Kurzzeitkennzeichen Versicherung mit grüner Karte online bestellen
Kurzzeitkennzeichen dienen der Überführung eine Fahrzeuges, können aber auch für sogenannte Probe- oder Testfahrten (Dekra, TÜV) eingesetzt werden. Die Kennzeichen sind für alle Fahrzeugarten geeignet. Egal ob es sich um einen PKW, LKW, Motorrad oder sonstiges Fahrzeug oder auch Anhänger handelt. Mit nur wenigen Klicks können Sie das passende Kurzzeichen bei uns direkt bestellen. Dabei müssen Sie einfach nur den gewünschten Fahrzeugtyp wählen.
Kurzzeitkennzeichen und die rechtlichen Grundlagen
Hierbei sind folgende Punkte nach § 16 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) zu beachten.
- Die Kennzeichen dürfen nur für Probe- oder Prüfungsfahrten verwendet werden.
- Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich.
- Das Kurzzeit-Schild muss sichtbar am Fahrzeug angebracht werden.
- Die Schilder müssen nicht zurückgegeben werden.
- Als Versicherung besteht nur eine Haftpflicht-Versicherung.
- Der rosa Fahrzeugschein ist vor Fahrt auszufüllen
Wichtige Details für das Kurzzeitkennzeichen
Bei der Zulassung mit einem Kurzzeitschild wird keine KFZ-Steuer erhoben. Die aktuelle Gebühr bei der Zulassungsstelle beträgt derzeit Eur. 10,50 zuzüglich der gewünschten Kennzeichenschilder. Diese Gebühren trägt der Antragsteller.
Die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen
Für das Kennzeichen muss eine sogenannte Kurzzeit-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Nach Abschluss erhalten Sie per eMail oder SMS eine eVB-Nummer. Die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung besteht aus 7 Zeichen und wird für die reguläre Anmeldung benötigt. Der Zeichencode dient als Versicherungsnachweis und kann elektronisch in der Datenbank der Versicherungswirtschaft abgefragt werden. Die alten Doppelkarten bestehen nicht und wurden durch den eVB-Code ersetzt.
Bei Nutzung außerhalb von Deutschland gelten nicht die Mindestdeckungssummen im Heimatland, sondern immer nur diejenigen des aktuellen Fahrlandes. Beachten Sie, dass diese meistens deutlich geringer ausfallen.
Eine Kaskoversicherung kann bei einem Kurzzeitkennzeichen nicht abgeschlossen werden.
Ein Grüne Karte sollte bei Nutzung im Ausland immer vorhanden sein. Diese wird auch als internationale Versicherungskarte bezeichnet (IVK). Die Nutzung ist auf die in der Karte vermerkten Länder grundsätzlich beschränkt.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen inklusive Maklervollmacht, Beratungsverzicht oder –Protokoll in Verbund mit der Widerrufserklärung und weiteren Versicherungsbedingungen sind die gesetzlich gültigen Bestandteile der Versicherungsvermittlung und durch den Kunden an zu erkennen.
Gültigkeit und Geltungsbereich Kurzzeitkennzeichen
Die Überführungskennzeichen haben eine Gültigkeit von bis zu 5 Tagen. Eine Überführung in die folgend genannten Ländern ist jedoch nur in Verbindung mit der internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) möglich.
Albanien | Großbritannien / England | F.Y.R.O.M. / Mazedonien | Serbien |
Andorra | Irland | Moldawien | Slowakische Republik / Slowakei |
Belgien | Island | Niederlande / Holland | Slowenien |
Bosnien-Herzegowina | Israel | Norwegen | Spanien |
Bulgarien | Italien | Österreich | Tschechische Republik / Tschechien |
Dänemark | Kroatien | Polen | Tunesien |
Deutschland | Lettland | Portugal | Türkei |
Estland | Litauen | Rumänien | Ukraine |
Finnland | Luxemburg | Russland | Ungarn |
Frankreich | Malta | Schweden | Weißrussland |
Griechenland | Marokko | Schweiz | Zypern |
Für eine Überführung in Drittländer und der Verwendung der Kurzzeitkennzeichen zur Ein- und Ausreise übernehmen wir keine Gewähr.
Kurzzeitkennzeichen und die Zulassung
Sie sind nicht örtlich gebunden, die Zulassung kann bundesweit erfolgen. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldeadresse
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Hinweis:
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen inklusive der Maklervollmacht, dem Beratungsverzicht oder –Protokoll in Verbund mit der Widerrufserklärung und weiteren Versicherungsbedingungen sind die gesetzlich gültigen Bestandteile der Versicherungsvermittlung und durch den Kunden an zu erkennen.