Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen für Frankreich

 

Fahrzeugüberführungen nach Frankreich

Die Karte samt Flagge von Frankreich.

Viel Erfolg bei der Reise nach Frankreich!

Eine Überführung nach Frankreich kann problemlos in nur kurzer Zeit erfolgen. Dennoch sollten Sie sich darauf einstellen, dass die Franzosen naturgemäß sehr eigen sind. Auch wenn viele Deutsch oder Englisch sprechen, so zeigen sie es sehr ungerne und beharren auf eine Kommunikation in der Landessprache. Bei Verhandlungen kann das durchaus sehr anstrengend sein. Umso besser, wenn Sie über Französisch Kenntnisse verfügen.
Auch die Nachfrage in Frankreich nach guten gebrauchten Fahrzeugen aus Deutschland ist in den letzten Jahren gestiegen. So lohnt es sich durchaus, seinen älteren Gebrauchtwagen nach Frankreich zu überführen. Dennoch sollte man die entstehenden Kosten im Kopf zunächst einmal durchrechnen. Neben dem Zeitverlust kommen Organisation und Auslagen für die jeweiligen Kennzeichen zur Überführung mit zur Kalkulation. Verbleibt unterm Strich noch ausreichend, spricht nichts gegen eine Fahrzeugüberführung nach Frankreich.
Sinnvoll ist dann entweder ein Kennzeichen mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder einer Ausfuhrkennzeichen Versicherung.
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Frankreich verlegen oder seinen Zweitwohnsitz dort gründen möchte, kann natürlich jederzeit sein Kraftfahrzeug ins Land überführen. Allerdings ist die Zulassung in Frankreich ein Akt für sich. Hierzu gehen wir später noch einmal näher ein.
Doch neben der Arbeit bieten sich in Frankreich vor allem viele Landstriche und Städte als reizvolle Kulisse für eine kleine oder längere Erholung. Da der Aufenthalt in diesem Land ohne Bedenken ist. Man kann den Wagen auch einfach mal unbeaufsichtigt lassen kann, es bieten sich unterschiedliche Gebiete geradezu an. Das Landleben in den einsamen Gebieten, die nur so voller Natur bedeckt sind und malerische Aussichten bieten, zieht viele Touristen an. Aber auch die großen Städte, die durch Sehenswürdigkeiten und Architektur überzeugen. Nicht zu vergessen, die kulinarischen Speisen, die in fast jedem Ort zu einem absoluten Hochgenuss werden.

Kurzinfo Fahrzeugüberführungen nach Frankreich

Der Arc de Triomphe - Triumphbogen - bei Tageslicht.

Der Arc de Triomphe ist immer einen Besuch wert.

Eine Überführung nach Frankreich kann problemlos in nur kurzer Zeit erfolgen. Dennoch sollten Sie sich darauf einstellen, dass die Franzosen naturgemäß sehr eigen sind. Auch wenn viele Deutsch oder Englisch sprechen, so zeigen sie es sehr ungerne und beharren auf eine Kommunikation in der Landessprache. Bei Verhandlungen kann das durchaus sehr anstrengend sein. Umso besser, wenn Sie über Französisch Kenntnisse verfügen.
Auch die Nachfrage in Frankreich nach guten gebrauchten Fahrzeugen aus Deutschland ist in den letzten Jahren gestiegen. So lohnt es sich durchaus, seinen älteren Gebrauchtwagen nach Frankreich zu überführen. Dennoch sollte man die entstehenden Kosten im Kopf zunächst einmal durchrechnen. Neben dem Zeitverlust kommen Organisation und Auslagen für die jeweiligen Kennzeichen zur Überführung mit zur Kalkulation. Verbleibt unterm Strich noch ausreichend, spricht nichts gegen eine Fahrzeugüberführung nach Frankreich.
Sinnvoll ist dann entweder ein Kennzeichen mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder einer Ausfuhrkennzeichen Versicherung.
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Frankreich verlegen oder seinen Zweitwohnsitz dort gründen möchte, kann natürlich jederzeit sein Kraftfahrzeug ins Land überführen. Allerdings ist die Zulassung in Frankreich ein Akt für sich. Hierzu gehen wir später noch einmal näher ein.
Doch neben der Arbeit bieten sich in Frankreich vor allem viele Landstriche und Städte als reizvolle Kulisse für eine kleine oder längere Erholung. Da der Aufenthalt in diesem Land ohne Bedenken ist. Man kann den Wagen auch einfach mal unbeaufsichtigt lassen kann, es bieten sich unterschiedliche Gebiete geradezu an. Das Landleben in den einsamen Gebieten, die nur so voller Natur bedeckt sind und malerische Aussichten bieten, zieht viele Touristen an. Aber auch die großen Städte, die durch Sehenswürdigkeiten und Architektur überzeugen. Nicht zu vergessen, die kulinarischen Speisen, die in fast jedem Ort zu einem absoluten Hochgenuss werden.

