135
Fax: (0711) 55 60 49
E-Mail: gkrhst@mvep.hr

GENERALKONSULAT DER REPUBLIK KROATIEN HAMBURG
Leiter: Herr Slavko NOVOKMET, Generalkonsul
Amtsbereich: Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Adresse: Hermannstraße 16, 20095 Hamburg
Tel.: +49-(0)40-3174039 oder +49-(0)40-3173933
Fax: +49-(0)40-311318
E-Mail: gkrhhamburg@aol.com

GENERALKONSULAT DER REPUBLIK KROATIEN FRANKFURT
Leiter: Herr Josip ŠPOLJARIĆ, Generalkonsul
Amtsbereich: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Adresse: Am Weingarten 25, 60487 Frankfurt am Main
Tel.: +49-(0)69-7071005
Fax: +49-(0)69-7071011
E-Mail: gkrhf@t-online.de

HONORARKONSUL DER REPUBLIK KROATIEN DRESDEN
Dr. Peter Neumann
Honorarkonsul der Republik Kroatien

Adresse: Villa Lingner
Leubnitzer Str. 30, 01069 Dresden
Tel.: +49-(0)351-41746667
Fax: +49-(0)351-41746663
b.) Zoll in Kroatien

Tel. +385-(1)-6211-300 Fax 0800 12 22
eMail: ured-ravnateljice@carina.hr; carina.hr

Eingeführt werden können:

2 l Wein
2 l Dessertwein ODER 2 l Likör
1 l höherprozentiger Alkohol
50 ml Parfüm
250 ml Eau de toilette
8 Dosen bzw. Flaschen Bier
10 l H-Milch/Milchprodukte
1 Stange (200 Stück) Zigaretten ODER 100 Zigarillos ODER 50 Zigarren
bis zu 1 kg frischer Fisch

Ein Hinweis des kroatischen Zolls in deutscher Sprache bekommen Sie hier:

http://www.carina.hr/CURH/Dokumenti/Putnici/RHCarina_BrosTuristi_NJEM.pdf

Sollten Sie bei der Fahrzeugüberführung nach Kroatien eine Waffe als Sicherheit mit sich führen, ist die Einfuhr beim Zoll anzugeben. Sofern ein Waffenschein besteht, kommt es in der Regel zu keinen Problemen. Die Polizei stellt Ihnen für die Einreise eine Sportwaffenbesitzkarte aus.
Das Land selbst kennt übrigens keinen Ausfuhrzoll. Waren fast aller Art können so ohne Abgaben außer Landes gebracht werden.

Sollten Sie in Kroatien Waren über 500 HRK gekauft haben, haben Sie das Recht auf eine Mehrwertssteuerrückzahlung. Dafür bedarf es eines ausgefüllten PDV-P Formulars (Link: http://www.carina.hr/Ostalo/SiteSearch.aspx) , das vom Zollamt beglaubigt werden und das Datum des Grenzüberganges enthalten muss. Innerhalb von 6 Monaten nach Ausreise kann der Antrag gestellt werden.

Wenn Sie größere Beträge über 40.000 HRK ein- oder ausführen, sind Sie verpflichtet, dieses dem Zoll zu melden. Dazu gehören auch Schecks.

Einreisebedingung und Aufenthalt

Nationaltheater Zagreb.

Kroatien bietet schöne Ausflugsziele, wie etwa das Nationaltheater in der Hauptstadt Zagreb.

Im Land selbst und teilweise in den Nachbarländern wird nach wie vor, vor Landminen gewarnt. Zwar finden sich seit Jahren große Räumungsaktionen statt, die Gefahr ist aber immer noch vakant. Wenn Sie mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder einem Ausfuhrkennzeichen einreisen, sollten Sie nur auf den Straßen fahren und keinesfalls abseits dieser Spaziergänge unternehmen. Da viele Straßen leider immer noch nicht gut ausgebaut sind, sollten Sie keine Fahrt bei Dunkelheit unternehmen. Schnell kann es passieren, dass man vom Weg abkommt. Minenschäden sind in keiner Fahrzeugversicherung abgedeckt. Minen wurden in den meisten Fällen immer dicht zur Straße verlegt.
Auf vielen vermeintlichen Feldern befinden sich auch rote Warnschilder (Ne Prilazite). Allerdings fehlen mittlerweile auch viele Schilder, sodass Sie generell vorsichtig sein sollten. Leer stehende Gebäude sollten daher ebenso keinesfalls betreten werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch bei der kroatischen Minenräumanstalt:
hcr.hr oder misportal.hr

a.) Geld und Zahlung
In vielen Geschäften können Sie mittlerweile ganz regulär mit einer Kreditkarte bezahlen. Auch Barabhebungen sind mit dieser oder einer EC-Karte am Bankautomaten möglich. Ein Umtausch in die Landeswährung ist sowohl in den Wechselstuben als auch in der Bank möglich. Allerdings haben Banken in Kroatien am Samstag und Sonntag geschlossen.
Alternativ empfehlen wir Ihnen auch eine Prepaid-Kreditkarte ohne Verbindung zum Hauptkonto. Im Fall eines Verlustes oder Manipulation sind die Schäden so gering zu halten. Bitte nehmen Sie bei Verkaufsgeschäften keine Schecks an.

b.) Reisedokumente und Aufenthaltsdauer
Deutsche Staatsbürger können mit einem Personalausweis einreisen. Dennoch raten wir Ihnen zu einem Reisepass. Besonders wenn Sie nach der Fahrzeugüberführung den Verkaufspreis direkt überweisen wollen. Viele Banken verlangen einen Reisepass. Für Kinder wird derzeit auch noch der alte Pass anerkannt.

