Fragen und Antworten zum Kurzzeitkennzeichen

Was versteht man unter einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)

Die eVB hat seit 2008 die damaligen Papier-Doppelkarten als Versicherungsnachweis abgelöst. Dabei brachten die Papier-Karten ständigen einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich. Die elektronische Versicherungsbestätigung, die kurz als eVB bezeichnet wird, besteht aus einem 7stelligen Code. Sowohl Buchstaben und Nummern.

Beispiele: C4WA4S2 oder HR19BV8.

Weitere Informationen zur eVB Nummer

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Ich möchte mehr als eine Doppelkarte bestellen, ist das möglich?

Ja, auch die Bestellung von mehreren Doppelkarten ist grundsätzlich problemlos möglich. Hierzu klicken Sie bitte auf die Internetseite shop.versicherungsspartarif.de. Ein Anmeldeservice, wenn Sie als Autoverkäufer dieses Ihren Kunden anbieten, befindet sich dort direkt.

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Wer ist mein Ansprechpartner in einem Schadensfalle?

Sollte ein Schadensfall aufgetreten sein, so können Sie jederzeit die Hotline des jeweiligen Versicherers anrufen.

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Welche Versicherungsgesellschaft ist für mich zuständig?

Grundsätzlich verkaufen wir Versicherungskarten unterschiedlicher Versicherungsanbieter. Dabei achten wir neben einem günstigen Preis auch stets auf eine entsprechende Leistung.

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Werden weitere Kosten entstehen?

Neben den eigentlichen Versicherungskosten fallen zusätzliche Kosten für die Anmeldung an. Jede Zulassungsstelle berechnet für den Arbeitsvorgang generell eine kleine Gebühr. Diese ist je nach Stadt und Landkreis unterschiedlich und liegt im Durchschnitt zwischen 10,20 und 11 Euro.

Weiteres benötigen Sie noch die Nummernschilder. Je nach Schilderpräger (befinden sich meistens in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle) fallen hierbei Kosten von 10 bis 19 Euro an. Der Preis beinhaltet jeweils zwei Schilder.

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Können nicht genutzte eVB-Nummern zurückgegeben werden?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Rückgabe oder sogar einer Tauschmöglichkeit. Sofern Sie eine eVB Nummer nicht genutzt haben und die 30 Tage bereits abgelaufen sind, nehmen wir diese selbstverständlich zurück. Dabei erfolgt der Tausch gegen eine neue gültige Nummer. Dieser Vorgang erfolgt für Sie kostenlos. Eine Stronierung ist allerdings nicht kostenlos.

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Ist die Rückgabe nicht genutzter Doppelkarten ebenfalls möglich?

Genau wie bei den eVB-Nummern nehmen wir die Doppelkarte mit der Grünen Karte zurück, sofern die 30 Tage nach dem Kauf bereits überschritten wurden (bei Rechnung beträgt die Frist 14 Tage). Die Grüne Karte muss dabei mit der Versicherungsdoppelkarte zurückgesandt werden. Ein Tausch ist auch hier kostenlos machbar, allerdings treten bei der Stornierung wieder Kosten auf.

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Muss ich mein Fahrzeug hiernach bei Ihnen versichern?

Wo Sie Ihr Fahrzeug später versichern, hängt ganz von Ihnen ab. Grundsätzlich gehen Sie mit der Bestellung einer eVB für eine Kurzzeitversicherung keine weiteren Verpflichtungen ein. Gleichzeitig bieten wir Ihnen aber viele Angebote, bei denen Sie nicht nur optimale Leistungen erhalten, sondern auch Sparen können.- Wenn Sie wollen?

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Darf nur ich als Versicherter fahren?

Nein. Bei einer Kurzzeitversicherung sind Sie lediglich der Versicherungsnehmer und somit der Halter. Jedoch darf jeder, der sich im Besitz eines gültigen Führerscheins befindet, das Fahrzeug fahren

Unser Tipp hierfür:
Lassen Sie sich dafür sicherheitshalber von jedem Fahrer seine sogenannte Vollmacht geben, dass dieser für mögliche Verkehrsdelikte selbst verantwortlich ist!