Kurzinfo Frankreich

  • Sprache: Französisch
  • Einwohner: 65,4 Millionen
  • Hauptstadt: Paris
  • Währung: Euro
  • Mehrwertsteuer: 19,6/5,5/2,1 Prozent
  • Zeitzone: UTC + 1
  • KFZ-Kennzeichen: F
  • Internet-TLD: .fr (sowie zusätzliche Überseegebiete)
  • Telefon-Vorwahl: +33 (sowie zusätzliche Überseegebiete)
  • Klima: Je nach Gebiet vielfältig. Größter Teil befindet sich in der
    gemäßigten Klimazone. Mittelmeerklima im Südosten.

Adressen wichtiger Stellen

Auswärtiges Amt: Tel. 03018 1720 00 (Fax: 03018 1751 000)
Web: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/FrankreichSicherheit.html

Deutsche Botschaft: Paris Ambassade
13-15, avenue Franklin Roosevelt – 75008 Paris
info@paris.diplo.de. Webseite: http://www.paris.diplo.de
Tel. +33 (0)153834500; Fax. +33 (0)143597418
Notruf Polizei: 112, 15, 17, 18
Notarzt: 112
Feuerwehr: 112

ADAC-Partnerclub: Notruf ADAC Frankreich
+33 825 800 822

Problemlose Fahrzeugüberführungen nach Frankreich

Blick auf den Eiffelturm und Paris im Herbst.

Der Eiffelturm ist eines der bekanntesten Wahrzeichen Frankreichs.

Da Frankreich schon seit langer Zeit EU-Mitglied und unserer direkter Nachbar ist, können Fahrzeugüberführungen recht schnell abgewickelt werden. Grundsätzlich besteht nach einer EU-Richtlinie die Möglichkeit, innerhalb des europäischen Raumes eine Fahrzeugüberführung mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung vorzunehmen. Diese können Sie zu einem attraktiven Preis direkt bei uns online bestellen. Eine grüne Karte sollten Sie grundsätzlich gleich mitbestellen. Zwar gelten die Kennzeichen als Versicherungsnachweis, dennoch kann eine grüne Karte die Kommunikation deutlich bei einer Kontrolle oder einem Schadensfall vereinfachen.

Unsere Empfehlung

Aufgrund der Problematiken, die teilweise in Frankreich bei der Einreise mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen herrschen, können wir Ihnen für die Überführung nur zu einem Ausfuhrkennzeichen raten. Damit wird die Überführung zu einem Kinderspiel. Die Ausfuhrkennzeichen Versicherung erhalten Sie zu günstigen Konditionen direkt bei uns. Bei der Einreise ist es mit dem Kurzzeitkennzeichen öfters zu Bußgeldern und sogar zur Beschlagnahmung des Fahrzeuges gekommen.

Mindestdeckungssummen

Unabhängig, für welches Kennzeichen Sie sich letztendlich nun entscheiden, bei der Versicherung gelten nur die jeweiligen Mindestdeckungssummen. Und zwar immer diejenigen des aktuellen Fahrlandes.