Eine Visumspflicht besteht aktuell nicht. Auch unterliegen bestimmte Tätigkeiten keiner Visumspflicht. Ab 90 Tagen besteht allerdings eine Meldepflicht.
Sollte die Fahrzeugüberführung nach Kroatien mit dem Ausfuhrkennzeichen oder dem Kurzzeitkennzeichen direkt an Ihren neuen Wohnsitz erfolgen, ist bei einem Langzeit-Aufenthalt die zuständige kroatische Auslandsvertretung zu verständigen. Für einen längeren Aufenthalt müssen Sie ausreichende Mittel nachweisen. Ein Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten oder auch Schecks erbracht werden.

Auch wenn kein Visa verlangt wird, müssen Sie sich dennoch innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei (wahlweise auch das örtliche Tourismusbüro) anmelden. Bei einer Hotelübernachtung erfolgt die Anmeldung in der Regel automatisch.

c.) Medizinische Hinweise
Empfohlen wird eine Impfung oder Auffrischung gegen Hepatitis, aber auch gegen Tetanus und Diphtherie. Für akute Behandlungen reicht die Vorlage einer europäischen Krankenversicherungskarte. Mit Zuzahlungen ist zu rechnen.

Anreiserouten

Anreise auf der Straße

Blick auf die Wasserfälle.

Vielleicht finden Sie auf der Reise Zeit, um sich die Wasserfälle im Nationalpark ansehen zu können.

Im Praktischen verbleibt Ihnen für die Anreise nur der Landweg. Sie könnten alternativ auch von Italien eine Fähre buchen. Doch zeitlich würde das in vielen Fällen länger dauern und zugleich würden deutlich höhere Kosten entstehen. Italien ist aber auch beim Landweg ein Stichwort. Sofern Sie für die Überführung nach Kroatien eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung nutzen wollen, sollten Sie Italien meiden. Hier kam es immer wieder zu Problemen. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich für Überführungen in das Ausland zu einem Ausfuhrkennzeichen.

Die einfachste Route führt dabei von Deutschland direkt nach Österreich in Richtung Klagenfurt beziehungsweise Villach. Sie können von München direkt nach Salzburg fahren und von dort auf der A10 (E55) nach Villach.
Der Grenzübergang nach Slowenien steht dann schon in Sichtweite. Die Durchfahrt gestaltet sich in Slowenien leicht und angenehm. In den Wintermonaten kann es jedoch zu Problemen kommen. Das ist auch in Kroatien der Fall.
Welchen Grenzübergang Sie von Slowenien nun nach Kroatien wählen, hängt maßgeblich davon ab, zu welchem Zielort Sie gelangen wollen. Soll es zum Beispiel direkt nach Zagreb mit der Kurzzeitkennzeichen Versicherung gehen, raten wir Ihnen zur Fahrt über Ljubljana und von dort aus weiter auf der A1 (E70) in Richtung Novo Mesto. Nach Novo Mesto kommen Sie nach 50 Kilometer nach Brezice zum Grenzpunkt nach Kroatien. Von dort fahren Sie die A3 direkt mit Ausschilderung nach Zagreb weiter. Die Strecke umfasst ungefähr 30 Kilometer.

Beachten Sie bei der gesamten Strecke mögliche Mautgebühren, die Sie bei einer Überfügung mit einem Ausfuhrkennzeichen oder alternativ einem Kurzzeitkennzeichen vorher kalkulieren sollten. Diese können schnell das Budget belasten.

Anreise mit dem Autozug

Alternativ können Sie auch einen Teil der Strecke mit dem Autozug zurücklegen. Das erspart Ihnen oft die anstrengende Fahrt. Auch für den Zug benötigen Sie entweder ein Kurzzeitkennzeichen oder Alternativ ein Ausfuhrkennzeichen. Der Autozug startet in vielen deutschen Städten (Hamburg, Berlin, Hildesheim, München, usw.) und fährt direkt bis Österreich (Endstation: Wien) Von hier aus müssten Sie dann wieder selbst weiterfahren.
Von Hamburg nach Wien dauert die Fahrt ungefähr 13 Stunden für 1.070 Kilometer. Die Preise beginnen ab 50 Euro.

Infos können Sie hier entnehmen: http://www.bahn.de/autozug

Mautgebühren

Anbei haben wir Ihnen eine Kurzübersicht möglicher Mautgebühren aufgeführt. Sollten Sie ein Ausfuhrkennzeichen nutzen, können Sie auch über Italien fahren. Die Gebühren sind ebenfalls nachfolgend erfasst.