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Was beinhaltet das Kurzzeitkennzeichen eVB, gibt es eine maximale Gültigkeit?

Die Kurzzeitversicherung enthält eine Kfz-Haftpflicht. Diese wird zu jedem Fahrzeug, welches im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird, benötigt. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung in Deutschland und in der ganzen EU. In vielen anderen Staaten der Welt wird man dabei vergleichbare Versicherungsformen finden.

Die Kurzzeit-Haftpflicht gilt aber für Sie nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Dabei können Sie problemlos am grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU teilnehmen. Wir empfehlen Ihnen jedoch zusätzlich die Nutzung der Grünen Karte.

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Wann erhalte ich meine eVB-Nummer?

Wir bearbeiten Ihren Antrag schnell und problemlos bereits mit Eingang. Während unserer regulären Geschäftszeiten bekommen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung innerhalb von 5 Minuten nach Geldeingang.

Unsere Geschäftszeiten sind:

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr

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Wie erhalte ich die eVB-Nummer?

Damit Sie rasch und komfortabel Ihre Nummer sofort einsetzen können, senden wir Ihnen diese einfach per SMS oder eMail zu. Andere Versandformen sind möglich.

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Welche Daten muss ich für die Bestellung angeben?

Neben Ihren persönlichen Daten müssen Sie sich wie bei einer Zulassungsstelle ausweisen. Dieses geschieht durch einen gültigen Personalausweise oder ersatzweise mit einem Reisepass (inkl. der Meldebescheinigung).
Bei Vorlage eines ausländischen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) muss die Anschrift in lateinischer Schrift eingetragen sein.

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Wofür ist die Angabe meiner Handynummer und meiner E-Mail-Anschrift notwendig?

Bitte geben Sie diese Daten unbedingt bei der Bestellung mit an, da die eVB-Nummer per eMail oder SMS an Sie zugestellt wird. Sollten Sie dabei den Versand direkt auf Ihre E-Mail-Adresse wünschen, lassen Sie die Angabe der Handynummer einfach offen. Die Übermittlung erfolgt dann problemlos auf Ihre eMail.

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Wie wird die Grüne Karte zugestellt?

Die Grüne Karte wird regulär per Post zugestellt. Sofern Ihre Bestellung bis 14:00 Uhr eingeht, erfolgt gleichzeitig auch der umgehende Versand am gleichen Tag. Die Lieferung erfolgt hierbei mit der Deutschen Post.

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Muss ich eine Rechnungsadresse angeben?

Für den gesamten Vorgang erhalten Sie von uns nach Abwicklung eine Rechnung. Für die korrekten Angaben benötigen wir daher Ihre Rechnungsadresse. Wir übersenden Ihnen diese gerne auch an eine Ausweichadresse, dieses kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer vom Besteller abweichend ist.
Der Versand der Rechnung erfolgt generell per eMail.

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Kann die Rechnung auch per Post übersandt werden?

Als Standard erfolgt die Rechnung im PDF-Format als eMail Anhang. Dabei können Sie die Rechnung komfortabel mit einem PDF-Reader Programm (z. B. Acrobat) öffnen. Sollten Sie kein PDF-Anzeigeprogramm besitzen, klicken Sie zum kostenlosen Download auf http://get.adobe.com/reader.

Bitte erkundigen Sie sich beim örtlichen Finanzamt, ob der Ausdruck der Rechnung für die steuerliche Erfassung ausreichend ist.

Gerne senden wir Ihnen aber auf Wunsch die Rechnung auch auf herkömmlichem Wege per Post. Hierbei entstehen Ihnen durch den versicherten Versand Kosten von 1.45 €.

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Muss ich eine Grüne Karte haben?

Sie brauchen immer eine grüne Karte falls Sie eine Überführung in ein anderes Land vornehmen möchten. Sie genießen zwar auch mit der normalen Haftpflicht Versicherung einen umfassenden Versicherungsschutz in anderen Ländern, dennoch kommt es immer wieder zu großen Schwierigkeiten mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen.

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