Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen für Norwegen

 

Fahrzeugüberführungen nach Norwegen

Die Karte von Europa mit Norwegen in Blau und dem Logo in der Ecke.

Viel Spaß mit Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen in Norwegen.

Das Königreich Norwegen bietet Ihnen grandiose Eindrücke in puncto Natur, Kultur und Mentalität. Schon vor der Einreise nach Norwegen begegnen Ihnen malerische Fjorde mit hohen Bergen und Gletschern. Noch heute gehört es zu den größten Fischerei-Nationen und hat in vielem seine Ursprünglichkeit bewahrt. Besucher dieses vielfältigen Landes sind immer wieder ganz besonders beeindruckt von den spektakulären Ausläufern des Nordlichtes. Fast jeder beschreibt es als einen mystischen Moment, der kaum in Worte zu fassen ist, wenn sich das Nordlicht am Himmel zeigt. Die Wahrscheinlichkeit dafür besteht besonders im Spätherbst und im Winter (zwischen 18:00 Uhr – 01:00 Uhr).
Auch wenn Sie nur eine Autoüberführung nach Norwegen mit einem Kurzzeitkennzeichen planen, sollten Sie sich unbedingt die Zeit nehmen. Sie werden es garantiert nicht bereuen.
In Nordnorwegen erleben Sie das strahlende Lächeln der Mitternachtssonne. Ein Ort, an dem die Sonne im Sommer nicht untergeht. Über gut ausgeführte Wege gelangen Sie schnell zu den interessantesten Orten. Auch wenn das zu überführende Fahrzeug nur mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung ausgestattet ist, verbleibt genügend Zeit, um die beeindruckenden Naturschau-Erlebnisse zu bestaunen.
Sollten Sie sich länger in Norwegen aufhalten, bedenken Sie bitte die höheren Lebensmittelpreise, für die Norwegen gemeinhin bekannt ist.

Kurzinfo Norwegen

  • Sprache: Norwegisch, Samisch (mit Englisch kommen Sie gut voran)
  • Einwohner: 4,6 Millionen
  • Hauptstadt: Oslo, ca. 536.000 Einwohner
  • Mehrwertsteuer: 25 Prozent
  • Währung: Norwegische Krone (7,419 NOK sind ungefähr 1 Euro)
  • Zeitzone: UTC + 1 OEZ (UTC + 2, v. März bis Oktober)

Problemlose Fahrzeugüberführung nach Norwegen

Foto eines großen Fjords, der sich durch Norwegen zieht.

Zu sehen ist der gigantische Geiranger Fjord in Norwegen.

Das Königreich Norwegen ist bis heute kein Mitglied der Europäischen Union. Bislang haben sich die Einwohner in diversen Volksabstimmungen gegen einen Beitritt ausgesprochen. Allerdings ist Norwegen durch den Europäischen Wirtschaftsraum und der Teilnahme an Schengen quasi ein fast aktives Mitglied. Dadurch wird auch die Fahrzeugüberführung mittels einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung vereinfacht. Grundsätzlich sollten Sie beachten, dass das Kraftfahrzeug nicht zusätzlich für einen gewerbsmäßigen Transport von Waren oder Personen verwendet werden darf. Die einzelnen Zollbestimmungen in Norwegen werden sehr streng ausgelegt. Beim Import von PKW´s nach Norwegen sind hohe Eingangsabgaben zu entrichten. Selbst kleine Vergehen können streng geahndet werden.

Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung für Norwegen können Sie problemlos bei uns im Online-Shop erwerben. In nur wenigen Minuten erhalten Sie die benötigte eVB Nummer für die gewünschte Kurzzeitkennzeichen Versicherung für Norwegen.Hinweis: Das Kurzzeitkennzeichen und die Kurzzeitkennzeichen Versicherung werden zwar in Norwegen geduldet, unter Umständen kann es aber zu Problemen kommen. Daher sollten Sie auch unsere Empfehlung für die Autoüberführung nach Norwegen beachten. Es ist schon des Öfteren vorgekommen, dass die Kurzzeitkennzeichen in Norwegen nicht anerkannt wurden. Die Neuregelung ist noch nicht in allen Regionen des Landes bekannt. Die Nutzung erfolgt damit auf eigene Gefahr. Nach einer europäischen Richtlinie, die auch in Norwegen anerkannt wird, sind Fahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen im europäischen Ausland möglich. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass die Fahrt von der dortigen Polizei unterbunden wird.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen Ihnen ein Ausfuhrkennzeichen für Norwegen (gerne auch als Zollkennzeichen, Exportkennzeichen betitelt). Beachten Sie bitte unbedingt, dass die Mindestversicherungssummen des jeweiligen Landes, in dem Sie sich befinden, gültig sind.
Die grüne Internationale Versicherungskarte (IVK) erhalten Sie natürlich auch bei uns. Diese dient bei der der Kurzzeitkennzeichen Versicherungen als Nachweis, dass für Ihr Fahrzeug ein Versicherungsschutz besteht. Bei der Ausfuhrkennzeichen Versicherung ist die grüne Versicherungskarte automatisch bereits inklusive.

Mindestdeckungssummen in Norwegen

  • Personenschäden: 5.000.000 Euro
  • Sachschäden: 1.230.000 Euro
  • Vermögensschäden: -/-

Zoll Norwegen

Beachten Sie unbedingt auch mögliche Zollkosten. Sofern Sie die Fahrzeugüberführung nach Norwegen mittels einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung für einen direkten Umzug in das Land durchführen, ist die Einfuhr generell zollpflichtig.

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Seite des Zoll Norwegen http://www.toll.no/templates_TAD/Article.aspx?id=145129&epslanguage=en#german

Bei einer Überführung nach Norwegen mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einem Ausfuhrkennzeichen ist unbedingt darauf zu achten, dass die Kurzzeitkennzeichen Versicherung noch gültig ist. Bis zum Bestimmungsort können die Nummernschilder genutzt werden. Nutzen Sie unbedingt die „Rote Zone“ am Zoll. Das Kraftfahrzeug ist beim Zollamt des Zielortes anzumelden, in der Regel mit einer Frist von 1 – 3 Tagen. Sie müssen unter Umständen eine 25-prozentige Mehrwertsteuer auf das Fahrzeug, welches Sie nach Norwegen einführen, bezahlen. Grundlage ist dafür der Zollwert, der sich aus dem Kaufpreis, den Frachtkosten und den Versicherungskosten ergibt. Wichtig sind auch Rechnung und Kaufvertrag und unter Umständen ein Certificate of Conformity (COC).

Sollte die Kurzzeitkennzeichen Versicherung abgelaufen sein und Sie benötigen mehr Zeit in Norwegen, können Sie identische Kurzzeitkennzeichen direkt in den Public Roads Administration’s Traffic Services Offices erwerben.

Einreisebedingung und Aufenthalt

Parlament mit einem Steinlöwen davor.

Wenn Sie die Fahrzeugüberführung mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder einem Ausfuhrkennzeichen vornehmen, sollten Sie sich auch über die weiteren Einreisebedingungen und den dortigen Aufenthalt erkundigen. Wir haben Ihnen ein paar grundlegende Informationen zusammengestellt. Beachten Sie aber bitte, dass sich diese jederzeit ändern können. Nicht zuletzt wegen der zunehmenden terroristischen Bedrohung können kurzfristig andere Bedingungen herrschen. Informieren Sie sich bitte daher erneut direkt beim Auswärtigem Amt unter: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NorwegenSicherheit.html
Bei der Einreise werden Sie eine sogenannte rote und eine grüne Spur beziehungsweise Markierung entdecken. Rot bedeutet, dass Sie Waren mit sich führen, die beim Zoll angemeldet werden müssen. Grün hingegen deutet nur auf Waren, die abgabefrei sind und keiner weiteren Einfuhrgenehmigung bedürfen. Wenn Sie das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Norwegen überführen, halten Sie sich unbedingt an die dortigen Straßenverkehrsvorschriften. Selbst kleine Übertretungen können hart geahndet werden.