Für Frankreich gelten folgende:

  • Personenschäden: Unbegrenzt
  • Sachschäden: 1.000.000 Euro

Dabei handelt es sich zugleich um die Höchstsumme, die eine Versicherung im Schadensfalle auszahlen würde. Eine zusätzliche Kaskoversicherung ist nicht abschließbar.

Zoll in Frankreich

Es gelten die üblichen Zollvorschriften des europäischen Gebietes. So sind auch bei der Einreise in Frankreich alle Geldbeträge die 10.000 Euro übersteigen anzugeben. Dazu gehören ferner auch Schecks und unter Umständen Depotauszüge. Allerdings nur auf mündliche Nachfrage!
In Frankreich jedoch muss der Betrag 5 Tage vor Reisebeginn beim Zoll angemeldet werden. Die einzelnen Bestimmungen zu weiteren Punkten können Sie unter douane.gouv.fr entnehmen. Die Informationen können Sie in der Landessprache oder wahlweise auch in Englisch einsehen.

Überführung für Eigenbedarf

Wenn Sie das Fahrzeug nach Frankreich für den Eigenbedarf überführt haben, stehen Sie nun nur noch vor dem weitaus größeren Problem der Zulassung. Zunächst müssen Sie es beim „service des immatriculations“ der zuständigen „Préfecture“ oder „Sous-Préfecture“ zur Zulassung anmelden.
Dafür benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
Kaufvertrag und Meldebestätigung
– Personalausweis oder Reisepass
– Nachweis über eine höchstens 6 Monate alte technische Überprüfung des Fahrzeugs durch eine französische Werkstatt (attestation de contrôle technique) wenn das Fahrzeug älter als 4 Jahre ist
– Ausgefülltes Formular des Zulassungsantrags (CERFA, n°10672) EG-Typgenehmigung/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (certificat de conformité européen). Falls Sie keine solche Bescheinigung haben, müssen Sie sich an die Préfecture wenden, um die dann erforderlichen Schritte vorzunehmen
– Bescheinigung über den Erwerb eines Kraftfahrzeuges (certificat d´acquisition d´un véhicule á moteur) von der zuständigen französischen Steuerbehörde (centre des impôts)

In einigen Fällen kann es manchmal bis zu 3 Monate dauern, bis das Zulassungsverfahren komplett abgeschlossen ist und das Fahrzeug nun endlich in Frankreich regulär zugelassen werden kann.

Einreisebedingung und Aufenthalt

Ein typischer Flammkuchen aus dem Elsass.

Eine lokale Spezialität: Der Elsässische Flammkuchen.

In Frankreich bestehen derzeit keine besonderen Sicherheitshinweise. Dennoch ist die terroristische Bedrohung vakant. In Frankreich besteht ein spezielles Alarmsystem „Vigipirate“.
Wenn Sie sich in Frankreich bewegen, müssen Sie seit 2012 immer einen Alkohol-Schnelltester im Wagen bei sich führen. Halten Sie alle Fahrzeugpapiere und die grüne Karte immer schnell greifbar zur Hand.

a.) Kriminalität
Sofern Sie eine Fahrzeugüberführung nach Frankreich vornehmen, verzichten Sie unbedingt auf Übernachtungen auf Raststätten oder nicht überwachten Parkplätzen. Es haben sich in deren Nähen oft Banden organisiert.
Auch sind Überfälle im Straßenverkehr bekannt. Besonders in den Regionen Rhône-Alpes, Auvergne, Provence-Alpes-Côte d’Azur, Languedoc-Roussillon, Midi-Pyrénées, Aquitaine und der Insel Korsika.
Auch in den touristischen Zentren von Frankreich sind vermehrt Überfälle zu verzeichnen. Sie sollten daher keinesfalls Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug deponieren. Besondere Kraftfahrzeuge mit einem Ausfuhrkennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen fallen auf. Fahren Sie daher immer mit großer Vorsicht in Frankreich.

b.) Warnhinweis für Korsika
Sofern Sie die Fahrzeugüberführung nach Korsika planen, sollten Sie besonders vorsichtig sein. Die Zahl der Sprengstoffattentate hat deutlich zugenommen.

c.) Reisedokumente und Aufenthaltsdauer
Als deutscher Staatsbürger können Sie ohne Probleme nach Frankreich einreisen. Für die Einreise empfehlen wir Ihnen sicherheitshalber das Ausfuhrkennzeichen anstatt das Kurzzeitkennzeichen.
Ein Personalausweis oder Reisepass reicht für den Aufenthalt aus. Diese können auch bereits abgelaufen sein, allerdings nur bis maximal 12 Monate. Kinder benötigen grundsätzlich einen eigenen Kinderausweis.

