Tarnkennzeichen

Den meisten Bundesbürgern ist dieses Schild fast vollkommen unbekannt. Mit dem Namen verbindet man allerdings sofort 007. James Bond aus den ach so beliebten Actionfilmen. Wie oft sah man ihn mit einem Tarnkennzeichen in den so unzähligen Verfolgungsszenen. Sie möchten auch einmal James Bond sein und an Ihrem Auto ein Tarnkennzeichen nutzen?

Nichts einfacher als das. Auch Privatpersonen dürfen in Deutschland unter bestimmten Umständen ein Schild zur Tarnung nutzen.

Ein solches Kennzeichen ist ein völlig legales Kfz-Kennzeichen. Es wird an beispielshaft einem Auto verwendet, um den Halter zu verschleiern. Dabei muss die Nutzung durch den Fahrzeughalter protokolliert werden. Eine Abfrage des richtigen Halters kann nur durch eine schriftliche und begründete Abfrage bei der Polizei oder dem Kraftfahrt-Bundesamt abgefragt werden. Sonderrechte liegen dieser Art von Kennzeichen aber nicht zugrunde.

Die Ausstellung erfolgt durch die örtliche Zulassungsstelle. Eine Vielzahl von sogenannten Tarnkennzeichen ist dabei bereits für solche Zwecke reserviert. Doch nicht nur Privatpersonen auch Behörden können solche speziellen Schilder nutzen. Dabei geht es meistes um taktische Gründe. Zivile Einsatzfahrzeuge sollen so nicht sofort erkannt werden. Hauptabnehmer dieser Kennzeichen sind meistens zivile Fahrzeuge von Polizei, Zoll, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und natürlich der Militärische Abschirmdienst.

Private Bürger erhalten das durchaus unbekannte Tarn-Schild immer dann, wenn sie eine erhebliche Gefährdung nachweisen können. Schauspieler, Geschäftsleute und Personen, die im Licht der Öffentlichkeit stehen, greifen gerne darauf zurück. Das Tarnkennzeichen ist dabei eigentlich vielmehr ein Kennzeichen mit Sperrvermerk. Denn eine Abfrage kann immer nur schriftlich aus wichtigem Grund erfolgen.