a.) Reisedokumente und Aufenthaltsdauer
Für deutsche Staatsangehörige ist die Einreise mit einem Personalausweis oder einem Reisepass (auch vorläufige Dokumente) jederzeit problemlos möglich. Auch kann für Kinder der noch nach altem Muster ausgegebene Kinderausweis genutzt werden. Beachten Sie aber, dass Kindereinträge im Reisepass seit 6/2012 nicht mehr gültig sind. Für jedes Kind müssen Sie ein eigenes Ausweisdokument vorlegen können.

Sie können sich in Norwegen bis zu 3 Monate aufhalten. Das sollte mehr als ausreichend für eine Fahrzeugüberführung mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung sein. Sofern Sie einen längeren Aufenthalt planen, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen.
Infos bei der Königlichen Norwegischen Botschaft
Norwegisches Ausländerzentralamt

b.) Mitgeführte Waren
Bei der Einreise sollten Sie mitgeführte Zahlungsmittel und sonstige Waren beim Zoll anmelden. In der Regel gilt, dass Sie Waren bis zu einem Gesamtwert von 6.000 NOK (norwegischen Kronen) abgabefrei einführen können, sofern Sie sich mindestens 24 Stunden außerhalb Norwegens befanden. Andernfalls reduziert sich der Warenwert auf 3.000 NOK. Wird der Wert überschritten, können Sie frei wählen, welche Waren mit einer Einfuhrabgabe versehen werden sollen.
Besonders bei alkoholischen Getränken und Tabakwaren müssen Sie den Nachweis erbringen, dass diese in einem Land des europäischen Wirtschaftsraumes erworben wurden. Wenn Sie also ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Norwegen einführen und eine Flasche Alkohol als Geschenk anbei haben, bewahren Sie am besten den Kassenzettel auf. Wichtig ist, dass weder Tabak noch der Alkohol aus einem Duty-free-Laden stammt.

Abgabenfrei können Sie einführen:
– 1 Liter Alkohol (22 – 60 Volumenprozent), ab einem Mindestalter von 20 Jahren
– 1,5 Liter Alkohol (2,5 – 22 Volumenpräsent), ab einem Mindestalter von 18 Jahren
Oder 3 Liter Alkohol (2,5 – 22 Volumenprozent)

– 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak 200 Blatt Zigarettenpapier
– Max. 10 Kilo Fleisch, Wurst, Käse und Futtermittel
Wir erleben oft, dass bei der Fahrzeugüberführung mittels einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung diverse Präsente mitgeführt werden. Sie sollten deshalb darauf achten, dass weder Kartoffeln, Waffen und Feuerwerkskörper mitgebracht werden dürfen.

c.) Bargeld

Bei der Fahrzeugüberführung, unabhängig ob per Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen, dürfen Sie maximal bis zu 25.000 NOK bei der Einreise mit sich führen. Höhere Beträge sind vorher anzumelden.
Dass gleiche gilt für die Ausreise. Auch hier sind Beträge, die 25.000 NOK übersteigen, anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über dieses Formular, das Sie ausgefüllt bei der Ausreise vorzulegen haben.
d.) Sicherheitslage

Die im Jahre 2011 verübten Anschläge haben die allgemein gute Sicherheitslage nicht verändert. Dennoch können Sie sich infolge der damaligen Ereignisse Einreisebestimmungen verändern. Informieren Sie sich daher immer vor jeder Einreise erneut.

