Kurzzeitkennzeichen Zulassungspaket online bestellen

Aufgrund von neuen Gesetzesänderungen können derzeit keine Kurzzeitkennzeichen Zulassungspakete bestellt werden. Wir empfehlen den Kauf einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung.

 

  • Eine Bestellung wird im Regelfalle bereits am nächsten Tag ausgeliefert
  • In dem Paket sind Versicherung und Zulassung bereits enthalten
  • Daten zum Fahrzeug werden nicht benötigt
  • Es kann auf Wunsch auch eine abweichende Lieferanschrift benannt werden

Die Online Zulassung des Kurzzeitkennzeichens beinhaltet

  • Komplette Zulassung
  • Vollständiger Satz Kennzeichen (entweder für PKW, LKW, Motorrad, etc.)
  • Alle Versandkostenkosten
  • Hinzu kommt die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen Ihrer Wahl für 5 Tage

Einfacher und günstiger geht es nicht

Wenn Sie heute noch bestellen, erhalten Sie Ihre Lieferung bereits morgen per Kurier. Kein Zeitverlust und kein endloses Warten in einer Schlange für Sie! Sie müssen die Kennzeichen nur noch montieren und schon können Sie losfahren. Einfacher geht es wirklich nicht mehr.

Zu beachten sind die gesetzlichen Regelungen und Auflagen, sowie weitere Grundlagen nach §16 FZV:

  • Information eVB
  • Versicherung (Haftpflicht)
  • Geltungs- und Deckungsbereich
  • Artikelinformation
  • Unterlagen zur Zulassung
  • AGB und weitere Nutzungsbedingungen

Der eVB-Code (7stellig) ist als Versicherungsnachweis erforderlich. Nur mit diesem Code kann eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle erfolgen. Das Kurzzeitkennzeichen kann dabei sowohl für eine Probe- oder Überführungsfahrt eingesetzt werden.

Das Kurzzeitkennzeichen ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge erhältlich. Zum Beispiel: LKW, PKW, Motorrad, Anhänger, Sattelzüge, etc. Sie müssen bei der Bestellung nur den richtigen Typ auswählen.

Grüne Karte für den Transport ins Ausland

Möchten Sie das Fahrzeug innerhalb von Deutschland fahren, wählen Sie OHNE Grüne Karte. Bei einer Nutzung auch im Ausland bitte immer MIT Grüner Karte wählen.

Rechtliche Grundlage nach § 16 FZV

Die Kennzeichen erhalten Sie für eine Überführungs- oder eine Probefahrt für alle gewünschten Fahrzeugarten. Bei der Nutzung ist nach § 16 FZV Folgendes unbedingt zu beachten:

  • Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für eine Überführungs- oder Probefahrt genutzt werden
  • Alternativ auch für eine Testfahrt (Dekra, TÜV)
  • Der Halter ist für die Verkehrssicherheit zuständig und verantwortlich
  • Der Fahrzeugschein ist vor Fahrtantritt auszufüllen
  • Die Kennzeichen müssen sich gut sichtbar am Fahrzeug befinden
  • Als Versicherung besteht nur eine Haftpflichtversicherung. Die Mindestversicherungssummen des jeweiligen Fahrlandes sind hierbei gültig
  • Der Geltungsbereich und auch die weiteren Zulassungsunterlagen sind zu beachten

Während der Nutzung mit Kurzzeitkennzeichen wird keine KFZ-Steuer erhoben. Die Zulassungsgebühr bei der Zulassungsstelle beträgt derzeit 10,50 Euro. Weitere Kosten für Kurzzeitkennzeichen hat der Antragsteller zu tragen.

Kurzzeitkennzeichen und eVB

Die frühere Versicherungsdoppelkarte ist durch die Einführung der eVB-Nummer weggefallen. Die elektronische Versicherungsbestätigung dient nun als Nachweis einer Versicherung.

Kurzzeitkennzeichen und die Haftpflicht

Dieses ist die Überführungsversicherung uns ist nur für eine Überführungs- beziehungsweise Probefahrt gültig. Für die Nutzung außerhalb Deutschlands ist eine IVK (Internationale Versicherungskarte) oder eine Grüne Karte erforderlich. Die Ländergültigkeit ist unten aufgeführt.

Der Abschluss dieser Versicherung ist vom Gesetzgeber vorgegeben, dabei muss die eVB Nummer bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Bei Nutzung in anderen Ländern gelten die dortigen Mindestdeckungssummen. Eine Kaskoversicherung kann für eine Überführung nicht abgeschlossen werden.
Die Dauer der Versicherung beträgt mindestens 1 Tag, maximal 5 Tage.

Haftpflicht-Kurzzeitkennzeichen und die AGBs

Die Versicherungsbedingungen als auch der Geschäftsbesorgungsauftrag (Maklervollmacht) und der Beratungsverzicht beziehungsweise das Beratungsprotokoll sind die gesetzlichen Bestandteile einer Versicherungsvermittlung. Genauso wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutz nebst Widerrufserklärung.

Die einzelnen Geltungsbereiche

Die Schilder haben eine Gültigkeit von maximal 5 Tagen und können für eine Überführung genutzt werden. In den untenstehenden Ländern kann eine Nutzung allerdings nur mit einer Grünen Karte, Internationalen Versicherungskarte erfolgen.

AlbanienGroßbritannien / EnglandF.Y.R.O.M. / MazedonienSerbien
AndorraIrlandMoldawienSlowakische Republik / Slowakei
BelgienIslandNiederlande / HollandSlowenien
Bosnien-HerzegowinaIsraelNorwegenSpanien
BulgarienItalienÖsterreichTschechische Republik / Tschechien
DänemarkKroatienPolenTunesien
DeutschlandLettlandPortugalTürkei
EstlandLitauenRumänienUkraine
FinnlandLuxemburgRusslandUngarn
FrankreichMaltaSchwedenWeißrussland
GriechenlandMarokkoSchweizZypern

Damit ist der Versicherungsschutz direkt auf die Länder, die in der Grünen Karte benannt sind, begrenzt. Hierbei wird betont, dass wir keine Gewähr für die Anerkennung Ihres Kurzzeitkennzeichens im Ausland übernehmen. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr. Folgend aufgeführte Länder sind grundsätzlich vom Geltungsbereich der Versicherung ausgeschlossen. Für die bezeichneten Länder müssen Sie eine Versicherung direkt bei Einreise (Grenze) erwerben.

Unterlagen zur Zulassung

Die Kurzzeitkennzeichen können Sie bei einer Zulassungsstelle Ihrer Wahl in Deutschland erhalten. Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis
  • Ersatzweise Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei Firmen zusätzlich ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung
  • aktive eVB-Nummer als Nachweis der Versicherung

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass unsere hier gemachten Angaben nicht unbedingt abschließend sind. Ein großer Teil der Versicherungsunternehmen hat zusätzliche Leistungskonzepte und Bedingungen, diverse Zulassungsstellen darüber hinaus weitere Vorschriften. Bindend sind daher ausschließlich die allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Versicherers sowie die übliche Vorgehensweise bei der Zulassungsstelle. Es gelten weiter unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesonderten Internet-Bedingungen.

Hinweis:
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen inklusive der Maklervollmacht, dem Beratungsverzicht oder –Protokoll in Verbund mit der Widerrufserklärung und weiteren Versicherungsbedingungen sind die gesetzlich gültigen Bestandteile der Versicherungsvermittlung und durch den Kunden an zu erkennen.