Saisonkennzeichen

Im Sommer und in den Herbst sieht man sie häufig an einen vorbei rasen oder gemütlich und beherrschend auf den Straßen. Sowohl für Motorradfahrer, die wetterbedingt das Zweirad nicht das ganze Jahr nutzen als auch Halter, die ein Cabrio oder einen Oldtimer nur als Zweitwagen für die schönen Sommermonate nutzen wollen, sind zu diesen Zeiten oft mit einem Saisonkennzeichen unterwegs. Man kann die Mobile auch als sogenannte Sommerfahrzeuge bezeichnen.

Saisonkennzeichen

Im Gegensatz zu einem regulären Kfz-Kennzeichen ist das Saisonkennzeichen zeitlich innerhalb eines Jahres begrenzt. Dabei kann der Halter des Fahrzeuges diese Zeit selbst bestimmen und so auch nur diesen Zeitrahmen bei der Haftpflicht Versicherung beantragen.

In der Straßenverkehrsordnung bestehen seit 1997 die Saisonkennzeichen. Davor musste der Fahrer immer mühevoll sein Fahrzeug an- und wieder abmelden. Dieses war nicht nur zeitaufwendig, sondern vor allem auch teuer. Nicht zuletzt in Anbetracht der abzuschließenden Versicherung, die ebenfalls für diesen Vorgang zweimal angesprochen werden musste. Dementsprechend hoch war auch der Verwaltungsaufwand bei der Versicherungsgesellschaft selbst und natürlich bei der zuständigen Zulassungsstelle. Aus diesem Grunde entschloss sich der Gesetzgeber, das Saisonkennzeichen einzuführen. Zu erkennen ist es deutlich durch seinen rechten Rand, wo jeweils die Gültigkeitszeit aufgedruckt ist.

Beispiel: 04-10
Also gültig vom 1. April bis zum 31. Oktober 23:59 Uhr.
Bis dahin ist das Fahrzeug zugelassen und ordnungsgemäß versichert.

Haftpflicht- und Kaskobeiträge werden dabei nur für die zugelassenen Monate bezahlt. Insgesamt ergibt sich somit für den Halter kein Zahlungsposten in den verbleibenden Monaten, in denen das Fahrzeug nicht genutzt wird.

Wo erhält man das Kennzeichen?

Regulär bei der örtlichen Zulassungsstelle. Es fallen bei Antrag Gebühren um die 30 bis 40 Euro an.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei Firmen zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug
  • Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinung Teil I
  • Abmeldebestätigung
  • Versicherungsdoppelkarte
  • HU/AU Nachweis

Welche Antragszeiten gelten beim Saisonkennzeichen?

Das Kennzeichen kann für eine bestimmte Zeit in einem Jahr beantragt werden, die Zeit kann frei gewählt werden. Allerdings gelten folgende mindest und maximal Zeiten, die einzuhalten sind.

  1. Mindest-Antragszeit: 2 Monate
  2. Maximal-Antragszeit: 11 Monate

Für welche Fahrzeuge?

Für alle Fahrzeuge, die zulassungspflichtig sind. Egal ob Motorrad, Auto oder auch der große Lastwagen.

Wunschkennzeichen?

Wie auch bei einem herkömmlichen Kfz-Kennzeichen kann ein Wunschkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden.

Die Versicherung

Für ein Saisonkennzeichen ist die Haftpflicht, als gesetzliche Pflichtversicherung abzuschließen. Freiwillig können auch bei diesem Kennzeichen die Kaskoversicherungen (Teilkasko, Vollkasko) abgeschlossen werden. Viele Gesellschaften räumen dabei bestimmte Rabatte ein. Zur Anmeldung übersendet die Versicherung eine Doppelkarte.

Besonderheiten bei der Versicherung

Wird das Fahrzeug mehr als sechs Monate bewegt, hat dieses auch positiven Einfluss auf Ihren Schadensfreiheitsrabatt.

Was sollte beachtet werden?

Wichtig sind zum Beispiel die TÜV-Termine. Hier sollten Sie immer darauf achten, dass diese dann anfallen, wenn das Fahrzeug auch zugelassen ist. Andernfalls können Sie nur umständlich und kostenaufwendig den TÜV-Termin wahrnehmen.