Anreiserouten

Bei der Anreise nach Norwegen stehen Ihnen unterschiedliche Wege zur Verfügung. Sofern Sie ein Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einem Ausfuhrkennzeichen nach Norwegen einführen möchten, empfiehlt sich oft der Weg in Verbindung mit einer Fähre. Dabei können Sie direkt von Kiel über eine Fähre nach Oslo gelangen (Color Line, Scandlines). Die Preise sind moderat und es geht oftmals deutlich schneller als über den Landweg.Sie können die Fähre alternativ auch über Dänemark oder Schweden nutzen.Möchten Sie bei der Fahrzeugüberführung mit einem Kurzzeitkennzeichen nur auf dem Landweg verbleiben, gelangen Sie am einfachsten durch Dänemark (über Jütland, Fyn, Storebælt-Brücke, Øresund-Brücke von Sjælland) nach Schweden – Norwegen.

Ein Elch.

Diese Tiere können Ihnen im Straßenverkehr begegnen. Fahren Sie vorsichtig!

Mautgebühren

Auf den Brücken in Dänemark ist ein Mautentgelt zu entrichten.

Storebælt-Brücke Mautgebühren:
PKW bis 6 Meter Länge 32 Euro/ über 6 Meter 49 Euro
Motorrad bis 3 Meter 17 Euro/ mit Anhänger über 3 Meter 32 Euro

Øresund-Brücke Mautgebühren:
PKW bis 6 Meter Länge an 20 Euro/ über 6 Meter ab 40 Euro
Motorrad ab 9 Euro.

In Schweden ist die Nutzung der Autobahnen bislang kostenfrei.

Auch in Norwegen müssen Sie mit Mautgebühren rechnen. Die anfallenden Mautgebühren zur Zieladresse sollten Sie also immer im Voraus bei einer Fahrzeugüberführung mittels einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung bedenken.
Einige Städte in Norwegen sind bereits von Mautstationen umgeben, sodass Sie in die Stadt ohne Zahlung gar nicht mehr gelangen. Grundsätzlich müssen Sie aber auch an allen Brücken sowie Tunneln mit einer Gebührenabgabe rechnen. In Norwegen unterscheidet man zwischen zwei Mautarten.
Zu einem Stationen, an denen man einfach anhält und die Gebühr entrichtet und automatische Stationen. An den Letzteren können Sie einfach durchfahren. Die Rechnung kommt später per Post.Aktuelle Informationen erhalten Sie hier.
Die Fahrzeugüberführung nach Norwegen mit dem Kurzzeitkennzeichen oder einem Ausfuhrkennzeichen kann also bedingt durch die jeweiligen Mautabgaben schnell ins Geld gehen.

Verkehrsvorschriften in Norwegen

Zwei Berge, zwischen denen die Sonne untergeht.

Nehmen Sie bei der Fahrzeugüberführung nach Norwegen einen Fotoapparat mit!

Bei der Fahrzeugüberführung mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder einem Ausfuhrkennzeichen informieren Sie sich unbedingt frühzeitig über die dortigen Verkehrsregeln. Bei einem Verstoß können schnell harte Strafen verhängt werden. Auch in Norwegen gibt es eine Vielzahl von Blitzgeräten und häufigen Kontrollen durch die ortsansässige Polizei. Bei Vergehen müssen Ausländer in der Regel die Strafen sofort bezahlen. Einige Radarfallen werden vorab durch entsprechende Verkehrsschilder angekündigt.

a.) Geschwindigkeiten
Auf den Autobahnen max. 100 km/h, auf den Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften max. 60 – 80 km/h. In den Städten und Dörfern zwischen 30 – 50 km/h.

b.) Alkohol
Sie sollten grundsätzlich kein Alkohol trinken, da die Promillegrenze in Norwegen bei 0,1 Promille liegt!

c.) Winterreifen
Ab 1. November bis zum April dürfen Sie nur mit Winterreifen anreisen. Zusätzlich müssen sich Ketten schnell zugänglich im Kofferraum befinden.
Im Winter empfehlen wir Ihnen des weiteren, eine Schaufel und Handschuhe mitzuführen.

d.) Fahrlicht
Es besteht generelle Lichtpflicht.

e.) Sonstiges
Eine Gurtpflicht besteht genauso wie in Deutschland. Telefonieren dürfen Sie während der Fahrt nur über eine Freisprecheinrichtung.

Haftungsausschluss