Internationale Versicherungskarte

Grün und International bietet den besten Schutz

Die Internationale Versicherungskarte (grün) soll im Ausland als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung dienen und sollte während der Fahrt im Besuchsland stets dabei geführt werden. Als Besonderheit gelten bei einem Unfall nicht mehr die im Heimatland vereinbarten Versicherungssummen der Haftpflicht, sondern immer nur die gesetzlichen Mindestdeckungssummen im Besuchsland. In vielen Ländern besteht eine grundlegende Nachweispflicht, bei Kontrollen muss die Karte, die auch gerne in der Kurzform als IVK bezeichnet wird, vorgelegt werden können. Ansonsten kann es zu hohen Geldstrafen kommen. Hierbei sollte die Internationale grundsätzlich frühzeitig vor dem Reiseantritt ins Ausland beantragt werden.

Die Grundlage für diese Karte ist im Jahre 1949 ehemals von der Schweiz angestoßen worden und durch eine spätere Arbeitsgruppe dabei ins Leben gerufen worden. Im Jahre 1974 wurde das Abkommen durch die sogenannte Kennzeichen-Übereinkunft ergänzt. Seit dem reicht in vielen Ländern Europas das reguläre Kfz-Kennzeichen als normaler Versicherungsnachweis aus. Eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ist aber weiterhin empfehlenswert, da sich auch in den Übereinkunfts-Ländern die Abwicklung so leichter gestalten lässt.

Für Schadensfälle unterhält jedes Land eine entsprechende Abwicklungsstelle, die auch als die Grünen Büros bekannt sind. Dabei koordinieren diese die Schadensregulierung und übermitteln zur Bearbeitung den Vorgang an ein Versicherungsunternehmen weiter. Die Adressen für Deutschland wurden im Anhang vermerkt.

Wo bekomme ich die Karte?

Grundsätzlich bekommen Sie Ihre Karte dort, wo das Fahrzeug Haftpflicht versichert wurde. Diese Versicherungsgesellschaft ist für das Ausstellen der Internationalen zuständig. Da die IVK nicht als eVB-Code versandt wird, sollte der Antrag unbedingt frühzeitig erfolgen. Im Regelfalle sendet die Gesellschaft die Karte innerhalb von 2 bis 4 Tagen nach Bestelleingang auf dem Postwege. Doch dieses wird je nach Gesellschaft sehr unterschiedlich gehandhabt.

Da die Karte nur eine Bestätigung der bestehenden Haftpflicht Versicherung ist, fallen hierbei auch im Regelfalle keine zusätzlichen Kosten an. Die Gültigkeit beträgt meistens drei Jahre. Achten Sie bei Kartenerhalt darauf, ob die Karte auch unterschrieben ist. Denn erst damit erlangt sie Gültigkeit.

Sollte das Fahrzeug übrigens im Verlauf der 3 Jahre abgemeldet oder verkauft werden, kann die Karte einfach vernichtet werden. Denn mit dem Verkauf endet auch die Haftpflicht Versicherung, somit auch die Internationale Karte.

Benötigen Sie eine Versicherung für die Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland, so sollten Sie sich ein Ausfuhrkennzeichen besorgen.

Die IVK und die Haftpflicht

Wie auch in Deutschland so müssen Sie praktisch in jedem EU-Land und in vielen Ländern weltweit über eine Haftpflicht verfügen, wenn Sie ein motorisiertes Fahrzeug als Halter im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen. In allen EU Ländern ist dabei Ihr Kfz-Kennzeichen gleichzeitig der Versicherungsnachweis. Eine IVK (Internationale Versicherungskarte), die Sie jederzeit bei Ihrer Versicherung erhalten, kann jedoch zusätzlich die Abwicklung in einem Schadensfalle beschleunigen. Gleichzeitig sind einige EU-Länder mit dem Kennzeichen-Abkommen immer noch nicht so geübt, sodass es auch hier immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, wenn die IVK nicht vorhanden ist. Außerhalb der EU ist die grüne Karte dabei grundsätzlich Pflicht (Ausnahmen vorbehalten).

Verursachen Sie also in dem Besuchsland einen Unfall, gelten dabei nicht die vereinbarten Deckungssummen oder die gesetzlichen Mindestsummen aus Deutschland, sondern nur die Mindestdeckungssummen im Besuchsland. Dabei kann es leicht zu einer Unterdeckung kommen. Zur Sicherheit sollten Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen, um die Deckungssummen anzuheben.

Da der Antrag und die Ausstellung der Karte immer kostenlos erfolgt, sollten Sie die IVK ohnehin immer bei sich führen. In vielen Ländern ist es bereits zu vorläufigen Verhaftungen bei Unfällen gekommen, da die Versicherungslage ohne diese Internationale nicht eindeutig geklärt werden konnte.

Gültigkeit hat die Internationale Versicherungskarte in folgenden Ländern

Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (einschl. Nordirland), Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei (einschl. asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn, Weißrussland, Zypern.

Wichtige Adressen

Bei einem Unfall in der EU ist es oft nicht leicht, Personalien und Versicherungsangaben des Beteiligten zu erhalten. Damit auch dieses problemlos möglich ist, haben die Autoversicherer einen Zentralruf eingerichtet. Notieren Sie sich nur das Kennzeichen, ein Anruf reicht bereits aus und Sie erhalten alle benötigten Informationen.

Ebenso können Sie sich direkt an das Deutsche Büro Grüne Karte wenden, wenn Sie zum Beispiel die Ermittlungsakten der ausländischen Haftpflichtversicherung und möglicher Gutachten einsehen wollen. Je nach Umfang können hier jedoch Kosten entstehen.

Deutsches Büro Grüne Karte
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