Versicherungskarte

Für die Fahrzeug-Zulassung wird grundsätzlich eine Versicherungskarte benötigt. Diese dient bei der Anmeldung in der Zulassungsstelle als Vorlage über einen Versicherungsnachweis. Grundsätzlich müssen alle motorisierten Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Hierbei soll auch der Unterschied zwischen der Gelben und der Grünen Versicherungskarte aufgezeigt werden, sowie im Vergleich die Internationale Versicherungskarte.

Die Versicherung kann dabei bei einer Versicherungsgesellschaft freier Wahl beantragt werden. Je nachdem um welche Zulassungsart es sich später handeln soll, bestehen unterschiedliche Versicherungskarten. Bei einer regulären Zulassung eines Autos erhält der Versicherungsnehmer einfach eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die per SMS oder eMail, zugestellt wird. Anhand der 7stelligen eVB-Nummer kann die Zulassungsbehörde die Gültigkeit der Haftpflicht in Sekunden prüfen. Bei Kennzeichen zur Ausfuhr (z. B. Ausfuhrkennzeichen) erhält der Versicherte eine spezielle Gelbe und Grüne Versicherungskarte, wobei nur die Gelbe Karte bei der Zulassung vorzulegen ist.
Schon zahlreiche Autofahrer mussten die Zulassungsstelle wieder unverrichteter Dinge verlassen. Schuld war oftmals ungenügende Versicherungsbelege und –Nachweise. Dank der heute modernen Kommunikationsmittel kann der fehlende Versicherungsnachweis aber meistens in nur wenigen Tagen erbracht werden. Hierzu reicht oft ein kurzer Anruf bei der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungskarte wird je nach Bedarf in der geeigneten Form übersandt. Damit Sie allerdings gar nicht erst in eine solche Situation geraten, haben wir zu den unterschiedlichsten Versicherungskarten einige kurze Information vermerkt.

Grüne Versicherungskarte

Bei Fahrten außerhalb von Deutschland sollte die Grüne Versicherungskarte ein ständiger Reisebegleiter sein. Diese ist problemlos bei Ihrem Haftpflichtversicherer zu beantragen. Zusätzliche Kosten fallen hierfür nicht an. Die Grüne Karte ist dabei der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Diese dient den ausländischen Behörden als schnellen Nachweis ob und wo das Fahrzeug versichert ist. In vielen Ländern kann das Fehlen einer solchen Karte Bußgelder mit sich bringen sowie auch andere Probleme sind dabei durchaus denkbar.- Besonders wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden gekommen ist, kann es bei Fehlen der Karte sogar zu einer vorübergehenden Verhaftung kommen. Die Schadensregulierung wird mit der Grünen erheblich vereinfacht. mehr »

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Gelbe Versicherungskarte

Für die Ausfuhr und den Export müssen Sie bei der Zulassungsstelle die sogenannten Ausfuhrkennzeichen beantragen. Diese wurden früher auch gern als Zollkennzeichen bezeichnet. Nötig ist hiefür eine Exportkennzeichen Versicherung (Haftpflicht). Die Gelbe Karte, die auch der Zulassungsstelle vorzulegen ist, dient dabei als Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Deutschland. mehr »

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Internationale Versicherungskarte

Die Internationale Versicherungskarte (gerne auch als Grüne Karte bezeichnet) wird aber nicht nur für die Ausfuhr oder den Export benötigt. Sie dient vor allem für den regulären grenzüberschreitenden Verkehr. Verlassen Sie Deutschland und nutzen dabei den öffentlichen Straßenverkehr in anderen Ländern, dient diese Karte als Versicherungsnachweis. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nicht erst in anderen Ländern eine teure Versicherungspolice nachkaufen müssen. In vielen EU-Ländern dient unter anderem das Kfz-Kennzeichen als automatischer Versicherungsnachweis. Eine Internationale Karte hilft aber bei der raschen Unfallkommunikation und bewahrt auch in EU-Ländern vor rechtlichen Schwierigkeiten. mehr »

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