Einfache Überführung mit einem Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen eigenen sich hervorragend für Überführungsfahrten als auch Probe- und Testfahrten innerhalb von Deutschland sowie in anderen Ländern.

Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug kann damit überführt oder probe gefahren werden. Egal ob es sich um ein Motorrad, ein Auto oder auch einen Lastkraftwagen handelt. Selbst für einen Anhänger ist es verwendbar.

Zusätzlich wird dabei eine Haftpflichtversicherung benötigt. Dieses ist eine Pflichtversicherung und sichert andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie einen Unfall verursachen sollten. Zusätzliche Versicherungen (z.B. Kaskoversicherung oder Insassen-Unfallschutz) können für eine Überführung nicht abgeschlossen werden. Mit der Haftpflicht wird eine eVB Kennung mitgeteilt. Diese besteht grundsätzlich aus 7 Zeichen und Buchstaben und wird als elektronischer Versicherungsnachweis bei der Zulassung vorgelegt. Die Versicherung kann problemlos für eine kurze Zeit geschlossen werden, die sich an der Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen orientieren. Dabei haben die Kennzeichen eine Gültigkeit von bis zu 5 Tagen ab Aushändigung.

Jede Zulassungsstelle in Deutschland bearbeitet die Anträge und erteilt die Zulassung. Eine örtliche Gebundenheit ist dabei nicht notwendig. Für die Zulassung wird nur ein passender Schildersatz (PKW, LKW oder kleines Schild fürs Motorrad, etc.) benötigt sowie die bereits angesprochene eVB Kennung.

Nach Vorlage Ihres Personalausweises oder eines Reisepasses (mit Meldebestätigung) erhalten Sie die gültigen Schilder mit dem Stadt- oder Landkreissiegel. Eine KFZ-Steuer wird nicht fällig. Als letzten Akt neben der Montage muss nur noch der Fahrzeugschein ausgefüllt werden, dieses sollte immer vor der Fahrt erfolgen. Nun kann auch schon die Probefahrt oder auch die Überführung stattfinden. Vergessen Sie dabei nicht, das Schild mit der Haftpflicht ist maximal 5 Tage gültig (genaues Datum befindet sich auf den Kennzeichen) und es darf nur für ein Fahrzeug verwendet werden.

Sofern die Überführung nur in Deutschland stattfindet, sind damit alle Modalitäten bereits erfüllt. Findet die Überführung oder eine Testfahrt jedoch auch im grenzüberschreitenden Verkehr statt, benötigen Sie eine Grüne Karte. Die Grüne Karte ist dabei ein zusätzlicher Versicherungsnachweis und macht die Fahrt in Europa wesentlich einfacher. Teilweise kann die Karte auch in vielen Ländern darüber hinaus verwendet werden.