Österreich

In Österreich müssen Sie ein Nutzungsentgelt für Schnellstraßen und Autobahnen leisten. Hier können Sie eine Tagesvignette (oder für 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr) erwerben. Diese gilt für alle Fahrzeuge bis zu 3,6 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Anhänger und Wohnwagen benötigen keine Vignette. Bei einer Durchfahrt mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einem Ausfuhrkennzeichen wird das Vorhandensein einer Vignette besonders geprüft.
Vor Fahrantritt müssen diese gelocht werden. Bereits bei der Verkaufsstelle können Sie das gewünschte Lochdatum angeben. Sofern Sie keine Angaben machen, erfolgt die Lochung mit dem Kaufdatum.
Die Pflicht besteht übrigens nicht erst mit der Auffahrt, sondern bereits ab der österreichischen Staatsgrenze. Die blaue Vignette muss gut sichtbar (am besten Windschutzscheibe) angebracht werden.

10-Tages Vignette: 4,60 Euro
2 Monate: 11,70 Euro
1 Jahr: 31,00 Euro

Erwerben können Sie die Vignetten direkt an den Zollhäuschen oder bei fast allen Tankstellen in der Nähe von Autobahnauffahrten.

Italien

Italien ist das Mautland schlechthin und besitzt über 80 gebührenpflichtige Mautstrecken. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Streckenlänge. In der Regel sind pro 100 Kilometer 5 Euro zu entrichten.
Für Motorräder und Wohnwagen (auch mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder einem Ausfuhrkennzeichen) gelten gesonderte Staffelpreise.
Abgerechnet wird mit zwei Systemen. Beim geschlossenen System werden ungefähr 5 Euro pro 100 Kilometer abgerechnet, beim offenen System wird ein Pauschalbetrag erhoben.
Die Zahlung ist in der Regel mit Kreditkarte möglich oder mit einer VIA-Card. Die Maut-Tickets sind an allen Mautstellen oder im Automobilclub zu je 25,25 oder 50,50 Euro erhältlich.

Slowenien

Es besteht eine Autobahn-Vignette mit einer Geltungsdauer von 1 Monat. Der Preis liegt bei 30 Euro. Alternativ kann auch eine Jahresvignette für 95 Euro bezogen werden. Eine Vignette für 7 Tage kostet 15,00 Euro.
Motorradfahrer zahlen für 7 Tage den gleichen Preis, nur bei einer Jahresvignette beläuft sich der Preis auf 47,50 Euro.
Sie sollten ausreichend Kleingeld dabei haben, eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht immer möglich.

Kroatien

In Kroatien haben sich die Mautgebühren alleine im Jahre 2012 um 15 Prozent erhöht. Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig. Bevor Sie diese mit dem Kurzzeitkennzeichen befahren können, müssen Sie zuvor einen Mautschein am Kassenhäuschen ziehen. Die Bezahlung erfolgt IMMER erst, wenn Sie die Autobahn wieder verlassen. Daher sollten Sie immer genügen Kleingeld (Euro oder Landeswährung Kuna) bei sich haben. Alternativ werden auch Kreditkarten akzeptiert. 1 Euro entspricht ungefähr 7,3 Kuna.
Auch bei der Überquerung von Brücken und Grenzregionen ist eine Mautgebühr zu entrichten.

Verkehrsregeln

Dubrovnik aus der Vogelperspektive.

Die Altstadt von Dubrovnik ist auf jeden Fall einen Besuch wert.

In Kroatien sollten Sie Ihr Fahrzeug keinesfalls verleihen, sofern dieses nicht dort angemeldet ist. Andernfalls machen Sie sich eines Zollvergehens strafbar.

In Kroatien werden bei der Fahrzeugüberführung alle deutschen Führerscheine anerkannt (auch alte Papier-Führerscheine). Beachten Sie auch die o.g. Mautgebühren. Fahrzeuge mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder einem Ausfuhrkennzeichen werden gerne und oft kontrolliert. Daher raten wir Ihnen immer, aller Fahrzeugpapiere und am besten auch die grüne internationale Versicherungskarte, auch IKV genannt, griffbereit zu halten.

  • Grüne Versicherungskarte: Nein, wird aber dringend empfohlen
  • Rechtsverkehr Ja
  • Autobahn: 130 km/h
  • Außerorts: 90 km/h
  • Ortschaften: 50 km/h
  • Promille: 0,0 oo/ooo
  • Handy-Nutzung: nur mit Freisprecheinrichtung
  • Gurtpflicht: Ja
  • Mitführpflicht: Warndreieck, Warnweste
  • Überholen: In der gesamten Zeit den Blinker setzen, keine Militärkonvois überholen

Der Kreisverkehr hat immer Vorfahrt, ebenso Schienenfahrzeuge. Wenn Sie von rechts kommen, haben Sie an unmarkierten Kreuzungen Vorfahrt zu gewähren.

Haftungsausschluss