Anreiserouten

Da Frankreich ein direkter Nachbar ist, verläuft die Anreise recht schnell, sofern Sie nicht im Osten von Deutschland starten. Sie können also auch bei der Nutzung einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung ausreichend Zeit mitnehmen.
Je nach Zielroute kommen 2 Möglichkeiten in Betracht. Die gängigste Route ist die direkte Anreise auf dem Landweg. Sofern die Überführung jedoch nach Südfrankreich geplant ist, kann alternativ auch der Autozug genutzt werden. In der Regel ist dieser zwar teurer und benötigt auch länger, dennoch ist das Fahrzeug auf dem Zug meistens sicher verwahrt. Die Gefahr eines Diebstahls oder einem Unfall kann damit entgegen gewirkt werden.

a.) Auf dem Landweg
Bei der Wahl des richtigen Grenzüberganges spielen mehrere Punkte eine Rolle. Der Abfahrtort und ob gerade Ferienzeit ist, sind hier wichtige Faktoren. Gerade in den Sommerferien sind diverse Autobahnen nicht zu empfehlen. Besonders rund von Frankfurt und Köln verlaufende Autobahnen sind zu dieser Zeit fast immer voll. Sofern Sie die Möglichkeit haben, umfahren Sie diese Region. Der Grenzübergang in der Nähe von Freiburg ist in der letzten Zeit kaum noch belebt, ebenso wie die Grenzen nahe Luxemburg.
Wenn Sie vom hohen Norden anfahren, können Sie für die Fahrzeugüberführung nach Frankreich auch die Niederlande und Belgien durchfahren. Beachten Sie jedoch grundsätzlich, dass Mautgebühren (siehe unten) anfallen können. Da an den Grenzen kaum noch Kontrollen stattfinden, können diese einfach durchfahren werden.

b.) Mit dem Autozug nach Südfrankreich
Haben Sie sich für den Autozug entschieden können Sie in Deutschland an unterschiedlichen Punkten starten. Von Berlin, München, Hamburg, Hildesheim, Frankfurt und anderen zentralen Orten. Die Verladezeit beträgt oft bis zu 80 Minuten.
Von Lörrach startet der Autozug direkt bis nach Narbonne in Südfrankreich.

Die Strecke von Hamburg nach Narbonne beträgt 1.570 Kilometer und benötigt ungefähr 21 Stunden. Die Kosten für das Fahrzeug belaufen sich auf 280 bis zu 420 Euro.

Die Fahrzeuge dürfen nicht höher sein als 2,05 Meter und eine maximale Dachbreite von 1,35 Metern haben. In Ausnahmefällen ist eine Dachbreite bis zu 1,55 Meter möglich. Auch Motorräder, Trikes und andere Kraftfahrzeuge können einfach mit dem Autozug und dem Kurzzeitkennzeichen zum gewünschten Zielort gebracht werden. Die Gesamtlänge darf nicht mehr als 5,30 Meter betragen.
Infos können Sie hier entnehmen: http://www.bahn.de/autozug

Mautgebühren

Je nach dem welche Strecke Sie fahren, können Mautgebühren anfallen. Nachfolgend haben wir Ihnen eine kleine Übersicht zusammengestellt.

Frankreich
In diesem Land sind fast alle Strecken mautpflichtig. 100 Kilometer auf den Autobahnen kosten ungefähr 5 Euro. Für Motorräder und Wohnmobile gelten andere Preise.
Gezahlt werden kann in bar oder auch mit Kreditkarte. Auch Prepaid-Kreditkarten werden anerkannt, sofern ausreichend Guthaben vorhanden ist.
Wenn Sie den Frejus oder den Mont Blanc Tunnel durchfahren bezahlen Sie für die einfache Fahrt 32,20 Euro (hin und zurück 40,30 Euro).
Zwischen Metz und Nancy wird derzeit keine Maut erhoben.

