Diplomatenkennzeichen

Wer kennt es nicht! Alle Berliner haben diese Kennzeichen vermutlich bereits sehr oft erblicken können. Und wer es noch nie persönlich gesehen hat, kennt es mindestens aus einem der zahlreichen Hollywoodfilme, in denen Diplomatenkennzeichen oft eine tragende Rolle spielen. Dabei wird dem Diplomaten einen besonderen Schutz in allen Ländern der Welt gewährleistet. In vielerlei Hinsicht wird er damit unantastbar und besitzt Immunität. Er kann also grundsätzlich nicht gerichtlich belangt werden, es sei denn, das Heimatland entzieht ihm in einem Strafverfahren die Immunität. Geregelt ist dieses nach dem Wiener Übereinkommen für den diplomatischen Dienst (WÜD).

Diplomatenkennzeichen

Zu dem Kennzeichen gehört aber auch der rote Diplomatenpass. In Deutschland sind die Diplomatenschilder in Form, Größe und Aussehen identisch mit einem herkömmlichen Kfz-Kennzeichen. Das Schild mit dem Eurozeichen besteht aber aus einer Zahlenfolge und fängt grundsätzlich mit einer 0, die zwei nachfolgenden Zahlen stehen dann für das Herkunftsland des Diplomaten. Danach folgend kommt die sogenannte Hierarchieebene. 1 steht für den Botschafter direkt, 2 für den nächsten Vertreter und so weiter.

Diplomatenkennzeichen Beispiele

  • 0 -44-1 (der Botschafter -1- aus Finnland -44-)
  • 0 -1 (Unser Bundespräsident)
  • 0-2 (Unsere Bundeskanzlerin)

Früher bestanden unzählige Möglichkeiten Diplomatenkennzeichen samt Pässe im Internet zu erwerben. Heute lässt sich deshalb in jedem Polizeicomputer das Diplomatenkennzeichen in Sekunden abgleichen. Die einzige Möglichkeit besteht nur noch, sich in einem Dritte-Welt Land einzukaufen. Gegen viel Geld (ab 250.000 Euro aufwärts) kann man dort den Diplomatenstatus erhalten. Allerdings sollte der Staat auch anerkannt sein. Die Möglichkeit ist aber sehr umstritten.

Einstellige Zahlen sind übrigens unseren Politikern selbst vorbehalten. Zu nennen sei hier der Bundespräsident als auch die Bundeskanzlerin. Nach aktuellem Stand sind derzeit über 203 Länder in die Diplomatenliste eingetragen. Neben dem Kennzeichen findet man an den Fahrzeugen aber auch immer wieder die Aufkleber CC (Corps consulaire) oder CD (Corps diplomatique). Dabei handelt es sich meistens um Honorarkonsule, die kein eigenes Kennzeichen als Diplomat erhalten.

Beispiel Kennzeichen Honorarkonsule

  • 0-1 (Unser Bundespräsident)
  • 0-2 (Unsere Bundeskanzlerin)

Wer bekommt das Kennzeichen?

Das Diplomatenkennzeichen wird grundsätzlich nur an Diplomaten und deren Mitarbeiter sowie bestimmte Regierungsvertreter vergeben. Dabei haben auch die Familienmitglieder im gleichen Haushalt, die sich nicht im Diplomatischen Dienst befinden, Anrecht auf ein solches Kennzeichen.

Was bedeutet es?

Im Grunde einfach gesagt, absolute Immunität. Ein Gericht kann den Diplomaten nicht belangen. Einzig die Ausnahme, wenn die Immunität durch den Heimatstaat aufgehoben wird. Die Polizei darf zur Gefahrenabwehr auch bei einem Diplomaten eingreifen, dieser unterliegt jedoch keiner Strafverfolgung. So sammelten Diplomaten im Jahr 2011 über 15.000 Anzeigen und Strafzettel von weit über 165.000 Euro.

Besondere Rechte?

Im regulären Falle ist den Insassen ein bevorzugter Schutz und auch Hilfe zu gewährleisten. Bei Sicherheitsabsperrungen ist ein solches Fahrzeug grundsätzlich durchzulassen.

Die Steuer

Für Diplomaten-Fahrzeuge fallen keine Steuer an. Wird dieses allerdings an einen Nicht-Diplomaten verkauft, muss die Einfuhrsteuer bezahlt werden.