Niederlande
Wenn Sie von Deutschland aus über die Niederlande und Belgien nach Frankreich fahren, sollten Sie ebenfalls die dortigen Gebühren kalkulieren.
In den Niederlanden bestehen drei gebührenpflichtige Strecken. Zwischen Dordrecht und Hoekse Waard wird im Kiltunnel eine Gebühr von 1,50 Euro und auf der Willem-Alexander-Brücke in Höhe von 1,60 Euro berechnet. Im Tunnel von Coudorpen auf der N62 müssen Sie nochmals mit 4,50 Euro rechnen.

Belgien
In Belgien werden derzeit keine Mautgebühren erhoben.

Verkehrsregeln

Die Stadt Lyon.

Die Stadt Lyon

Sollten Sie eine Überführung nach Frankreich mit einem Kurzzeitkennzeichen oder alternativ einem Ausfuhrkennzeichen planen, halten Sie sich bitte unbedingt an die dortigen Verkehrsbedingungen. Die französische Polizei ist gehalten bei Ausländern sehr genau zu kontrollieren. Hier lassen sich oft attraktive Bußzettel ausstellen.
Die Straßen in Frankreich sind in den Städten und größeren Metropolen recht gut ausgebaut und befinden sich in einem guten Zustand.
Doch achten Sie unbedingt auf das Fahrverhalten. Gerade in Südfrankreich und im Großraum Paris ist dieses teilweise katastrophal. Hier lassen sich auch stets die höchsten Unfallstatistiken finden. Rote Ampeln kennen viele Autofahrer nicht. Kurven und durchgehende Mittellinien werden meistens nicht beachtet und dienen eher der Dekoration des Straßenbelages. Achten Sie daher besonders im Kreisverkehr auf Fahrzeuge vor als auch hinter Ihnen. Machen Sie vor einer Ampel, die gerade auf gelb umgesprungen ist, sichtbar, dass Sie bei rot halten werden. Gehen Sie dafür am besten mehrmals auf die Bremse. Ansonsten könnte man davon ausgehen, dass Sie bei Rot weiterfahren werden. Notfalls sollten Sie sich mit der Hand aus dem Fenster bemerkbar machen. Lassen Sie sich keinesfalls von Lichthupen und dichtem Auffahren provozieren. Für die Franzosen gehört das zum üblichen Alltagsbild. Bedenken Sie jedoch immer, dass die Fahrzeugüberführung nach Frankreich mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einem Ausfuhrkennzeichen nur über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Diese übernimmt zwar die Kosten der anderen Verkehrsteilnehmer, jedoch nicht die Schäden am eigenen Fahrzeug.

In Frankreich gilt ebenso wie in Deutschland der Rechts-vor-Links-Verkehr. Nur im Kreisverkehr ist diese Regel nicht gültig. Hier haben immer die im Kreis befindlichen Autos Vorfahrt.

  • Autobahn: 130 km/h
  • Vierspurige Landstraßen: 110 km/h
  • Andere Landstraßen: 90 km/h
  • Ortschaften: 50 km/h
  • Promille: 0,5 oo/ooo
  • Handy-Nutzung: nur mit Freisprecheinrichtung
  • Gurtpflicht: JA

Auch wenn das Handy auf dem Beifahrersitz liegt oder generell sichtbar (und greifbar) im Auto vorhanden ist, eine Freisprechanlage nicht zu erkennen ist, kann das auch als Handy-Benutzung betrachtet werden. Die Strafen liegen hier bei bis zu 500 Euro.

Alkohol
Seit Mitte des Jahres 2012 sind alle Autofahrer (als auch Fahrer von Motorrädern) dazu verpflichtet, einen Alkohol-Schnelltester im Auto bei sich zu führen. Andernfalls werden hohe Bußgelder verhängt.

Haftungsausschluss